Der dritte Stand erklärt sich zur Nation
W.W.: Ludwig XIV. hatte die Ständeversammlung nicht mehr einberufen, seitdem regierten die Könige absolut. Nun trat unter Ludwig XVI. die erneute Forderung zur Einberufung der Generalstände auf, und zwar nicht in alter Weise, daß jeder Stand nur eine Stimme habe, sondern daß die Stimmen nach Köpfen gezählt würden. Mit anderen Worten, die Revolution begann ganz harmlos und bürgerlich, ohne den ~lllen zur Abschaffung der Monarchie. Kann man in dieser Phase überhaupt schon davon sprechen, daß die Bourgoisie eine Revolution plante?
R. Riemeck: Das ist natürlich eine tolle Frage; ich glaube nicht, daß sie je an eine Revolution gedacht hätten, schon gar nicht an die Abschaffung der Monarchie als Konsequenz. Im Grunde genommen hatte man die Vorstellung einer konstitutionellen Monarchie, die durch ein Parlament kontrolliert wird. Als man Ludwig XVI. dazu brachte, die besagte Ständeversammlung einzuberufen, kam die Frage auf, in welcher Weise abgestimmt werden sollte: nach dem Stand mit je einer Stimme oder nach Köpfen. Ludwig XVI. entschied das nicht. Daß er dieses versäumt hat, ist einer der Gründe, warum man ihn schließlich beseitigt hat.
W.W.: Als am 05.05.1789 die Ständeversammlung im Versailler Schloß einberufen wurde, gab es von vornherein Unruhe und Empörung dadurch, daß die Bürger nicht die Hüte abnahmen und die Rede des Königs nicht kniend anhörten. Herrschte damals noch bei König, Adel und Geistlichkeit ein menschenverachtendes Rechtsbewußtsein in bezug auf die Bürger, Bauern und Proletarier?
R Riemeck: Ob der König wirklich eine menschenverachtende Haltung eingenom men hat, möchte ich nicht unbedingt bejahen, denn er war meines Erachtens ein beschränkter, aber ein gutmütiger Kerl. Er tat nur das, was ihm die Räte einflüsterten. Diese Situation muß man bei der Eröffnung der Ständeversammlung berücksichtigen, wo der König eine Rede hielt, die niemanden befriedigen konnte, weder die Geistlichkeit noch den Adel, schon gar nicht das Bürgertum. Das Bürgertum war eine total benachtei ligte Gruppe, zwar waren es 600 Anwesende;denen nur jeweils 300 der beiden anderen Stände gegenüberstanden, aber was waren diese 600 Bürgerlichen? Sie galten nichts!
Der Abbe Sieyes gab in der Schrift "Was ist der dritte Stand?" die Antwort: "Der dritte Stand ist nichts, aber werden soll er alles." Es stand für die Bürger fest, daß sie ein Mitspracherecht wollten. - Bei der Eröffnung der Ständeversammlung 1789 wurde sehr deutlich, um welches Problem es in Wahrheit ging. Die Bürger wurden desavouiert, sie waren nur pro forma eingeladen worden, aber sie sollten Steuern bewilligen.
W.W.: Berühmt wurde der sogenannte Ballhaus-Schwur am 20.06.1789. Welcher Schritt zu einem neuen Rechtsbewußtsein wurde hier vom dritten Stand vollzogen?
R. Riemeck: Dazu müßte man auf den Grafen Mirabeau verweisen, der sich zum Sprecher des dritten Standes gemacht hatte. Als der König forderte, daß die Ständever sammlung wieder einmal ohne eine Beschlußfassung auseinanderzutreten habe, war der dritte Stand unschlüssig, ob er nach Hause gehen sollte oder nicht. Der Hof-Zeremonien meister befiehlt ihnen, dem Befehl des Königs, den Saal zu verlassen, Eolge zu leisten. Das ist die Stunde des Grafen Mirabeau. Was dann geschah, hat Kleist in einzigartiger Weise in "Über die allmähliche Verfertigung der Gedanken beim Reden" mit folgenden Worten niedergeschrieben:
»Mir fällt jener "Donnerkeil" des Mirabeau ein, mit welchem er den Zeremonienmeister abfertigte, der nach Aufhebung der letzten monarchischen Sitzung des Königs am 23 . Juni, in welcher dieser den Ständen auseinander zu gehen anbefohlen hatte, in den Sitzungssaal, in welchem die Stände noch verweilten, zurückkehrte und sie befragte, ob sie den Befehl des Königs vemommen hätten. "Ja", antwortete Mirabeau, "wir haben des Königs Befehl vernommen" ... "Doch was berechtigt Sie" - fuhr er fort, und nun plötz lich geht ihm ein Quell ungeheurer Vorstellungen auf - "uns hier Befehle anzudeuten? Wir sind die Repräsentanten der Nation". - Das war es, was er brauchte! - "Die Nation gibt Befehle und empfängt keine".«
Mirabeau erklärte also den dritten Stand zur "Nation", und damit war die Ständever sammlung in Frage gestellt und aufgehoben. Da er gleichzeitig erklärte, daß sie den Saal nur auf die Gewalt der Bajonette hin verlassen würden, zog der dritte Stand in das nahegelegene Ballhaus, wo man den Schwur erhob, nicht auseinanderzugehen, bis sie eineVerfassungbekommenhätten.DasistdersogenannteBallhaus-Schwur.DieserWille zu einer Verfassung war der Schritt zu einem neuen Rechtsbewußtsein. Die Ständeversammlung wurde somit zur "Nationalversammlung" erklärt, und das brachte die Bevölkerung von Paris in Bewegung. Ich stelle mir immerParis im Jahre 1789 wie einen Kessel vor, in dem es gerade zu brodeln und zu kochen beginnt. Me Menschen hörten, was die Abgeordneten des dritten Standes auf der ehemaligen Ständeversamm lung, die jetzt zur Nationalversammlung geworden war, für Reden gehalten hatten und machten spontan mit.
