Verein zur Förderung Sehbehinderter und zur
Erforschung von Augenerkrankungen e.V.
Um finanzielle Nachteile, die durch die Behinderung entstehen, auszugleichen, kann man mit dem Ausweis für schwerbehinderte Menschen bestimmte Leistungen und Vergünstigungen wahrnehmen. Welche das sind, zeigen der Grad der Behinderung sowie die in den Ausweis eingetragenen Merkzeichen - diese hängen vom Grad der Behinderung (GdB) ab.
Wer allein auf Grund der Sehbehinderung einen
Wer trotz Brille auf dem besseren Auge eine Sehschärfe von nicht mehr als 1/10 (Visus 0,1 oder 10%) besitzt, hat allein auf Grund seiner Seheinschränkung Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Er erhält die Merkzeichen G und B in seinem Ausweis.
Wer auf dem besseren Auge trotz Brille ein Sehschärfe von nicht mehr als 1/20 (Visus 0,05 oder 5 %) besitzt, gilt als hochgradig sehbehindert und hat Anspruch auf das Merkzeichen H.
Wer auf dem besseren Auge trotz Brille ein Sehschärfe von nicht mehr als 1/50 (Visus 0,02 oder 2 %) besitzt, gilt als blind und hat Anspruch auf das Merkzeichen Bl. Blindheit kann aber auch bei einer besseren Sehschärfe vorliegen, wenn das Gesichtsfeld erheblich eingeschränkt ist.
Antragsformulare erhält man in Münster bei der Bürgerberatungsstelle im Stadthaus 1, beim Sozialamt und den Bezirksverwaltungsstellen, sie können bei Bedarf auch zugeschickt werden.
Bürgeramt
Stadthaus 1
Klemensstr. 10
48143 Münster
Tel: 0251 492-33 33
Stadt Münster Sozialamt
Hafenstraße 8
48127 Münster
Fax: 0251 492 79 01
Bezirksverwaltungsstellen der Stadt Münster:
Eingereicht wird der Antrag für den Schwerbehindertenausweis beim Sozialamt der Stadt Münster.