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Petition 2018
Dieses Schreiben haben wir an die Fraktionen von CDU, SPD, Die Grünen FDP, UWG, Piraten und Linke geschrieben. Wir haben die jeweiligen Fraktionen gebeten das Schreiben an ihre MdL NRW weitezuleiten.
Außerdem an unsere MdB Frau Benning CDU- Herr Strässer SPD – Frau Klein-Schmeink von den Grünen und an unseren Herrn Oberbürgermeister Markus Lewe
Wir werden diesen Brief dann auch auf unserer Internetseite Bürgerinitiative Lärmschutz Nienberge und auf der Seite Big für Münster einstellen.
Münster, 21.01.2018
Sehr geehrte Damen und Herren der SPD Fraktion
Wir bitten Sie dieses Schreiben auch an die MdL der SPD weiterzuleiten.
Die Bürgerinitiative Lärmschutz Nienberge hat am 5.4.2017 eine erneute, modifizierte Petition an den Petitionsausschuss des Landtags in Düsseldorf geschrieben, nachdem unsere erste Petition für eine erträgliche Lärmbelastung in unserem Stadtteil keinen Erfolg hatte.
Die Bürgerinitiative Nienberge ist daraufhin am 12.12.2017 in den Landtag eingeladen worden um ihre Argumente persönlich vorzutragen. Straßen NRW war vertreten und insgesamt 3 Mitglieder des Petitionsausschuss.
Der Petitionsausschuss hat dann in seiner Sitzung vom 9.1.2018 einen Beschluss gefasst:
Der Petitionsausschuss verkennt nicht, dass die Behörde an das Wirtschaftlichkeitsgebot grundsächlich gebunden ist. Er sieht aber auch die Gesundheit der Anwohner als hohes, bei der Abwägung zu betrachtendes Gut an. Da die Straßenbehörde auch keine klaren Voraussetzungen oder Fallgruppen zu nennen vermochte, in denen die Verwendung offenporigen Asphalts geboten oder möglich ist, bittet der Petitionsausschuss die Landesregierung und die Straßenbehörde dringend, nochmals zu prüfen, ob für den Abschnitt der A 1 300 m südlich und 700 m nördlich der L 510 die Verwendung offenporigen Asphalts erfolgen kann.
Unstreitig zwischen allen Beteiligten ist, dass die Aufbringung eines offenporigen Asphalts zu einer Reduzierung der Lärmbelastung führen würde.
Damit hat der Petitionsausschuss unserer modifizierten Petition entsprochen.
Mit der von uns angeregten Korrektur zur Stellungnahme (V/0777/2013) der Stadt Münster zur Planfeststellung für den 6- streifigen Ausbau der A 1, die dann parteiübergreifend der Rat der Stadt Münster in der Stellungnahme (V/0777/2013/2) korrigiert hat, ist gefordert:
Die Verwaltung möge sich, beim Landesbetrieb Straßen NRW, wie in der Anlage 1- Punkt 3 für höchstmöglichen Lärmschutz im Bereich Nienberge einzusetzen.
Herr Oberbürgermeister Lewe teilte uns dann in seinem Schreiben vom 6.8.2015 mit, dass OPA laut Straßen NRW nicht möglich ist, dass die Stadt aber die neuen Aktivitäten des privaten Lärmschutzvereins unterstützen würde.
Die Verwaltung hätte aber zu diesem Zeitpunkt bereits wissen müssen, dass der erste wie auch der zweite Rechenlauf zur Planung zum 6 – streifigen Ausbau der A 1 ergeben haben, dass die Aktivitäten der privaten Lärmschutzvereins nicht ausreichen, um nötigen aktiven Lärmschutz zu erreichen.
Diese Tatsache war Straßen NRW bereits bei der Anhörung bekannt.
Straßen NRW hat sowohl im alten Bauabschnitt keinerlei aktiven Lärmschutz angedacht und umgesetzt, und will auch im neuen Bauabschnitt keinerlei aktiven Lärmschutz umsetzen.
Dies wurde auch vom Petitionsausschuss so gesehen.
Die Vertreter von Straßen NRW haben bei der Anhörung am 12.12.2018 gegenüber dem Petitionsausschuss erklärt, dass die Aktivitäten des privaten Lärmschutzvereins nie in ihre Berechnungen eingeflossen sind.
Trotzdem haben sie den privaten Lärmschutzverein benutzt, um aktiven Lärmschutz nicht anzudenken und zu realisieren, wozu sie rechtlich verpflichtet sind. (Aktiver Lärmschutz geht vor passivem Lärmschutz)
Wir sehen es als dringend nötig an, dass alle Politiker an die Verwaltung, an Straßen NRW, und an das weisungsberechtigte Ministerium herantreten, damit der Ratsbeschluss von 2013 und die Empfehlung vom Petitionsausschuss umgesetzt werden, weil das Verfahren zum Ausbau der A 1 jetzt noch offen ist.
Das Land NRW, Verkehrsministerium, Straßen NRW sowie unsere Stadt und ihre Verwaltung müssen endlich aufhören, sich hinter einen privaten Verein zu stellen, der nicht in der Lage und auch nicht in der Pflicht ist, für Nienberge ausreichenden aktiven Lärmschutz zu erbringen. Dazu ist das Land per Gesetz verpflichtet, wenn eine Straße wesentlich verändert wird.
Was für den Ortsteil Sprakel Recht ist und möglich gemacht werden soll steht auch uns Nienbergern zu. Wir Nienberger fordern den gleichen guten aktiven Lärmschutz ein.
Dies ist im Rahmen der Gleichbehandlung dringend geboten.
