Verein zur Förderung Sehbehinderter und zur
Erforschung von Augenerkrankungen e.V.
Die Hilfe für hochgradig sehbehinderte Menschen und das Blindengeld werden nur auf Antrag gewährt. Die Leistung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt, sie wird bei anderen Sozialleistungen (z.B. Wohngeld, Sozialhilfe) nicht als Einkommen berücksichtigt. Das Blindengeld kann gekürzt werden, wenn man in eine Pflegestufe eingeordnet ist oder in einer Senioren- oder Pflegeeinrichtung lebt. Dem Antrag muss eine augenfachärztliche Bescheinigung beigefügt werden, darin muss die Augenerkrankung, die Sehschärfe mit Brille und das Gesichtsfeld beschrieben sein.
Antragsformulare erhält man in der Beratungsstelle der Akademie des Sehens, beim Landschaftsverband oder im Internet (www.lwl.org). Der Antrag wird beim Landschaftsverband eingereicht.
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Abteilung Sozialhilfe
Warendorfer Str. 26-28
Tel.: 0251 / 591-0
Voraussetzungen:
Monatliche Leistungshöhe (Stand Juli 2019): 77 EUR
Voraussetzungen:
Monatliche Leistungshöhe (Stand Juli 2019):