W.W.: Ludwig XVI. war durch nichts und niemand - nicht einmal durch seinen Finanzminister Necker - dazu zu bewegen, dem dritten Stand Zugeständnisse zu machen oder gar eine Verfassung zuzulassen. So kommt es am 14.07.1789 zum Sturm auf die Bastille, wo Saint Just gesehen haben will, wie das Volk "das Blut der hassenswertesten Persönlichkeiten trank und ihre Herzen aß". Auf den König scheinen diese Ereignisse nicht den geringsten Eindruck gemacht zu haben. Wie kommt das?
R. Riemeck: Er hat den Sturm auf die Bastille genauso wie die verschiedenen kleinen Aufstände in den Provinzen betrachtet, ohne zu bemerken, was in Paris wirklich geschah. Ludwig XVI. Iebte ja in Versailles; und es gibt die berühmte Geschichte, daß er wegen der Ereignisse in Paris aus dem Schlaf geweckt wurde und fragte: "Was ist denn das?". "Majestät, das ist eine Revolution!". "Ach", sagte er und schlief weiter. Wenn man sich seine Tagebücher anschaut, so stehen an den Tagen vor der Revolution lediglich Notizen über seine Jagd. Über alle weiteren Ereignisse notierte er nur: "Rien" - nichts! . Er bekam von den aktuellen Ereignissen nichts mit.
W.W.: Eine wichtige Brückenfunktion zwischen den amerikanischen und französi schen Menschenrechten bildetLaFayette,der 1776beiderUnabhängigkeitserklärungin Philadelphia anwesend war. Wer entwarf die französische "Erklärung der Menschenrechte" und was sind ihre Kernaussagen?
R. Riemeck: Ihre wichtigsten Kernaussagen wurden bereits in der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung formuliert, nämlich daß alle Menschen gleich und frei von ihrem Schöpfer geschaffen worden seien. Diese Rechte hatte La Fayette, der sich in Amerika an den Unabhängigkeitskriegen beteiligt hatte, kennengelernt. Er brachte sie
nach Frankreich in die neu entstandende Nationalversammlung ein. Am 30. August 1789 setzte er durch, daß diese Rechte in die französische Verfassung aufgenommen wurden, an der man schon arbeitete. Die Nationalversammlung war ja mittlerweile zur verfassungsgebenden Versammlung geworden. Man übernahm die Aussagen über die Menschenrechte aus der "Virginia Bill of rights" von 1776 mit nur geringfügigen Änderungen.
W.W.: Daß die Gleichheit in der Verfassung unaWingbar mit dem Zensuswahlrecht verbunden war, haben wir vorhin besprochen; wie war es aber um diese "Gleichheit" innerhalb der "Erklärung der Menschenrechte" bestellt?
R. Riemeck: Die Amerikaner haben ihre erklärte Gleichheit auch nicht auf die Indianer bezogen, und bei der französischen Menschenrechtserklärung war es ganz ähnlich. Sie bezieht sich nicht auf alle Menschen; das ist eine der großen Illusionen, die wir uns immer über die Entstehung demokratischer Verhältnisse machen. Gleichheit galt nur für die Besitzbürger.
W.W.: Nun ist es zwar bemerkenswert, daB man von der Gleichheit aller Menschen sprach, damit aber nur die Bürger meinte, nicht aber die Bauern und Proletarier. Konnte man noch nicht so weit denken?