Mit freundlichen Gruß für die Mitglieder unserer Initiative
Rosemarie Bodmann
Antwortschreiben an die Bi-Lärmschutz-Hollenstedt.de
Sehr geehrter Herr Hanheide,
nein, wir haben noch nicht aufgegeben. Wir als BI haben noch die Hoffnung, dass der Petitionsausschuss des Landtages NRW unsere veränderte Petition noch einmal wohlwollend prüft. Wenn dann eine gültige Planfeststellung für unseren Bauabschnitt erfolgt, werden einige Nienberger Bürger den Klageweg beschreiten müssen, sollte der Baulastträger nicht auf unsere Forderungen eingehen.
Aufgrund Ihrer freundlichen Ermahnung habe ich soeben unsere Webseite aktualisiert.
Nun zu Ihren Problemen:
Der 6-streifige Ausbau ist bei Ihnen schon erfolgt. Haben Sie gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der A 1 Einsprüche gelten gemacht? Wenn nicht, bleibt nur der Klageweg. Das Land ist ja verpflichtet für aktiven Lärmschutz zu sorgen wenn eine Straße wesentlich verändert wird. Das ist eigentlich die Aufgabe der Behörden, uns in bestmöglicher Art und Weise zu schützen. Aber weil sie diese Aufgabe nicht wahrnehmen, sollten wir es nicht zulassen, dass unsere Politiker sich über geltendes Gesetz hinwegsetzen.
Eventuell müssen wir lärmgeplagten Anwohner der A 1 unsere Kräfte bündeln und eine Sammelklage gegen das Land und Straßen NRW auf den Weg bringen.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Bodmann
Am 5.4.2017 haben wir eine geänderte Petition an den Landtag geschrieben.
Bürgerinitiative Lärmschutz Nienberge
Karl Bodmann Papenstiege 5 Tel. 02533/281673 48161 Münster
Karl Bodmann – Papenstiege 5 48161 Münster
Petitionsausschuss des Landes NRW
05.04.2017
Platz des Landtags 1
.
40221 Düsseldorf
–
Betr. Das Schreiben der Präsidentin des Landtags NRW vom 09.03.2017
Geschäftszeichen: 1.3/16-P2016-13901-01
Sehr geehrte Damen und Herren im Petitionsausschuss,
leider hat der Petitionsausschuss uns in unserem Anliegen nicht unterstützen können. Deshalb wenden wir uns jetzt erneut an Sie mit einem modifizierten Lösungsvorschlag für unser Lärmproblem.
Vorab möchte ich noch einmal klarstellen, dass es sich bei unserem Anliegen um zwei Planfeststellungsabschnitte handelt. Einmal der Rechtskräftige von 1999 in dem Nienberge keinen aktiven Lärmschutz bekommen hat obwohl der hätte erfolgen müssen.
Für die zweite Bauphase von MS Nord bis Greven ist für Nienberge wieder kein aktiver Lärmschutz angedacht, obwohl auch hier aktiver Lärmschutz dringend erforderlich ist. Beide Planungen liegen im Schnitt von Nienberge, und werden vom Baulastträger als voneinander unterschiedliche Abschnitte angesehen. In der neuen Planung geht ein Lärm – Ausstrahlungsbereich in die gültige Planfeststellung von 1999 hinein.
Mein neuer Vorschlag sieht folgendermaßen aus: Um die Versäumnisse der Vergangenheit auszugleichen, wäre den Nienberger Bürgern schon mit einem Kilometer offenporigen Asphalt gedient. Davon ca. 300 m südlich der Altenberger Brücke und 700 m nördlich der Altenberger Brücke. Durch diese Maßnahme müsste auch nicht mehr die riesige Lärmlücke geschlossen werden, die zwar in der Planfeststellung von 1999, aber auch genau wie die Altenberger Brücke und die Betriebszufahrt im Ausstrahlungsbereich der neuen Planung liegt. Die Mehrkosten für diesen einen Autobahnkilometer liegen lediglich bei ca. 500.000 Euro.
Für den neuen Ausbau wurden uns vom Baulastträger pro Autobahn km 7.100.000 Euro benannt. Einen km offenporigen Asphalt für Nienberge (es muss mindestens ein km sein, laut Aussage des Baulastträgers), 300 m südlich und 700 m nördlich der Altenberger Brücke, würde dieses Teilstück also lediglich nur um 500.000 Euro verteuern. Dies ist eine bescheidene Forderung, und im Vergleich zu den Gesamtkosten eine sehr geringe Summe. Dieser eine Autobahnkilometer mit OPA reduziert den Lärm um 5 dB wenn er alt ist. Ein neuer OPA hat noch deutlich bessere Werte. Die Mehrkosten von 500.000 Euro pro Autobahnkilometer für OPA sind vernachlässigungswert im Vergleich zu dem Nutzen für uns Anwohner.
Deshalb bitten wir den Petitionsausschuss mit dieser erneuten Petition um Unterstützung und Klärung der Frage, inwieweit es möglich ist, unserem Anliegen auf mehr Lärmschutz zumindest auf diese Weise Rechnung zu tragen.
Mit freundlichen Grüßen
Für die Bürgerinitiative Lärmschutz
Karl Bodmann
Bitte an Frau Benning, Herrn Sträßer und Frau Klein-Schmeink
Unsere Eingabe an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags droht im Vorzimmer hängen zu bleiben. Darum haben wir unsere drei Mitglieder des Deutschen Bundestags gebeten, sich für uns einzusetzen, damit dies nicht geschieht.
Unser Brief an die Sachbearbeiter des Petitionsausschuss:
Betr.: Pet – 18 – 12-9111-032223
Sehr geehrte Frau Ryborz, sehr geehrte Frau Eiardt,
vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 6. September 2016.Sie teilen uns in Ihrem Schreiben mit, dass Sie unsere Petition demnächst dem Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur vorlegen werden, damit er in die Gesetzesberatungen zum Bundesverkehrswegeplan 2030 im Oktober einbezogen wird.
