Wie
nicht anders zu erwarten, wurden unsere Widersprüche zum FNP
2010 vom Rat der Stadt Münster abgelehnt Die
rechts stehenden Hervorhebungen sind von uns - die Rechtschreibfehler
stammen aus den jeweiligen Orginalschreiben der Stadt Münster
| Im Jahre 1999
hatten die Münsteraner Bürger Gelegenheit, ihre
Vorbehalte zum geplanten Industriegebiet in einem förmlichen
Verfahren vorzubringen. Ende August 2002 wurden die Ablehnungen von der
Stadt Münster zugestellt. Einspruch
Durch die Planung des Industriegebietes Südwest wird
die hohe Lebens- und Wohnqualität der Stadt Münster
gefährdet bzw. sogar zerstört. Es wird daher
angeregt, auf das Industriegebiet zu verzichten. (Anregung
B 41-2/98, K 23-2/98, F 4-1/98, H 43/98, K 22-1/98, K 23-2/98, L
12-1/98, M 3- 1/98, W58-1/98, W 62-4/98, Z 1-3/98, W 48-2/98, U 2-1/98)
Stellungnahme der Verwaltung: Der Rat
der Stadt Münster hat mit der Vorlage "Aktivierung von
Gewerbeflächen" (Nr. 369/ 99) am 09. Juni 1999 die Verwaltung
beauftragt, für das Gewerbe- und Industriegebiet
Münster-Südwest die Umweltverträglichkeit zu
prüfen. Unter Federführung des städtischen
Umweltamtes wurde eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung
(UVU) für das Gebiet erstellt. Zur Beurteilung der
potenziellen Immissionsbelastung wurden qualifizierte Gutachter
eingebunden. Der Bereich "Klima und Lufthygiene" wurde vom
Büro für Umweltmeteorologie H. Banger in
Zusammenarbeit mit Prof. W. Kühling (Universität
Halle) und W. Beckröge untersucht. Die
Lärmschutzuntersuchung führte das Büro
für Lärmschutz in Altenberge durch. Negative
Auswirkungen eines potenziellen Gewerbe- und Industriestandortes
Südwest sind nach den Zwischenergebnissen der noch im
Verfahren befindlichen UVU auf der Basis "Industriegebiet mit
emissionsarmem Betriebsspektrum" nur bedingt zu erwarten. So sind laut
Gutachten keine erheblichen, zusätzlichen Luftbelastungen
durch Industrieimmissionen zu erwarten. Eine relative Fernwirkung auf
die Innenstadt von Münster kann trotz der Lage innerhalb bzw.
am Rande eines nachgewiesenen Belüftungskorridors
ausgeschlossen werden. Die durch den Verkehr verursachten
Lärm- und Luftbelastungen werden im Plangebiet und dem
näheren Umfeld (Kappenberger Feld) maßgeblich durch
die Autobahn A 1 beeinflusst. Daraus ergeben sich
z. T. bereits heute nicht unerhebliche Belastungen,
insbesondere hinsichtlich der Lärmbelastung. Die
prognostizierten Mehrbelastungen durch den Verkehr bei
Realisierung des Gewerbe- und Industriegebietes
einschließlich der vorgesehenen
Infrastrukturmaßnahmen (Autobahnanschluss, Bahnanschluss und
Hafen) sind vergleichsweise gering. Die
abschließende Gesamtbewertung der Umweltbelange erfolgt im
Rahmen der im Bebauungsplanverfahren integrierten
Umweitverträglichkeitsprüfung. Beschlussvorschlag:
Der Anregung wird nicht gefolgt Einspruch
Die Planung für ein ca. 100 ha großes
Industriegebiet berücksichtigt in keiner Weise die vorhandene
Siedlungsstruktur. Durch die isolierte Lage wird der Zersiedlung der
Landschaft Vorschub geleistet. Sinnvoller wäre die Erweiterung
bestehender Standorte. Die Bürgerinitiative regt an, die
Planung soweit zu reduzieren, dass - wenn überhaupt - das
bestehende Gewerbegebiet Gropiusstraße maßvoll in
östliche Richtung erweitert wird. (Anregung
B 41-5/98, B 23-1/98, F 4-5/98, T 10-1/98, Z 1-1/98) Stellungnahme
der Verwaltung: Die Darstellung des geplanten
Gewerbe- und Industriegebietes integriert den vorhandenen gewerblichen
Bestand im Bereich Gropiusstraße. Einen völligen
Neuansatz stellt die Planung daher nicht dar. Nur durch Erweiterung
bestehender Gewerbe- und Industrieflächen können die
notwendigen Flächen für Gewerbe und Industrie, die
als Ziele der Regionalplanung vorgegeben sind, im Stadtgebiet
