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Aktuelles zum Flächennutzungsplan 2010

Wie nicht anders zu erwarten, wurden unsere Widersprüche zum FNP 2010 vom Rat der Stadt Münster abgelehnt
Die rechts stehenden Hervorhebungen sind von uns - die Rechtschreibfehler stammen aus den jeweiligen Orginalschreiben der Stadt Münster

Im Jahre 1999 hatten die Münsteraner Bürger Gelegenheit, ihre Vorbehalte zum geplanten Industriegebiet in einem förmlichen Verfahren vorzubringen. Ende August 2002 wurden die Ablehnungen von der Stadt Münster zugestellt.

Einspruch

Durch die Planung des Industriegebietes Südwest wird die hohe Lebens- und Wohnqualität der Stadt Münster gefährdet bzw. sogar zerstört. Es wird daher angeregt, auf das Industriegebiet zu verzichten.

(Anregung B 41-2/98, K 23-2/98, F 4-1/98, H 43/98, K 22-1/98, K 23-2/98, L 12-1/98, M 3- 1/98, W58-1/98, W 62-4/98, Z 1-3/98, W 48-2/98, U 2-1/98)

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Rat der Stadt Münster hat mit der Vorlage "Aktivierung von Gewerbeflächen" (Nr. 369/ 99) am 09. Juni 1999 die Verwaltung beauftragt, für das Gewerbe- und Industriegebiet Münster-Südwest die Umweltverträglichkeit zu prüfen. Unter Federführung des städtischen Umweltamtes wurde eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) für das Gebiet erstellt. Zur Beurteilung der potenziellen Immissionsbelastung wurden qualifizierte Gutachter eingebunden. Der Bereich "Klima und Lufthygiene" wurde vom Büro für Umweltmeteorologie H. Banger in Zusammenarbeit mit Prof. W. Kühling (Universität Halle) und W. Beckröge untersucht. Die Lärmschutzuntersuchung führte das Büro für Lärmschutz in Altenberge durch. Negative Auswirkungen eines potenziellen Gewerbe- und Industriestandortes Südwest sind nach den Zwischenergebnissen der noch im Verfahren befindlichen UVU auf der Basis "Industriegebiet mit emissionsarmem Betriebsspektrum" nur bedingt zu erwarten. So sind laut Gutachten keine erheblichen, zusätzlichen Luftbelastungen durch Industrieimmissionen zu erwarten. Eine relative Fernwirkung auf die Innenstadt von Münster kann trotz der Lage innerhalb bzw. am Rande eines nachgewiesenen Belüftungskorridors ausgeschlossen werden. Die durch den Verkehr verursachten Lärm- und Luftbelastungen werden im Plangebiet und dem näheren Umfeld (Kappenberger Feld) maßgeblich durch die Autobahn A 1 beeinflusst.
Daraus ergeben sich z. T. bereits heute nicht unerhebliche Belastungen, insbesondere hinsichtlich der Lärmbelastung.
Die prognostizierten Mehrbelastungen durch den Verkehr bei Realisierung des Gewerbe- und Industriegebietes einschließlich der vorgesehenen Infrastrukturmaßnahmen (Autobahnanschluss, Bahnanschluss und Hafen) sind vergleichsweise gering. Die abschließende Gesamtbewertung der Umweltbelange erfolgt im Rahmen der im Bebauungsplanverfahren integrierten Umweitverträglichkeitsprüfung.
Beschlussvorschlag: Der Anregung wird nicht gefolgt


Einspruch

Die Planung für ein ca. 100 ha großes Industriegebiet berücksichtigt in keiner Weise die vorhandene Siedlungsstruktur. Durch die isolierte Lage wird der Zersiedlung der Landschaft Vorschub geleistet. Sinnvoller wäre die Erweiterung bestehender Standorte. Die Bürgerinitiative regt an, die Planung soweit zu reduzieren, dass - wenn überhaupt - das bestehende Gewerbegebiet Gropiusstraße maßvoll in östliche Richtung erweitert wird.

(Anregung B 41-5/98, B 23-1/98, F 4-5/98, T 10-1/98, Z 1-1/98)

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Darstellung des geplanten Gewerbe- und Industriegebietes integriert den vorhandenen gewerblichen Bestand im Bereich Gropiusstraße. Einen völligen Neuansatz stellt die Planung daher nicht dar. Nur durch Erweiterung bestehender Gewerbe- und Industrieflächen können die notwendigen Flächen für Gewerbe und Industrie, die als Ziele der Regionalplanung vorgegeben sind, im Stadtgebiet Münster nicht zur Verfügung gestellt werden. So sind die großen gewerblich-industriellen Ansiedlungsbereiche wie z.B. GE-/GI-Gebiete Loddenheide, Hessenweg, An der Kleimannbrücke, Bereich östlich der Robert-Bosch-Straße, der Bereich südlich der Glasuritstraße etc. nicht bzw. nur sehr eingeschränkt erweiterbar. Die von der Bürgerinitiative vorgeschlagene östliche Erweiterung des Gebietes Gropiusstraße berücksichtigt in keiner Weise die erforderliche Flächengröße, die von der Regionalplanung (GEP) und dem Handlungsprogramm Gewerbe zur Bedarfsdeckung vorgegeben wird.
Beschlussvorschlag: Der Anregung wird nicht gefolgt


Einspruch

Es wird angeregt, dass im Gewerbe- und Industriegebiet in stärkerem Umfang Grünzonen bzw. -flächen berücksichtigt werden.
Es wird angeregt, bei der Planung des Gebietes einen öffentlichen Zugang und eine entsprechende Gestaltung des geplanten Hafens zu sichern.
Es wird angeregt, für die Planung des Gewerbe- und Industriegebietes namhafte Landschaftsarchitekten zu beauftragen.