Da wir hier akut um Lärmschutz kämpfen (siehe das Schreiben an den Petitionsausschuss vom 27.04.2016) in dem wir unser Anliegen deutlich dargelegt haben, können wir nicht verstehen, warum wir mit unserer Petition in den allgemeinen Bundesverkehrswegeplan, der ja erst über das Jahr 2030 entscheidet, kommen.
Unser Ort wird jetzt bereits so mit massivem Lärm, seitens der A 1beschallt, dass es für uns Anwohner unerträglich und krankmachend ist.
Wir können nicht verstehen, warum unser berechtigtes Anliegen auf aktiven Lärmschutz – also Gesundheitsschutz, so auf die lange Bank geschoben wird. Diese Vorgehensweise Ihrerseits empfinden wir als „wegschieben“ unseres Problems.
Zurzeit laufen die Planungen für die Weiterführung der A1zur 6-streifigen Bahn. Die Anhörung hat schon stattgefunden.
Wir brauchen jetzt Hilfe und Beistand da der Baulastträger nicht bereit ist, für uns den gesetzlich vorgeschriebenen aktiven Lärmschutz umzusetzen.
Es hilft uns nicht, wenn im Oktober 2016 entschieden wird, dass man hier in 14 Jahren mal etwas für uns tun möchte. Das ist zu spät!
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag Für die Mitglieder unserer Initiative
Rosemarie Bodmann
Aktivitäten des privaten Lärmschutzvereins erbringen keine Lärmminderung für unseren Ort
Wie wir bereits in unserem Brief zum Erörterungstermin an die Bezirksregierung vermutet haben, erbringt eine Wallaufschüttung durch den privaten Lärmschutzverein keinerlei wesentliche Verbesserung der Lärmsituation in Nienberge.
Der zweite Rechenlauf zur Lärmbelastung hat das bestätigt. Dem verantwortlichen Baulastträger war diese Tatsache bereits bei der Anhörung bekannt.
Dazu einige Gedanken zum Antwortschreiben von Herrn Minister Groschek
Schreiben des MBWSV-NRW vom 22.07 2016- Akt.-Z IIIA1-41-04/8
Das Antwortschreiben, vom 22.07.2016 bestätigt abermals den Eindruck, dass
- der Bauherr, bzw. der Landesbetrieb Straßen in keinster Weise bereit ist, bautechnische Lösungen zu erarbeiten für einen umfassenden aktiven Lärmschutz im Ortsteil Münster-Nienberge
- Es ist enttäuschend darauf zu verweisen, den Klageweg zu beschreiten, wenn die Lärmschutzmaßnahmen „unzureichend“ erachtet werden
- Sachverhalt
- Im Bereich der die A1 kreuzenden L510 besteht eine „Schalllücke“ (Feststellung des MBWSV-NRW LT: Schreiben vom 03.02.2015) infolge fehlender Einhausung des BW über die L510 und einer bestehenden Behelfszufahrt.
- Der zur Planfeststellung anstehende Ausbauabschnitt überdeckt mit seiner Lärmbelastung diesen Bereich
- Die Behelfszufahrt-eine ehemalige Baustellenzufahrt der 1960-ziger Jahre-dient z.Zt u.a. als Betriebszufahrt; auf diese kann verzichtet werden, da in unmittelbarer Nähe die AS MS-Nord alle Fahrtrichtungen bedient.
- Bei Verzicht auf die Behelfszufahrt könnte mit Erweiterung des Walles und einer ausreichenden Einhausung des BW über die L510 aktiver Lärmschutz verbessert werden.
- Die Behelfszufahrt dient auch den Rettungsfahrzeugen als Zufahrt, vornehmlich der Freiwilligen Feuerwehr aus Richtung Altenberge-Nienberge- alle anderen Rettungsdienste nutzen die direkte Zufahrt über die AS-MS-Nord. Wenn durch diese bestehende Auffahrt Menschenleben gerettet werden können, besteht vollstes Verständnis.
Wenn damit die Chance gegeben ist, „Leben zu retten“ muss das auch bedeuten „ ausreichenden aktiven Lärmschutz, um dauerhaft die Gesundheit und die Lebensqualität den Bürgern Nienberges zu gewährleisten.
- Fragestellung
- Welche umfangreichen aktiven Lärmschutzmaßnahmen hätte der Bauherr vornehmen müssen beim Ausbau der A1 im Bauabschnitt A1 MS-Süd bis MS-Nord (Planfeststellung 1999) und jetzt im weiteren Abschnitt AS-MS-Nord bis Greven, gäbe es den in Privatinitiative Nienberger Bürger errichteten Lärmschutzwall nicht?
- Werden die Bürger Nienberges dadurch benachteiligt- bestraft-, dass sie mit enormen persönlichem und finanziellem Einsatz einen Wall errichtet haben und somit nur passiven Lärmschutz erhalten sollen? (Über 100 Anspruchsberechtigte im 1. Abschnitt-1999-)
- Für Kröten- und Wildwechsel ( mit Schallschutz) werden ohne wirtschaftliche Betrachtungen gewaltige Bauwerke errichtet, da gibt es ja auch keine direkten Kläger!!
An Lkw-Rastplätzen werden Schallschutz wände und/oder –wälle gebaut ohne Anspruch gem. 16.BImSchV
- Es ist deprimierend feststellen zu müssen, dass
- die erbrachten Vorleistungen Nienberger Bürger nicht ausreichend und wertschätzend berücksichtigt werden
- dass keine Gleichbehandlung zu anderen angrenzenden Wohnansiedlungen gibt
- das Antwortschreiben mit dem Verweis auf den Klageweg ein weiterer Hinweis auf wachsenden Vertrauensverlust gegenüber staatlichen Verwaltungen und politisch Verantwortlichen ist.