Münster nicht zur Verfügung gestellt werden. So sind
die großen gewerblich-industriellen Ansiedlungsbereiche wie
z.B. GE-/GI-Gebiete Loddenheide, Hessenweg, An der
Kleimannbrücke, Bereich östlich der
Robert-Bosch-Straße, der Bereich südlich der
Glasuritstraße etc. nicht bzw. nur sehr
eingeschränkt erweiterbar. Die von der
Bürgerinitiative vorgeschlagene östliche Erweiterung
des Gebietes Gropiusstraße berücksichtigt in keiner
Weise die erforderliche Flächengröße, die
von der Regionalplanung (GEP) und dem Handlungsprogramm Gewerbe zur
Bedarfsdeckung vorgegeben wird. Beschlussvorschlag:
Der Anregung wird nicht gefolgt Einspruch
Es wird angeregt, dass im Gewerbe- und Industriegebiet in
stärkerem Umfang Grünzonen bzw. -flächen
berücksichtigt werden. Es wird angeregt, bei der
Planung des Gebietes einen öffentlichen Zugang und eine
entsprechende Gestaltung des geplanten Hafens zu sichern. Es
wird angeregt, für die Planung des Gewerbe- und
Industriegebietes namhafte Landschaftsarchitekten zu beauftragen.
(Anregung T 10-2/98), (Anregung Nr. T 10-3 / 98), (Anregung T
10-4/98) Stellungnahme der Verwaltung: Den
Anregungen kann im Prinzip gefolgt werden, aber die angeregten Themen
sind nicht im Rahmen der Fortschreibung des FNP 2010 zu regeln. Erst zu
einem späteren Zeitpunkt werden im Zusammenhang mit der
verbindlichen Bauleitplanung und den anschließenden
Ausführungsplanungen weitere Grünflächen
sowie o.g. Details konkret geplant bzw. zu regeln sein. Über
die bereits vorhandene Darstellung von Grünflächen im
Entwurf des FNP 2010 hinaus werden zunächst keine weiteren
Flächen neu dargestellt. Beschlussvorschlag:
Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen, ein Beschluss ist nicht
erforderlich Einspruch
Die erforderlichen ökologischen
Ausgleichsflächen für die Inanspruchnahme des
Gewerbe- und Industriegebietes sind nicht nachvollziehbar dargestellt.
Es wird die Gefahr gesehen, dass die Umweltauflagen nicht eingehalten
werden. Daher wird angeregt, diesbezüglich die Angaben und
Darstellungen zu präzisieren. (Anregung
Z 1-6/98) Stellungnahme der Verwaltung:
Mit der Darstellung von neuen Gewerbe- und
Industrieflächen in Amelsbüren werden
Freiflächen überplant, die bisher
überwiegend als Flächen für die
Landwirtschaft dargestellt waren. Diese Inanspruchnahme von Freiraum
erfolgt jedoch an einem dafür städtebaulich sehr
geeigneten Standort und unter Berücksichtigung der Ziele der
Raumordnung und Landesplanung. Die damit verbundene
Inanspruchnahme von Freiflächen kann im Sinne der gesetzlichen
Ausgleichsregelung entweder auf Flächen für
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft, die in ausreichendem Umfang auch in
räumlich-funktionaler Nähe im Bereich
Amelsbüren im Entwurf zur Fortschreibung des FNP 2010
dargestellt sind, oder auf den als Grünflächen mit
der entsprechenden Zweckbestimmung dargestellten Flächen im
näheren Plangebiet kompensiert werden. Die
erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für
die Inanspruchnahme des Gewerbe- und Industriegebietes Südwest
werden im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung festgesetzt werden. Beschlussvorschlag:
Der Anregung wird nicht gefolgt Einspruch
Die Einwenderin regt an, auf die Darstellung des Gewerbe- und
Industriegebietes Süd west zu verzichten und erst bei einem
konkret Bedarf eines Betriebes entsprechende Flächen neu
darzustellen. (Anregung Z 1-7/98) Stellungnahme
der Verwaltung: Der Flächennutzungsplan
stellt gemäß des Baugesetzbuches für das,
gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten
städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung
nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde dar.
