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Vereinigte Volksbank Münster eG
Frauenstiftung Münster
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Unsere Unterstützerinnen

„Ich möchte als Frau durch Frau-Sein gewinnen.“

 Claudia Z., 35 Jahre

Patinnen helfen Frauen beim Start in ein neues Leben

 

Warum dieses Patinnenprojekt?

Frauen, die nach häuslicher Gewalt Schutz im Frauenhaus gesucht haben, müssen dieses nach einiger Zeit wieder verlassen. Sie müssen sich dann in einer völlig fremden Stadt, in der sie niemanden kennen, ein neues Leben aufbauen. Dieser Schritt in ein selbständiges Leben, verbunden mit dem Einzug in eine neue Wohnung, ist für viele Frauen und deren Kinder eine große Herausforderung. In dieser Situation helfen die Patinnen der Stiftung fair für frauen.

 

Mögliche Aufgaben der Patinnen

  • - Zeit schenken für Gespräche
  • - Hilfe beim Schriftverkehr mit Behörden oder Behördengängen
  • - Hilfe beim Umgang mit Schulen, Kitas
  • - Kinder betreuen
  • - Nachhilfe geben, Schulaufgaben betreuen
  • - Haushalt organisieren
  • - Ganz praktisch: Wohnung einrichten
  • - Besuch einer Ausstellung, einer Veranstaltung etc.

 

Wie finden Patin und Mentee zusammen?

  • - Die Patin erstellt von sich ein Profil mit einigen Eckdaten.
  • - Das Frauenhaus stellt dann den ersten Kontakt her.

 

Das Konzept

  • - Die Patin bestimmt über ihr Profil, in welchen Bereichen, in welchem Umfang und an welchem Ort (Münster, Telgte oder Wolbeck) sie sich engagieren will.
  • - vorgesehene Laufzeit der Betreuung: 1 Jahr
  • - Eine Patin hat eine Mentee.
  • - Die Betreuung soll in der Wohnung der Mentee oder auf „neutralem Boden“, also nicht in der Wohnung der Patin, stattfinden.
  • - Regelmäßiger Treff der Patinnen, um sich auszutauschen
  • - Patinnen helfen sich untereinander („Netzwerk“)
  • - Schulung der Patinnen, z. Bsp. in Gesprächsführung

 

Wichtig zu wissen...

  • - Die Patinnen sind durch die Stiftung haftpflichtversichert.
  • - Die Stiftung stellt den Patinnen einen kleinen Fonds zur Verfügung, aus dem zum Beispiel ein Zirkusbesuch bezahlt werden kann.
  • - Für die Betreuung minderjähriger Kinder muss der Frauenstiftung ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden. Dieses kann kostenlos (Bescheinigung der Frauenstiftung ist vorzulegen) beim Meldeamt beantragt werden.