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Brief an die Bezirksregierung nach der Anhörung im Dez. 2015
Bürgerinitiative Lärmschutz Nienberge
Rosemarie Bodmann Papenstiege 5 Tel. 02533/281673 48161 Münster
Rosemarie Bodmann – Papenstiege 5
48161 Münster
An die Bezirksregierung Münster
z.Hd. Frau Mersch Montag, 1. Februar 2016
Clemensstraße 10
.
48128 Münster
–
Betr. Erörterungstermin vom 08.12.2015 bis 10.12.20015
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Mersch, sehr geehrter Herr Richter,
nach dem Anhörungstermin und der Zusendung des Protokolls müssen wir feststellen, dass für Nienberge, seitens der Planungsverantwortlichen, keinerlei aktiver Lärmschutz vorgesehen ist. Wir fragen uns, was haben die verantwortlichen Planer gegen unseren Stadtteil, dass Sie ihm in jeder ihrer Planungen schlichtweg nichts an Lärmschutz angedeihen lassen.
Weder in dem „alten Bauabschnitt “ von 1999 noch in der jetzigen Weiterführung der A1 zur 6-streifigen Bahn ist für Nienberge aktiver Lärmschutz vorgesehen. Oder wenn, dann nur,
falls der private Lärmschutzverein – Nienberge sein Bauvorhaben, den vorhandenen Lärm-schutzwall zu ergänzen, ausführt; ohne zuzusichern, dass diese Maßnahme nachweislich aktiven Lärmschutz garantiert.
In unserem Land gilt aber immer noch: Der Schadensverursacher trägt die Verantwortung für die Beseitigung desselben, also Bund und Land.
Hier wird mit Zahlen und Berechnungen agiert, die wenig nachvollziehbar sind und mit Lärmschutz nichts zu tun haben, sondern eher dazu geeignet sind, möglichst gar nichts an aktivem Lärmschutz umzusetzen.
Dies, obwohl die europäische Lärmschutzrichtlinie §47a gerade Menschen, die an solch stark befahrenen Straßen wohnen, viel weitergehend als bisher vor krankmachendem Lärm schützen möchte.
Auch die Außenpegelwerte der Anwesen, und der Schutz vor Lärm in den Naherholungsge-bieten findet dort Beachtung. Zusätzliche Lärmbelastungen, wie durch die bei uns direkt anliegende B54 fließen in diese Richtlinie mit ein.(Europäische Richtlinie 2002/49/EG-Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm).
„Auch die Landesregierung, (Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur -und Verbraucherschutz), vertritt die Auffassung, dass eine Gesamtlärmbetrachtung erforderlich ist, um einen ausreichenden Gesundheitsschutz der Bevölkerung sicherzustellen. Sie hat sich daher im Bundesrat und der Umweltministerkonferenz für eine entsprechende Regelung stark gemacht.“(Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen auf eine Eingabe an den Petitionsausschuss vom 07.07.2015).
Für uns betroffene Anwohner ist nicht nachvollziehbar, weshalb oben erwähnte Kriterien und Richtlinien seitens der Planungsbehörden so ignoriert werden. Die ständig angeführte Verhältnismäßigkeit der Mittel kann bei solch massivem Verkehrszuwachs, wie für die A1 nach Fertigstellung des 6- streifigen Ausbaus prognostiziert, nur noch als menschenrechtsverachtend angesehen werden.
Durch die Teilung der beiden Planfeststellungsgrenzen ist Nienberge ganz klar erheblich benachteiligt.
Wäre die zufällig festgelegte Baugrenze vor Nienberge AS- Münster Nord, würden für Nienberge die gleichen Lärmschutzkriterien wie für den Stadtteil Sprakel und Greven gelten. Die zufällig festgelegte Baugrenze darf aber Nienberge nicht schlechter stellen.
Auf Grund der Gleichstellung fordern wir aktiven Lärmschutz, wie er für Sprakel und Greven vorgesehen ist.
Nienberge ist einzustufen in die Kategorie der reinen und allgemeinen Wohngebiete und Kleinsiedlungen. Hier ist es nicht rechtens, nur einzelne Anwesen vor Lärm zu schützen. Wenn wenige Häuser einer Siedlung betroffen sind, ist die ganze Siedlung betroffen. Darum hat unser ganzer Ort Anspruch auf aktiven Lärmschutz.
Wir haben bei der Anhörung Wert darauf gelegt, ins Protokoll aufzunehmen, dass die Planer im alten Bauabschnitt ihrer Verantwortung, aktiven Lärmschutz für Nienberge umzusetzen, nicht nachgekommen sind. (Seite 58 alter Planfeststellungsbeschluss). Dort steht, dass der vorhandene Schutz trotz des Lärmschutzwalls nicht ausreicht. Aber zum Handeln hat das die Planer schon damals nicht bewegt. Ihr Nichtstun begründen Sie mit der Verhältnismäßigkeit der Mittel. Wir halten die damalige Planfeststellung für unseren Stadtteil für grandios fehlgeschlagen und fordern höchstmöglichen Lärmschutz sowohl für den alten wie den neuen Abschnitt, wie es auch der Rat der Stadt Münster tut.
Auch wenn die derzeit Planungsbeauftragten nicht müde werden zu betonen, Ihnen wären ja durch die Rechtskräftigkeit dieser Planung“ die Hände gebunden.“ Wir sind davon überzeugt, dass Ihre Weisungsberechtigten jetzt im Rahmen des neuen Ausbaus Versäumnisse der Vergangenheit, durch eine entsprechende Anweisung ausgleichen können.
Wir haben uns, was die Kosten einer solchen Maßnahme angeht, an den Bund der Steuerzahler gewandt. Von dort wurde uns zugesichert, dass Kosten zum Schutz der Gesundheit der Bürger ihrerseits nicht kritisiert werden.