Für einen Planungszeitraumes von 10-15 Jahren wird die
beabsichtigte Entwicklung in Form einer Angebotsplanung dargestellt. Es
ist daher nicht zulässig, erst bei Vorliegen eines konkreten
Bedarfsnachweises eine Einzelbetriebes die entsprechend
benötigten Flächen neu darzustellen; eine solche
Vorgehensweise hätte aufgrund der langen Planungszeiten zur
Folge, dass keine wirtschaftliche Entwicklung (d.h. Neuansiedlungen,
Verlagerungen etc.) möglich wären. Im
Übrigen ist der Flächenbedarf für die Stadt
Münster gutachterlich nachgewiesen und die Darstellung des
Gewerbe- und Industriegebietes Südwest ist auch ein Ziel der
Landes- und Regionalplanung (siehe auch Stellungnahme der Verwaltung zu
Flächen für die Landwirtschaft, 1.) Beschlussvorschlag:
Der Anregung wird nicht gefolgt Einspruch
Es wird angeregt, dass im Rahmen der interkommunalen
Zusammenarbeit entsprechende GE- und Gl-Flächen entwickelt
werden sollten, weshalb auf den Standort
Münster-Südwest verzichtet werden könne.
(Anregung W 58-2/98, Z 1-8/98) Stellungnahme
der Verwaltung: Die Stadt Münster ist
bereits heute nicht in der Lage, den prognostizierten Bedarf an
Gewerbe- und Industrieflächen im Stadtgebiet nachweisen zu
können. Deshalb werden im Gebietsentwicklungsplan (GEP)
zusätzlich 105 ha Gewerbe- und lndustrieansiedlungsbereiche
(GIB) nicht im Stadtgebiet sondern in drei Umlandgemeinden
zweckgebunden für die Bedarfsdeckung der Stadt
Münster dargestellt. Da der GEP aber auch den Gewerbe- und
IndustrieansiedIungsbereich Südwest als regional bedeutenden
Standort mit besonderer Lagegunst darstellt, ist es angesichts der
Flächenknappheit im Stadtgebiet Münster
stadtentwicklungspolitisch entscheidend, dieses Gebiet auch
entsprechend den regionalplanerischen Vorgaben darzustellen. Beschlussvorschlag:
Der Anregung wird nicht gefolgt Einspruch
Es wird angeregt, dass im Rahmen der interkommunalen
Zusammenarbeit entsprechende GE- und Gl-Flächen entwickelt
werden sollten, weshalb auf den Standort
Münster-Südwest verzichtet werden könne.
