homeKritische Anmerkungen zur EU- Verfassung
Literatur:
- Prof Dr. Karl A. Schachtschneider, > Was würde die EU-Verfassung für jeden Einzelnen bedeuten?<,DVD, 148 Minuten, oder als Buch in etwas anderer Form über den Euro
Dieser Vortrag ist eine schonungslose Abrechnung mit dem Regulierungswahn der EU-Bürokraten. Professor Schachtschneider zeigt darin auf, dass der Schaden für die Bürger weit größer ist als der Nutzen … obwohl uns die Politiker das Gegenteil verkaufen wollen. Doch nicht nur das:
Sie erfahren während dieses Vortrags Fakten über die EU, die Sie ansonsten vergeblich suchen werden:
* Warum die Völker der EU schleichend aufgelöst werden
* weshalb das EU-Parlament überhaupt nicht demokratisch ist und kaum etwas beschließen kann
* Abgeordnete wissen nichts über den Verfassungsvertrag, werben aber trotzdem dafür!
* Aus welchem taktischen Grund Gegner der EU-Verfassung in die »rechte Ecke« gestellt werden
* warum der EU-Freihandel schädlich ist und zum Niedergang der einzelnen Volkswirtschaften führen wird
* wie unabhängig sind die Richter am EU-Gerichtshof wirklich?
* Wie weit die nationalen Parlamente bereits entmachtet wurden
* welche Organisationen im Hintergrund die EU-Verfassung vorantreiben
* welche nicht zu unterschätzende Rolle multinationale Unternehmen als Machtfaktor darstellen
* weshalb das politische System der EU wegen der fehlenden Gewaltenteilung schlichtweg despotisch ist
* aus welchem Grund in der Schweiz so vehement gegen behördliche EU-Propaganda gekämpft wird
Aufruf ( in Zeitschrift für direkte demokratie Heft Nr 62 April 2004 )
von Verfassungsrechtslehrern für ein Referendum Ober die Europäische Verfassung in Deutschland
Europa steht nach der Erweiterung der Europäischen Union vor großen politischen Herausforderungen. Um diesen gerecht zu werden, hat der Europäische Konvent nach 16-monatiger Arbeit im Juli 2003 den Entwurf einer Verfassung für die Europäische Union vorgelegt. Die Staatsund Regierungschefs werden diesen Verfassungsentwurf auf einer im Oktober beginnenden Regierungskonferenz beraten und voraussichtlich im Frühjahr 2004 verabschieden. Danach beginnt der Ratifikationsprozess in den Mitgliedstaaten nach jeweils geltendem Recht. Gewichtige Gründe sprechen dafür, die Verfassung der Europäischen Union in Deutschland nicht nur von Bundestag und Bundesrat absegnen zu lassen, sondern sie auch den Bürgerinnen und Bürgern in einem Volksentscheid zur Abstimmung vorzulegen.
Eine Europäische Verfassung ist sowohl von ihrer rechtlichen und politischen Bedeutung, als auch von ihrer Ausrichtung auf die Bürgerinnen und Bürger nicht mit den bisherigen Verträgen der EU/ EG gleich zu setzen. In einer Verfassung verständigen sich die Bürgerinnen und Bürger über Inhalt, Grenzen, Organisation, Ausgestaltung und Verteilung politischer Macht. Wenn die EU in Zukunft nicht mehr nur eine Union der Staaten, sondern auch eine Union der Bürger sein will, dann bedarf es der Legitimation des Verfassungstextes durch die Bürgerinnen und Bürger.
Es entspricht der europäischen Rechtstradition und dem Prinzip der Volkssouveränität, dass im Verfassungsgebungsprozess das Volk als Pouvoir Constituant auftritt. In der Praxis wird deshalb entweder die verfassungsgebende Versammlung direkt vom Volk gewählt, oder die Verfassung in einem Volksentscheid direkt vom Volk beschlossen. Diese Vorstellung liegt auch dem Grundgesetz zugrunde (Präambel sowie Artikel 20 Absatz 2 und Artikel 146).
Da die Bürgerinnen und Bürger keinerlei Gelegenheit hatten, die Mitglieder des Konvents direkt zu bestimmen, scheint es geboten, die Verfassung der Europäischen Union dem Souverän zur Abstimmung vorzulegen. In vielen EU-Mitgliedstaaten wie etwa Frankreich, Spanien, Portugal, Irland, Luxemburg und Dänemark werden die Bürgerinnen und Bürger nach den bisherigen Ankündigungen der Regierungen in einem Referendum über die Verfassung abstimmen.
Das Grundgesetz legt in Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 fest, dass die Staatsgewalt in „Wahlen und Abstimmungen" ausgeübt wird. Es bedarf mithin lediglich der Konkretisierung dieses grundlegenden Verfassungs - prinzips.
Die Unterzeichnenden fordern alle Abgeordneten des Deutschen Bundestags, die Mitglieder des Bundesrates und die Bundesregierung auf, sich für ein Referendum über die europäische Verfassung in Deutschland einzusetzen und die dafür notwendigen rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Aufruf von Verfassungsrechtslehrerinnen flir ein Referendum über die Europäische Verfassung
Unterzeichner:
Prof. Hans Herbert von Arnim, Deutsche Hochschule für
Verwaltungswissenschaften, Speyer
Prof. Manfred Baldus, Universität Erfurt
Prof. Hermann-Josef Blanke, Universität Erfurt
Prof. Albert Bleckmann, Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Prof. Armin Bogdandy, Max-Planck-lnstitut für ausländisches
öffentliches Recht und Völkerrecht, Heidelberg
Prof. Harald Bogs, Georg-August-Universität Göttingen
Prof. Michael Bothe, Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt
Prof. Erhard Denninger, Johann-Wolfgang-Goethe-Universität
Frankfurt
Prof. Michael Fehling, Bucerius Law School, Hochschule
für Rechtswissenschaft Hamburg
Prof. Werner Frotscher, Philipps-Universität Marburg
Prof. Ulrich M. Gassner, Universität Augsburg
Prof. Volkmar Götz, Georg-August-Universität Göttingn
Prof. Rolf Gröschner, Friedrich-Schiller-UniversitätJena
Prof. Thomas Groß, Justus-Liebig-Universität Gießen
Prof. Christof Gusy, Universität Bielefeld,
Prof. Martina Haedrich, Friedrich-Schiller-Universität Jena
Prof. Erk Vollmar Heyen, Ernst-Moritz-Arndt-Universität, Greifswald
Prof. Peter M. Huber, Ludwig-Maximilians-Universitä't München
Prof. Jörn Ipsen, Universität Osnabrück
Prof. Matthias Jestaedt, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen
Prof. Wolfgang Kahl, Justus-Liebig-Universität Gießen
Prof. Karl Matthias Meessen, Friedrich-Schiller-Universität Jena
Prof. Meyer, Delegierter des deutschen Bundestages im
europäischen Verfassungskonvent
Prof. Karl-Ulrich Meyn, Friedrich-Schiller-Universität Jena
Prof. Ingolf Pernice, Humboldt-Universität Berlin
Prof. Ute Sacksofsky, Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt
Prof. Hans-Peter Schneider, Universität Hannover
Prof. Ottfried Seewald, Universität Passau
Prof. Gerd Seidel, Humboldt-Universität Berlin
Prof. Christian Starck, Georg-August-Universität Göttingen
Prof. Michael Stolleis, Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt
Prof. Uwe Volkmann, Johannes-Gutenberg-Universität Mainz
Prof. Heinrich Wilms, Universität Konstanz
Prof. Heinrich AmadeusWolff, Ludwig-Maximilians-Universität München