Die Planungsverantwortlichen stellten sich bei der Anhörung hinter die Aktivitäten eines privaten Vereins. Dann merkten sie auch noch an, sie täten nur etwas zu unserem Schutz, wenn der Verein sein Vorhaben realisiere. Dies jedoch erschien uns zynisch, und wir halten es rechtlich für sehr fragwürdig.
Aktiver Lärmschutz für Nienberge wird nicht erwogen. Stattdessen soll im Zuge der neuen Planung Nienberge schon wieder keinen aktiven Lärmschutz bekommen. Dies, obwohl die Verkehrsprognosen einen Zuwachs von 26% voraussagen.
Der lärmintensive Schwerlastverkehr nimmt massiv zu.
Der Lärm von der direkt anliegenden B 54 wurde ganz ignoriert.
Da unser Lärmschutz ja jetzt schon nicht ausreichend ist, versinkt unser Stadtteil dann vollends im Lärm.
Mit den Lärmminderungsplänen der EU, die seit 2005 in bundesdeutsches Recht aufgenommen wurden, scheint dies gar nicht vereinbar.
Herr Richter, was ist mit der Gleichbehandlung der verschiedenen Stadtteile? Sie haben im WDR – Fernsehen davon gesprochen, dass Gleichbehandlung gegeben sein muss.
Erlauben Sie uns noch einige Aussagen und Anmerkungen zum Protokoll zu machen.
Seite 24, 4. Absatz
In der Anhörung sagte der Vorhabenträger auch zu, dass die Brücke an der L 510 auch dann lärmtechnisch verkleidet wird, sollte der private Lärmschutzverein sein Vorhaben nicht umsetzen können. (Dies wurde nicht ins Protokoll aufgenommen).
Seite 24, 5. Absatz
Ein Nichtverschließen der Betriebszufahrt hat doch eine sehr große Auswirkung auf die Lärmentwicklung in Nienberge, da ja nicht nur die schmale Straße in die Berechnung einfließen darf, sondern die ganze Breite der dann riesigen, offenen Lücke. Dass die Lärmbelastung dort nur unbedeutend ist, wurde bereits von vielen kommunalen Politikern, die sich die Mühe machten, die Tatsachen vor Ort anzuhören, anders wahrgenommen.
Seite 25, 2. Absatz
Der OPA reduziert den Lärm um 5 dB wenn er alt ist. Ein neuer OPA hat noch deutlich bessere Werte. Die Mehrkosten von 500.000 Euro pro Autobahnkilometer für OPA sind vernachlässigungswert im Vergleich zu dem Nutzen für uns Anwohner.
Erlauben Sie uns noch folgende Anmerkung:
Die Bürgerinitiative Lärmschutz Nienberge vertritt nicht nur einzelne Bürger, sondern spricht für den ganzen Ort. Dabei wurde und wird sie unterstützt:
• durch die kath. Kirchengemeinde St. Sebastian
• durch die evangelische Lydia – Kirchengemeinde
• durch unsere kommunalen Politiker von / C DU / SPD /Grüne / FDP / UWG / Piraten
Kopien der Unterstützer liegen diesem Schreiben bei.
Viele Menschen haben uns durch ihre Unterschrift ihr Vertrauen ausgesprochen. Wir werden alle Möglichkeiten, aktiven Lärmschutz zu bekommen, ausschöpfen.
Nach der Anhörung haben wir zunächst unsere kommunalen Politiker angeschrieben, und sie gebeten, sich bei der Stadt Münster dafür einzusetzen, dass diese sich durchgreifender bei den Verantwortlichen für den Ausbau der A1 für aktiven Lärmschutz einsetzt.
Wir haben unseren Oberbürgermeister Markus Lewe gebeten, ein Gespräch mit Herrn Minister Groscheck zu führen, um zu erwirken, dass unser Stadtteil den Lärmschutz bekommt der ihm zusteht.
Um unser Recht auf aktiven Lärmschutz durchzusetzen, werden wir auch eine Petition an den Deutschen Bundestag richten.
Sollten alle diese Maßnahmen nicht erfolgreich sein, halten wir uns das Beschreiten des Klageweges offen.
Unsere Naherholungsgebiete sind, nach europäischer Lärmschutzrichtlinie §47a, absolut schützenswert.
Die bewaldeten Flächen der Nienberger Höhen, die die Anfänge des Höhenzugs „Altenberger Rücken“ darstellen, dienen den Bewohnerinnen und Bewohnern als zentrales Naherholungsgebiet. Hier, zwischen Nienberge und seinem Ortsteil Häger, liegt der Vorbergshügel, mit 98,8 Metern über NN die höchste Erhebung in Münsters Stadtgebiet. Große Teile des Gebiets sind 1994 als Naturschutzgebiet „Vorbergshügel“ ausgewiesen worden.
In diesem Naturschutzgebiet, welches vom Autobahnlärm dominiert wird, sind Vögel nicht mehr zu hören.
Wir fordern:
• Aktiven Lärmschutz (z.B. OPA) auch südlich der Altenberger Brücke für den gesamten Bauabschnitt von hier bis Greven.
• Schließen der bestätigten Schalllücke – Betriebszufahrt, Altenberger Brücke.
• Umsetzung des Ratsbeschluss der Stadt Münster.
Hätte es in den letzten Jahrzehnten, eine unsichtigere Planung gegeben, müssten wir jetzt nicht Sie bemühen.
Mit freundlichen Grüßen
für die Bi Nienberge
Rosemarie Bodmann
Treffen bei den Grünen
Am Freitag den 29. Januar 2016 um 18.00 Uhr treffen wir uns bei den Grünen in der Windhorststraße 7.
Herr Carsten Peters will sich für uns einsetzen, das der neue Autobahnbau aktiven Lärmschutz bekommt. Das gilt für Nienberge,Kinderhaus und alle Streuanwesen.