R.Riemeck:Nein.Man lebte imStändebewußtsein und man war Bürger,Adliger oder Geistlicher. Von den Bauern oder Arbeitern war überhaupt nicht die Rede, denn die Revolution wurde von den Intellektuellen und Bürgerlichen initiiert. Die erste Verfassung (1791), die auch nicht lange in Kraft war, weil bald die Republik ausgerufen wurde, sah das Zensuswahlrecht vor und sprach nicht von den unteren Schichten. Erst zwei Jahre später, mit der zweiten Verfassung, wurde es theoretisch möglich, daß jeder Franzose wählen und auch gewählt werden konnte. Aber auch das galt nur für die Männer, Frauen durften nicht wählen.
W.W.:Ich möchte noch einmal auf eine Besonderheit der erstenVerfassungvon 1791 zu sprechen kommen: Der König hatte aufgrund dieser Verfassung ein Vetorecht. Hat denn, bei der bisherigen Uneinsichtigkeit des Königs, eine Verfassung mit einem derar tigen Vetorecht überhaupt einen Sinn? Konnte man nicht voraussehen, daß der König mit seinem Veto jedes Gesetz, welches ihm unangenehm wäre, blockiert hätte?
R. Riemeck: Zunächst einmal muß man wissen, daß sich die meisten Revolutionäre lediglich gegen die Desavouierung des dritten Standes gewendet hatten und daß sie die Gleichberechtigung mit den beiden anderen Ständen erreichen wollten. Die Revolutio näre waren keine Monarchiegegner, und so begann die Revolution - wie bereits gesagt nicht gegen den König, sondem gegen die Zustände im Feudalismus. Zwar waren die Massen bereits in Bewegung, aber diejenigen, die fommulieren sollten, wie der Staat zukünftig zu regieren sei, haben nicht die Gleichheit aller emstgenommen. Insofem hat man wohl in dem Vetorecht des Königs keine große Gefahr gesehen. Nachdem der König abgesetzt war, wurde diese erste Verfassung ja auch hinfällig. Die zweite Verfassung, die das allgemeine und gleiche Wahlrecht für alle vorsah, trat allerdings nie in Kraft, weil zu dieser Zeit bereits die Interventionskriege tobten.
Das Erwachen der Persönlichkeit in der Aufklärung
W.W.: Nun zeigt ein so einschneidendes Ereignis wie die Französische Revolution natürlich auch einen menschheitlichen BewuBtseins- und Entwicklungsschritt. Die Emanzipation der Einzelpersönlichkeit wurde in den Jahrhunderten vor der Französi schen Revolution besonders durch die Denker der Aufklärung gefördert. Auch ein Mensch wie Francis Bacon ist hierbei sicherlich von Bedeutung. Welche Rolle messen Sie Francis Bacon bei, wenn er in seinem utopischen Roman "NovaAtlantis" den großen Wurf einer Welt skizziert, in der der Mensch durch Knechtung und Manipulation der Natur dieser alles abzwingt, was zu seinem Vorteil möglich ist?
R. Riemeck: Selbstverständlich hat Bacon große Bedeutung für das Erwachen der Persönlichkeit, aber was ich bei ihm besonders wichtig finde, ist seine Wirkung auf die Philosophie seiner Zeit in England. Er hatte große Bedeutung für diejenigen Philosophen, die sich mit dem sozialen Zusammenleben der Menschen auseinandergesetzt haben. Als VorbereiterderRevolutionwürdeichihnallerdingsnichtbezeichnen,weildas,waserder Welt gegeben hatte, erst nach der Revolution an Bedeutung gewann. Ein Vorbereiter der Revolution dagegen war Locke, genauso Thomas Hobbes.
W.W.: Aber Locke und Thomas Hobbes haben doch Gedanken Bacons - zum Beispiel ausschließlich die Empirie gelten zu lassen - auf die Politik bzw. ihre Staatsideale übertragen. Besteht nicht insofem eine Verbindung zwischen Bacon einerseits und Locke und Hobbes auf der anderen Seite?
R. Riemeck: Insofem als sie alle dasjenige, was Bacon in England geistig verursacht hatte, zur Kenntnis nehmen und darauf aufbauen mußten. Ein Urheber der Revolution ist Bacon allerdings nicht, denn seine Staatslehre, wenn es überhaupt eine war, konnte nicht die Situation Frankreichs vor der Französischen Revolution voraussehen. Aber diejeni gen unter den englischen Philosophen, die die Frage stellten, ob der König - in diesem Falle der englische König - nicht eine ganz bestimmte Verpflichtung gegenüber seinen Untertanen hätte, stellten auch das Gottesgnadentum des Königs in Frage, wenn auch nicht so radikal und endgültig wie während der Französischen Revolution. Natürlich gingen die französischen Könige auch sehr viel härter mit ihren Untertanen um, quetschten sehr viel mehr Gelder aus ihnen heraus, um ihr prunkvolles Leben und Kriege führen zu können. Montesquieu hat die Idee der Gewaltenteilung von den Engländem aufgenommen.