(Anregung T 10-2/98), (Anregung Nr. T 10-3 / 98), (Anregung T 10-4/98)

Stellungnahme der Verwaltung:

Den Anregungen kann im Prinzip gefolgt werden, aber die angeregten Themen sind nicht im Rahmen der Fortschreibung des FNP 2010 zu regeln. Erst zu einem späteren Zeitpunkt werden im Zusammenhang mit der verbindlichen Bauleitplanung und den anschließenden Ausführungsplanungen weitere Grünflächen sowie o.g. Details konkret geplant bzw. zu regeln sein. Über die bereits vorhandene Darstellung von Grünflächen im Entwurf des FNP 2010 hinaus werden zunächst keine weiteren Flächen neu dargestellt.
Beschlussvorschlag: Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen, ein Beschluss ist nicht erforderlich


Einspruch

Die erforderlichen ökologischen Ausgleichsflächen für die Inanspruchnahme des Gewerbe- und Industriegebietes sind nicht nachvollziehbar dargestellt. Es wird die Gefahr gesehen, dass die Umweltauflagen nicht eingehalten werden. Daher wird angeregt, diesbezüglich die Angaben und Darstellungen zu präzisieren.

(Anregung Z 1-6/98)

Stellungnahme der Verwaltung:

Mit der Darstellung von neuen Gewerbe- und Industrieflächen in Amelsbüren werden Freiflächen überplant, die bisher überwiegend als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt waren. Diese Inanspruchnahme von Freiraum erfolgt jedoch an einem dafür städtebaulich sehr geeigneten Standort und unter Berücksichtigung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung.
Die damit verbundene Inanspruchnahme von Freiflächen kann im Sinne der gesetzlichen Ausgleichsregelung entweder auf Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, die in ausreichendem Umfang auch in räumlich-funktionaler Nähe im Bereich Amelsbüren im Entwurf zur Fortschreibung des FNP 2010 dargestellt sind, oder auf den als Grünflächen mit der entsprechenden Zweckbestimmung dargestellten Flächen im näheren Plangebiet kompensiert werden.
Die erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die Inanspruchnahme des Gewerbe- und Industriegebietes Südwest werden im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung festgesetzt werden.
Beschlussvorschlag: Der Anregung wird nicht gefolgt


Einspruch

Die Einwenderin regt an, auf die Darstellung des Gewerbe- und Industriegebietes Süd west zu verzichten und erst bei einem konkret Bedarf eines Betriebes entsprechende Flächen neu darzustellen.

(Anregung Z 1-7/98)

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Flächennutzungsplan stellt gemäß des Baugesetzbuches für das, gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde dar. Für einen Planungszeitraumes von 10-15 Jahren wird die beabsichtigte Entwicklung in Form einer Angebotsplanung dargestellt. Es ist daher nicht zulässig, erst bei Vorliegen eines konkreten Bedarfsnachweises eine Einzelbetriebes die entsprechend benötigten Flächen neu darzustellen; eine solche Vorgehensweise hätte aufgrund der langen Planungszeiten zur Folge, dass keine wirtschaftliche Entwicklung (d.h. Neuansiedlungen, Verlagerungen etc.) möglich wären.
Im Übrigen ist der Flächenbedarf für die Stadt Münster gutachterlich nachgewiesen und die Darstellung des Gewerbe- und Industriegebietes Südwest ist auch ein Ziel der Landes- und Regionalplanung (siehe auch Stellungnahme der Verwaltung zu Flächen für die Landwirtschaft, 1.)
Beschlussvorschlag: Der Anregung wird nicht gefolgt


Einspruch

Es wird angeregt, dass im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit entsprechende GE- und Gl-Flächen entwickelt werden sollten, weshalb auf den Standort Münster-Südwest verzichtet werden könne.

(Anregung W 58-2/98, Z 1-8/98)

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Stadt Münster ist bereits heute nicht in der Lage, den prognostizierten Bedarf an Gewerbe- und Industrieflächen im Stadtgebiet nachweisen zu können. Deshalb werden im Gebietsentwicklungsplan (GEP) zusätzlich 105 ha Gewerbe- und lndustrieansiedlungsbereiche (GIB) nicht im Stadtgebiet sondern in drei Umlandgemeinden zweckgebunden für die Bedarfsdeckung der Stadt Münster dargestellt. Da der GEP aber auch den Gewerbe- und IndustrieansiedIungsbereich Südwest als regional bedeutenden Standort mit besonderer Lagegunst darstellt, ist es angesichts der Flächenknappheit im Stadtgebiet Münster stadtentwicklungspolitisch entscheidend, dieses Gebiet auch entsprechend den regionalplanerischen Vorgaben darzustellen.
Beschlussvorschlag: Der Anregung wird nicht gefolgt


Einspruch

Es wird angeregt, dass im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit entsprechende GE- und Gl-Flächen entwickelt werden sollten, weshalb auf den Standort Münster-Südwest verzichtet werden könne.