Brief an unseren Oberbürgermeister Markus Lewe
Bürgerinitiative Lärmschutz Nienberge
Rosemarie Bodmann Papenstiege 5 Tel. 02533/281673 48161 Münster
Rosemarie Bodmann – Papenstiege 5
48161 Münster
An den Herrn
Oberbürgermeister Markus Lewe 15.01.2016
Clemensstraße 10
.
48127 Münster
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Lewe
Wir haben uns nach der Anhörung zum 6 – streifigen Ausbau der A 1 noch einmal an unsere kommunalen Politiker gewandt und sie gebeten sich bei der Stadt dafür einzusetzen, dass im Zuge des Ausbaus der A 1 für Nienberge aktiver Lärmschutz umgesetzt wird.
Es folgt das Schreiben an unsere kommunalen Politiker:
„Es geht immer noch um den alten und neuen Ausbau der A 1 im Bereich von Nienberge. Für den neuen Bauabschnitt von MS Nord bis Greven (10,6 km Verbreiterung auf 6 Streifen) fand die Anhörung Anfang Dezember 2015 statt. Vor dieser Anhörung hatten wir eine Versammlung der Nienberger organisiert zu der wir auch unsere kommunalen Politiker eingeladen hatten. Außer Vertreter der CDU ist sonst kein kommunaler Politiker zu diesem wichtigen Treffen gekommen.
Vor dem Anhörungstermin hatten wir eindringliche Briefe und Emails an unseren Herrn Oberbürgermeister Lewe geschrieben die dann bei der Anhörung auch berücksichtigt wurden.
Darüber waren wir erfreut. Trotz alledem bleibt bei uns ein großes Unbehagen, da wir Nienberger in der Planung von Straßen NRW nicht den nötigen Lärmschutz bekommen sollen der uns eigentlich zusteht. Straßen NRW verweist immer wieder auf den alten Planfeststellungsbeschluss der ja nun gültig ist. Aber man hat damals nach Aussagen von Herrn Krumm für Nienberge keinerlei Lärmschutz vorgesehen, obwohl laut dieser Planfeststellung auf Seite 58 steht, dass der Lärmschutz trotz des vorhandenen Lärmschutzwalls in der Nacht nicht ausreicht. Das ist ganz eindeutig ein gescheiterter Planfeststellungsbeschluss, und darum fordern wir Nienberger unterstütz vom Rat der Stadt Münster auch Nachbessrungen. Hier noch einmal der genaue Wortlaut des Ratsbeschlusses:
„Die Verwaltung wird, bezogen auf den sich südlich angrenzenden Planungsbereich, beauftragt, sich gegenüber dem Landesbetrieb Straßenbau dafür einzusetzen, dass im Bereich Nienberge der höchstmögliche Lärmschutz umgesetzt wird, aufgrund der vorgelegten Verkehrsuntersuchung die aktiven Lärmschutzmaßnahmen im Streckenbereich AK Münster – Süd bis AK Münster – Nord nachgebessert werden, und im gesamten Stadtgebiet eine weitere alternative Variante mit aktivem Lärmschutz durch Verlängerung der Ausbaustrecke mit OPA –Straßenbelag untersucht wird.“
Nun gibt es im neuen Plan die Möglichkeit im Einzugsbereich des Neubaus der A 1 für Nienberge südlich der Altenberger Brücke einige 100 Meter mit offenporigen Asphalt nachzubessern, und damit aktiven Lärmschutz für Nienberge umzusetzen, aber der Baulastträger argumentiert mit zu hohen Kosten.
Im Bereich Sprakel und Gimpte werden insgesamt ca. 3 Km offenporiger Asphalt verbaut, und zusätzlich noch Lärmschutzwände errichtet. Hier war die Verwaltung sehr viel aktiver bei Straßen NRW aktiven Lärmschutz umzusetzen. Sogar für ein noch nicht erschlossenes Baugebiet wird in diesem Bereich aktiver Lärmschutz gefordert. Wir freuen uns darüber, dass die Anwohner dort vor dem stark gestiegenen Straßenverkehr geschützt werden, und das obwohl sie wesentlich weiter von der A 1 entfernt liegen als Nienberge. Trotzdem kann es nicht sein, dass sich für Liegenschaften, die Geld in die Kasse spülen sollen, mehr eingesetzt wird als für viele tausend Nienberger Bürger.
Darum unsere Bitte an Sie:
Setzen Sie sich dafür ein, dass die Stadt Münster bei Straßen NRW nachhaltiger für Nienberge aktiven Lärmschutz einfordert. Und das die Stadt sich nicht auf die private Initiative des Lärmschutzvereins e.V. verlässt, da der Baulastträger in der Pflicht steht aktiven Lärmschutz umzusetzen.
Noch einige Anmerkungen zu den hohen Kosten:
Straßen NRW hat für 10,6 km Autobahnneubau pro km 7,1Millionen € geplant. Also 75,26 Millionen € für die ganze Strecke. Und bei dieser Summe sollen 500.000 € die man für 1 km offenporigen Asphalt im Bereich Nienberge für aktiven Lärmschutz mehr ausgeben müsste zu teuer sein?
Um den berechtigten Klagen der Kinderhauser Bürger und der Bürger die an diesem Streckenabschnitt auf den Streuanwesen leben gerecht zu werden, sollte der gesamte Bauabschnitt mit OPA versehen werden, was den neuen Bauabschnitt um ca. 3,5 Millionen € verteuern würde. Also auf 78,76 Millionen € , das macht pro neu zu errichtenden Autobahn km 7,43 Millionen € aus.
Zum Vergleich:
Der Neubau der Autobahn im Wahlkreis von Herrn Minister Dobrindt hat der vierstreifige Neubau der Ortsumgehung Oberau auf einer Länge von 4,2 Kilometern 200 Millionen Euro gekostet also pro Km Neubau 47,61 Millionen € Dagegen sind unsere 7,43 Millionen € doch ein ganz geringes Sümmchen.