W.W.: Im Grunde stehen sich für die Verwirklichung der Volkssouveränität zwei Linien gegenüber: Montesquieu, auf dessen Idee von der Gewaltenteilung sich alle die berufen, die die Volkssouveränität auf die Wahl der Volksvertretung (Parlament) be schränken wollen, und Rousseau, auf den sich die berufen, die die Volkssouveränität durch die Betätigung des Gemeinwillens verwirklicht sehen wollen (direkte Demokra tie). Welchen Fortschritt brachte Montesquieu bezüglich der Judikative?
R. Riemeck: Der Fortschritt, den er brachte, war zunächst einmal der, daß er überhaupt die Gewalten in die Exekutive, die Legislative und die richterliche Gewalt (Judikative) teilen wollte. Die Sonderung dieser drei Gewalten, von denen Montesquieu ausging, bedeutete zugleich, daß es nicht mehr möglich war, daß alles in der zentralen Regierung eines absoluten Herrschers und seiner Berater zusammenlaufen konnte. Er forderte die drei Gewalten, an deren grundlegendem Prinzip sich bis heute nicht viel geändert hat. Nur die Gestaltung und die Art dieser drei Gewalten ist eine andere geworden. Montesquieus Fortschritt für die Judikative war insbesondere der, daß er forderte, die Richter nicht mehr in der Abhängigkeit der Herrscher zu lassen.
Als Robespierre zu Rousseau wanderte, traf er diesen zwischen den Pflanzen
W.W.: Rousseau geht bei seinem Gedanken, daß nicht mehr das Gottesgnadentum, sondem der allgemeine Volkswille Träger der Staatsgewalt sei, von einem hohen Ideal aus; war dies zu seiner Zeit überhaupt in irgendeiner Fomm zu verwirklichen?
R. Riemeck: Rousseau war ein großer Denker, der aber nicht die unmittelbare wirkliche Realisierung seiner Gedanken erwartete. Es gibt für mich ein sehr treffendes Bild von dem alten Rousseau, welches mir immer wieder einfällt: Robespierre wanderte als junger Advokat ca. zwölf Stunden zu dem Ort, wo Rousseau letzte Zuflucht gesucht hatte, weil er aufgrund seines "Gesellschaftsvertrages" wieder einmal verfolgt wurde. Er fand ihn im Garten stehen, neben einem kleinen Gärtnerhaus. Robespierre war völlig perplex, denn Rousseau saß nicht zwischen seinen Büchem, sondem er botanisierte. Rousseau, der so große Vorarbeit für die Revolution geleistet hatte, widmete in seinen letzten Jahren seine ganze Aufmerksamkeit den Pflanzen. Und nun kommt der junge Robespierre zu dem alten Rousseau und möchte ihn auf seine Schriften ansprechen, aber Rousseau macht ausschließlich Bemerkungen über die Pflanzenwelt. Robespierre ver läßt ihn wieder und will ihn vier Wochen später wiederum besuchen, um ihn nun wirklich in bezug auf seine Schriften festzunageln .Aber als er wieder kam,mußte er hören,daß Rousseau inzwischen verstorben war. - Es kam also nicht zu einem Gespräch über die "volonte generale", die auch gar nicht zu verwirklichen war, weder zu seiner Zeit noch später.
Das ist die Welt des 18. Jahrhunderts: Man besaß alle großen Schriften Rousseaus, Montesquieus und anderer, aber das Regiment, das ausgeübt wurde, war so unfrei, daß große Denker entweder in die Bastille kamen oder so versteckt wie Rousseau an seinem Lebensende leben mußten. Das ist die "verhinderte Entwicklung"!
"Zum ersten Mal sprechen Menschen als Menschen"
In Frankreich spielt aber auch die Freimaurerei eine sehr große Rolle. Alle Revolutionäre waren Freimaurer, mit Ausnahme von Mirabeau, er war in keiner Loge. Von den anderen weiß man es aber, sie haben alle die Gedanken von Gleichheit, Freiheit und Brüderlichkeit innerhalb der Freimaurer-Logen kennengelemt. Denn, wie eingangs gesagt in den Logen waren alle frei, dort waren alle gleich und es waren alles Brüder. Wer dann die Brüderlichkeit aufgegriffen hat und sie an die Häuserwände malte, das weiß man nicht. Innerhalb der Freimaurer-Logen war die Brüderlichkeit eine Forderung, bei den Rosenkreuzern ebenfalls, hatte dort allerdings noch eine ganz andere Zukunftsrichtung.Insofem möchte ich vom Rosenkreuzertum bis zur Französischen Revolution sprechen, glaube aber, daß Spuren seines Wirkens innerhalb der Französischen Revolution nicht mehr zu finden sind.