(Anregung W 58-2/98, Z 1-8/98) Stellungnahme
der Verwaltung: Die Stadt Münster ist
bereits heute nicht in der Lage, den prognostizierten Bedarf an
Gewerbe- und Industrieflächen im Stadtgebiet nachweisen zu
können. Deshalb werden im Gebietsentwicklungsplan (GEP)
zusätzlich 105 ha Gewerbe- und lndustrieansiedlungsbereiche
(GIB) nicht im Stadtgebiet sondern in drei Umlandgemeinden
zweckgebunden für die Bedarfsdeckung der Stadt
Münster dargestellt. Da der GEP aber auch den Gewerbe- und
IndustrieansiedIungsbereich Südwest als regional bedeutenden
Standort mit besonderer Lagegunst darstellt, ist es angesichts der
Flächenknappheit im Stadtgebiet Münster
stadtentwicklungspolitisch entscheidend, dieses Gebiet auch
entsprechend den regionalplanerischen Vorgaben darzustellen. Beschlussvorschlag:
Der Anregung wird nicht gefolgt Einspruch
Die Anreger kritisieren die Planungen für den
Industriestandort Südwest, an dem Betriebe für die
Massengüterverarbeitung und Betriebe aus der Transport- und
Logistikbranche angesiedelt werden sollen. Diese sekundären
Arbeitsplätzen sind nach Auffassung der Anreger nicht
zukunftsfähig und haben zudem negative Auswirkungen auf die
Umwelt. Der Bedarf für Industrieflächen ist nicht
nachgewiesen. Es wird daher angeregt, auf das Industriegebiet zu
verzichten. (Anregung B 41-1/98, K 22-2/98, K
23-1/98, L 17-1/98, W 58-3/98, W 62-2/98, Z 1-2/ 98, T 2-1/98)
Stellungnahme der Verwaltung: Der
Standort Südwest hat aus stadtentwicklungspolitischer Sicht
eine hervorgehobene Bedeutung, da durch diese
Flächendarstellung eine Minderung des Nachfragedrucks durch
großflächige, flächenextensive Nutzer auf
den Standort Loddenheide erzielt werden kann. Zudem bietet sich der
geplante Standort aufgrund seiner zukünftigen Verkehrsgunst
als potenzieller Verlagerungsstandort für Massengut
orientierte Transport- und Lagerunternehmen und für
industrielle Nutzungen an. Dadurch können Standorte, die schon
heute einem enormen Umnutzungsdruck unterliegen (z. B. Unternehmen im
Bereich Stadthafen I), freigezogen und einer höherwertigen
Nutzungen zugeführt werden. Negative Auswirkungen eines
potenziellen Gewerbe- und Industriestandortes Amelsbüren sind
nach den Zwischenergebnissen der noch im Verfahren befindlichen
Umweltverträglichkeitsuntersuchung auf der Basis
"Industriegebiet mit emissionsarmen Betriebsspektrum" nur bedingt zu
erwarten. Eine relevante Fernwirkung auf die Innenstadt von
Münster kann trotz der Lage innerhalb bzw. am Rande eines
nachgewiesenen Belüftungskorridors ausgeschlossen werden. Die
Erforderlichkeit des neuen Industrie- und Gewerbegebietes
Münster Südwest ist so wohl gutachterlich (Dr.
Kahnert: Langfristiger Gewerbeflächenbedarf in
Münster, August 1995) als auch durch das städtische
Handlungsprogramm Gewerbeflächen nachgewiesen worden
Gemäß der Fortschreibung des Handlungsprogramms
Gewerbeflächen ist die Entwicklung des Plangebietes
erforderlich, um den erhöhten Bedarf an
großflächigen Industrie- und Gewerbeflächen
zu decken. Auch die Regionalplanung teilt die Auffassung der
Stadt Münster, dass die Ausweisung des Gewerbe- und
Industrieansiedlungsbereiches erforderlich ist. Die Darstellung des
Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiches (GIB) Südwest im
Gebietsentwicklungsplan - Teilabschnitt Münsterland - geht
deutlich über die Darstellung im Flächennutzungsplan
hinaus. Insgesamt wird seitens der Bezirksregierung die Darstellung
einer Flächenreserve von ca. 240 ha an Gewerbe- und
Industriegebieten für den Zeithorizont des
Flächennutzungsplanes der Stadt Münster 2010 als
angemessen erachtet. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass
die im GEP innerhalb des Stadtgebietes dargestellten
GIB-Flächen nicht dem prognostizierten Bedarf von 240 ha
entsprechen, sondern 105 ha GIB-Flächen zusätzlich
außerhalb des Stadtgebietes in drei Umlandgemeinden
zweckgebunden für die Bedarfsdeckung der Stadt
Münster dargestellt werden. Beschlussvorschlag:
Der Anregung wird nicht gefolgt |