Auch wenn der OPA nicht so haltbar wie ein herkömmlicher Belag ist, so sind die Mehrkosten im Vergleich zu den Gesamtkosten einer Autobahn doch eher gering. Der Nutzen für uns Anwohner und für die Natur sind aber von erheblichem Wert. Der OPA nützt allen Streuanwesen und allen Menschen, die nach Berechnungen von Planern keinen Anspruch auf aktiven Lärmschutz haben, aber dennoch viel Lärm ertragen müssen.
Wir dürfen es nicht zulassen, dass die Planer sich hinter menschenverachtenden Vorschriften verstecken, und wir sind nicht bereit dieses Sparen mit unserer Gesundheit zu bezahlen.
Mit freundlichen Grüßen
von der BI Nienberge
Karl Bodmann“
Sehr geehrter Herren Oberbürgermeister Lewe,
wir sind zutiefst davon überzeugt, dass Sie und die Verwaltung der Stadt durch Ihre Möglichkeiten und Beziehungen es durchsetzen können hier in Nienberge den höchstmöglichen aktiven Lärmschutz umzusetzen. Sie haben ja auch in Ihrem Schreiben vom 6.8.2015 folgendes Versprechen gemacht:
„Sie und die Mitglieder der Bürgerinitiative Lärmschutz Nienberge können versichert sein, dass ich, aber auch die Mitarbeiterrinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung, sich mit Nachdruck beim Landesbetrieb und beim Land dafür einsetzen, dass die Beschlüsse des Rates Berücksichtigung finden. Ich persönlich werde hierzu auch mit dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen und falls dies erforderlich ist, mit Herrn Minister Groscheck sprechen und mich für diese Belage einsetzen.“
Aus unser Sicht wäre ein klärendes Gespräch, noch vor der endgültigen Entscheidung der Bezirksregierung, mit Herrn Minister Groscheck sehr hilfreich, da sich bis zum heutigen Zeitpunkt noch nichts positiv für Nienberge verändert hat.
Die verantwortlichen Planer sind im alten Planfeststellungsbeschluss ihrer Verantwortung gegenüber vielen Nienberger Bürgern nicht gerecht geworden, und ziehen sich im neuen Planfeststellungsbeschluss hinter Argumenten „Ihnen seien die Hände gebunden“, oder “ mit dieser Forderung hätten Sie früher kommen müssen“ zurück. Aber warum muss eigentlich erst eine Bürgerinitiative um Lärmschutz kämpfen, wo der Schutz vieler tausender Bürger doch eigentlich selbstverständlich sein sollte? Auch das Argument der Verhältnismäßigkeit der Mittel, greift bei vielen lärmgeplagten Nienberger Menschen nicht mehr.
Um einen Klageweg zu vermeiden sollte sich die Stadt nicht ausschließlich auf die Aktivitäten des Nienberger Lärmschutzverein e.V. verlassen, da die klageberechtigten Nienberger Bürger eindeutig den Baulastträger in der Pflicht und Verantwortung sehen, und nicht einen privaten Verein.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag für die Mitglieder unser Initiative
Rosemarie Bodmann
Neuer Brief an OB Lewe mit Link des Berichtes in der WN
In unserem aktuellen Brief an OB Lewe geht es immer noch um den Ratsbeschluss: V/0777/2013 Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung für den 6- streifigen Ausbau der A1 von der Anschlussstelle Münster/Nord bis zur Anschlussstelle Greven von Bau – km 41 + 028,80 bis Bau – km 30 + 450,00
Wir haben noch einmal dargestellt, dass auch für den Streckenabschnitt MS – Süd bis Nord versäumter Lärmschutz nachgeholt werden muss. Dies hat der Ratsbeschluss auch von der Verwaltung gefordert. Wir können aber nicht erkennen, dass Herr Lewe und seine Verwaltung sich ernsthaft für diesen Abschnitt bei Straßen NRW einsetzen, damit optimaler Lärmschutz umgesetzt werden kann. Da die Fahrbahndecke in diesem Bereich schadhaft ist, sollte ein lärmmindernder (offenporigen) Fahrbahnbelag massiv gefordert werden.
Da denächst die Anhörung zur überarbeiteten Planung für den neuen Ausbau der A 1 ansteht, wäre eine Unterstützung unserer kommunalen Politiker dringend erforderlich. Wir setzen große Hoffnung auf Unterstützung aller kommunalen Parteien.
I
Bürgerinitiative Lärmschutz Nienberge
Rosemarie Bodmann Papenstiege 5 Tel. 02533/281673 48161 Münster
Rosemarie Bodmann – Papenstiege 5
48161 Münster
An den Herrn
Oberbürgermeister Markus Lewe Dienstag, 27. Oktober 2015
Clemensstraße 10
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48127 Münster
Der Link in der WN
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Betr.: Lärmbelästigung durch den Autobahnverkehr im Stadtteil Nienberge
Bez.: Ihr Schreiben vom 06.08.2015
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Lewe!
Zur Wiederwahl in das verantwortungsvolle Amt des Oberbürgermeisters der Stadt Münster unser herzlicher Glückwunsch.
Jedoch vor der Wahl ist auch nach der Wahl, was die noch nicht gelösten Probleme betrifft: So auch die permanente Lärmbelästigung durch den Autobahnverkehr und hier besonders durch den ständig zunehmenden LKW-Verkehr auf der A1
Für den 6-streifigen Ausbauabschnitt AS-Münster-Nord bis AS-Greven, genauer von Bau-Km 41+028,80, dh. weit hinter der AS-Münster-Nord, wird z.Zt. das Planfeststellungsverfahren durchgeführt.