(Anregung W 58-2/98, Z 1-8/98)

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Stadt Münster ist bereits heute nicht in der Lage, den prognostizierten Bedarf an Gewerbe- und Industrieflächen im Stadtgebiet nachweisen zu können. Deshalb werden im Gebietsentwicklungsplan (GEP) zusätzlich 105 ha Gewerbe- und lndustrieansiedlungsbereiche (GIB) nicht im Stadtgebiet sondern in drei Umlandgemeinden zweckgebunden für die Bedarfsdeckung der Stadt Münster dargestellt. Da der GEP aber auch den Gewerbe- und IndustrieansiedIungsbereich Südwest als regional bedeutenden Standort mit besonderer Lagegunst darstellt, ist es angesichts der Flächenknappheit im Stadtgebiet Münster stadtentwicklungspolitisch entscheidend, dieses Gebiet auch entsprechend den regionalplanerischen Vorgaben darzustellen.
Beschlussvorschlag: Der Anregung wird nicht gefolgt


Einspruch

Die Anreger kritisieren die Planungen für den Industriestandort Südwest, an dem Betriebe für die Massengüterverarbeitung und Betriebe aus der Transport- und Logistikbranche angesiedelt werden sollen. Diese sekundären Arbeitsplätzen sind nach Auffassung der Anreger nicht zukunftsfähig und haben zudem negative Auswirkungen auf die Umwelt. Der Bedarf für Industrieflächen ist nicht nachgewiesen. Es wird daher angeregt, auf das Industriegebiet zu verzichten.

(Anregung B 41-1/98, K 22-2/98, K 23-1/98, L 17-1/98, W 58-3/98, W 62-2/98, Z 1-2/ 98, T 2-1/98)

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Standort Südwest hat aus stadtentwicklungspolitischer Sicht eine hervorgehobene Bedeutung, da durch diese Flächendarstellung eine Minderung des Nachfragedrucks durch großflächige, flächenextensive Nutzer auf den Standort Loddenheide erzielt werden kann. Zudem bietet sich der geplante Standort aufgrund seiner zukünftigen Verkehrsgunst als potenzieller Verlagerungsstandort für Massengut orientierte Transport- und Lagerunternehmen und für industrielle Nutzungen an. Dadurch können Standorte, die schon heute einem enormen Umnutzungsdruck unterliegen (z. B. Unternehmen im Bereich Stadthafen I), freigezogen und einer höherwertigen Nutzungen zugeführt werden. Negative Auswirkungen eines potenziellen Gewerbe- und Industriestandortes Amelsbüren sind nach den Zwischenergebnissen der noch im Verfahren befindlichen Umweltverträglichkeitsuntersuchung auf der Basis "Industriegebiet mit emissionsarmen Betriebsspektrum" nur bedingt zu erwarten. Eine relevante Fernwirkung auf die Innenstadt von Münster kann trotz der Lage innerhalb bzw. am Rande eines nachgewiesenen Belüftungskorridors ausgeschlossen werden.
Die Erforderlichkeit des neuen Industrie- und Gewerbegebietes Münster Südwest ist so wohl gutachterlich (Dr. Kahnert: Langfristiger Gewerbeflächenbedarf in Münster, August 1995) als auch durch das städtische Handlungsprogramm Gewerbeflächen nachgewiesen worden Gemäß der Fortschreibung des Handlungsprogramms Gewerbeflächen ist die Entwicklung des Plangebietes erforderlich, um den erhöhten Bedarf an großflächigen Industrie- und Gewerbeflächen zu decken.
Auch die Regionalplanung teilt die Auffassung der Stadt Münster, dass die Ausweisung des Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiches erforderlich ist. Die Darstellung des Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiches (GIB) Südwest im Gebietsentwicklungsplan - Teilabschnitt Münsterland - geht deutlich über die Darstellung im Flächennutzungsplan hinaus. Insgesamt wird seitens der Bezirksregierung die Darstellung einer Flächenreserve von ca. 240 ha an Gewerbe- und Industriegebieten für den Zeithorizont des Flächennutzungsplanes der Stadt Münster 2010 als angemessen erachtet. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die im GEP innerhalb des Stadtgebietes dargestellten GIB-Flächen nicht dem prognostizierten Bedarf von 240 ha entsprechen, sondern 105 ha GIB-Flächen zusätzlich außerhalb des Stadtgebietes in drei Umlandgemeinden zweckgebunden für die Bedarfsdeckung der Stadt Münster dargestellt werden.
Beschlussvorschlag: Der Anregung wird nicht gefolgt

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