Die vielen und massiven Einsprüche der Nienberger Bürger hat zu einer Überarbeitung des Lärmschutzgutachtens im Bereich der Altenberger Straße (L510) geführt.
Der seit 1969 agierende Lärmschutzverein zu Nienberge hat Möglichkeiten untersucht, im Bereich der L510 den Lärmschutzwall zu erweitern und zu erhöhen.
In Absprache mit dem Landesbetrieb Straßen – NRW ist die Genehmigung zur Baudurchführung gestellt.
Die beabsichtigten Baumaßnahmen decken nicht alle erforderlichen aktiven Lärmschutzmaßnahmen in diesem Bereich ab. Hierzu sind weitere bauliche Maßnahmen durch den Landesbetrieb erforderlich. Dies gilt es im laufenden Verfahren abzusichern.
Es sollte nicht Aufgabe der Mitarbeiter des Landesbetriebs Straßen-NRW sein, bei Planung und Bauausführung ein Maximum an Naturschutzmaßnahmen und ein Minimum an Lärmschutz unter dem Gesichtspunkt sparsamer Haushaltsführung umzusetzen.
Nur ausreichend dimensionierter aktiver Lärmschutz schützt die Gesundheit der Anwohner, erhält die Lebensqualität ihres Umfeldes. Das Gehör Schläft nicht!!
Aktiver Lärmschutz ist nicht für das nächste Jahrzehnt zu bauen, sondern weit vorausschauend; Es dürfen zukünftige Entwicklungen und besonders Siedlungserweiterungen nicht eingeschränkt und ausgeschlossen werden.
Deshalb muss sichergestellt werden, dass der weitere 6-streifige Ausbau ausreichenden aktiven Lärmschutz erhält. Eine Maßnahme wäre, ergänzend den gesamten Ausbauabschnitt mit einem lärmmindernden (offenporigen) Asphaltbelag zu versehen.
Dies gilt auch für den Bereich AS-Münster-Süd bis AS-Münster-Nord.
Die bereits in den letzten beiden Jahren durchgeführten Fahrbahndeckenerneuerungen bestätigen die Vermutung, dass bereits bei der Bauausführung die Materialzusammensetzung und die Fahrbahnebenheit Mängel hatten. Dies führte zu einer langen juristischen Auseinandersetzung zwischen Baufirma und Bauherrn. Bauliche Nachbesserungen und Strafzahlungen haben den Vorgang abgeschlossen. Unzureichende Materialqualität – siehe wiederholte Deckenerneuerungen – und unzureichende Fahrbahnebenheit mindern den aktiven Lärmschutz erheblich. Daher ist die Deckenerneuerung mit einem lärmmindernden (offenporigen) Fahrbahnbelag massiv zu fordern.
Die BI Amelsbüren hat für den dortigen Ausbau der A1 weitern aktiven Lärmschutz gefordert und diesbez. bis zum OVG geklagt: jedoch vergeblich.
Nach Prozessende soll der Landesbetrieb Straßen-NRW geäußert haben: “Wenn die Stadt sich mehr für Euch eingesetzt hätte, wären wir zu Kompromissen bereit gewesen“
Sehr geehrter Herr Lewe, dies sollte für Sie eine persönliche Herausforderung sein.
Für den bisherigen und weiteren Ausbau der A1 ist durchgehend aktiver Lärmschutz zu fordern. Die Gesundheit der Bewohner, die Lebensqualität einer lebenswerten Stadt, die zukünf-tigen Entwicklungsmöglichkeiten sollten gesichert werden bzw. sein.
Warum werden in anderen Bundesländern – z.B.. Niedersachsen A1- A2, Sachsen A14, Thü-ringen A38, Brandenburg A10 – und anderen EU-Ländern z.B. Tschechien und Polen usw. aktiver Lärmschutz in Form von Lärmschutzwänden,- Wällen und zusätzlich lärmmindernden Belägen in Gewerbegebieten und Naturlandschaften gebaut und nur in NRW im Bereich von Münster sparsamste Haushaltspflege geübt??
Nutzen Sie Ihre persönlichen Kontakte die Ansprüche an eine ausreichende Lärmeinschränkung im Bereich der A1 für eine lebenswerte Stadt durchzusetzen.
Wir unterstützen Sie und sind gern zu argumentativen Gesprächen bereit.
Für die Mitglieder unserer Initiative
Mit freundlichem Gruß
Rosemarie Bodmann
Eine Kopie dieses Briefes geht an Herrn Stadtdirektor Schultheiß. Außerdem werden wir Mitglieder der verschiedenen Parteien des Rates aufsuchen, und mit ihnen über unser in diesem Brief dargestellten Anliegen sprechen.
Bürgerinitiative Lärmschutz Nienberge
Rosemarie Bodmann Papenstiege 5 Tel. 02533/281673 48161 Münster
Rosemarie Bodmann – Papenstiege 5
48161 Münster
An Herrn Stadtdirektor Hartwig Schultheiß
Stadthaus 1
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48127 Münster
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27.10.2015
Betrifft:
Vorlage V/0777/2013 Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung für den 6- strei-figen Ausbau der A1 von der Anschlussstelle Münster/Nord bis zur Anschlussstelle Greven von Bau – km 41 + 028,80 bis Bau – km 30 + 450,00
Sehr geehrter Herr Stadtdirektor Schultheiß!
Zu Ihrer Information unser Schreiben an unseren Oberbürgermeister Herrn Lewe.
Wir sehen Sie als amtierenden Stadtdirektor in der Fürsorgepflicht sich für deutlich mehr Lärmschutz entlang der A 1 durch Münsters Stadtgebiete einzusetzen. Dies wird in der oben aufgeführten Vorlage, die auch Sie unterschrieben haben, vom Rat als Auftrag an die Verwaltung ja auch eingefordert.
Mit freundlichen Grüßen
Rosemarie Bodmann