In unserem aktuellen Brief an OB Lewe geht es immer noch um den Ratsbeschluss: V/0777/2013 Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung für den 6- streifigen Ausbau der A1 von der Anschlussstelle Münster/Nord bis zur Anschlussstelle Greven von Bau – km 41 + 028,80 bis Bau – km 30 + 450,00
Wir haben noch einmal dargestellt, dass auch für den Streckenabschnitt MS – Süd bis Nord versäumter Lärmschutz nachgeholt werden muss. Dies hat der Ratsbeschluss auch von der Verwaltung gefordert. Wir können aber nicht erkennen, dass Herr Lewe und seine Verwaltung sich ernsthaft für diesen Abschnitt bei Straßen NRW einsetzen, damit optimaler Lärmschutz umgesetzt werden kann. Da die Fahrbahndecke in diesem Bereich schadhaft ist, sollte ein lärmmindernder (offenporigen) Fahrbahnbelag massiv gefordert werden.
Da denächst die Anhörung zur überarbeiteten Planung für den neuen Ausbau der A 1 ansteht, wäre eine Unterstützung unserer kommunalen Politiker dringend erforderlich. Wir setzen große Hoffnung auf Unterstützung aller kommunalen Parteien.
I
Bürgerinitiative Lärmschutz Nienberge
Rosemarie Bodmann Papenstiege 5 Tel. 02533/281673 48161 Münster
Rosemarie Bodmann – Papenstiege 5
48161 Münster
An den Herrn
Oberbürgermeister Markus Lewe Dienstag, 27. Oktober 2015
Clemensstraße 10
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48127 Münster
Der Link in der WN
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Betr.: Lärmbelästigung durch den Autobahnverkehr im Stadtteil Nienberge
Bez.: Ihr Schreiben vom 06.08.2015
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Lewe!
Zur Wiederwahl in das verantwortungsvolle Amt des Oberbürgermeisters der Stadt Münster unser herzlicher Glückwunsch.
Jedoch vor der Wahl ist auch nach der Wahl, was die noch nicht gelösten Probleme betrifft: So auch die permanente Lärmbelästigung durch den Autobahnverkehr und hier besonders durch den ständig zunehmenden LKW-Verkehr auf der A1
Für den 6-streifigen Ausbauabschnitt AS-Münster-Nord bis AS-Greven, genauer von Bau-Km 41+028,80, dh. weit hinter der AS-Münster-Nord, wird z.Zt. das Planfeststellungsverfahren durchgeführt.
Die vielen und massiven Einsprüche der Nienberger Bürger hat zu einer Überarbeitung des Lärmschutzgutachtens im Bereich der Altenberger Straße (L510) geführt.
Der seit 1969 agierende Lärmschutzverein zu Nienberge hat Möglichkeiten untersucht, im Bereich der L510 den Lärmschutzwall zu erweitern und zu erhöhen.
In Absprache mit dem Landesbetrieb Straßen – NRW ist die Genehmigung zur Baudurchführung gestellt.
Die beabsichtigten Baumaßnahmen decken nicht alle erforderlichen aktiven Lärmschutzmaßnahmen in diesem Bereich ab. Hierzu sind weitere bauliche Maßnahmen durch den Landesbetrieb erforderlich. Dies gilt es im laufenden Verfahren abzusichern.
Es sollte nicht Aufgabe der Mitarbeiter des Landesbetriebs Straßen-NRW sein, bei Planung und Bauausführung ein Maximum an Naturschutzmaßnahmen und ein Minimum an Lärmschutz unter dem Gesichtspunkt sparsamer Haushaltsführung umzusetzen.
Nur ausreichend dimensionierter aktiver Lärmschutz schützt die Gesundheit der Anwohner, erhält die Lebensqualität ihres Umfeldes. Das Gehör Schläft nicht!!
Aktiver Lärmschutz ist nicht für das nächste Jahrzehnt zu bauen, sondern weit vorausschauend; Es dürfen zukünftige Entwicklungen und besonders Siedlungserweiterungen nicht eingeschränkt und ausgeschlossen werden.
Deshalb muss sichergestellt werden, dass der weitere 6-streifige Ausbau ausreichenden aktiven Lärmschutz erhält. Eine Maßnahme wäre, ergänzend den gesamten Ausbauabschnitt mit einem lärmmindernden (offenporigen) Asphaltbelag zu versehen.
Dies gilt auch für den Bereich AS-Münster-Süd bis AS-Münster-Nord.
Die bereits in den letzten beiden Jahren durchgeführten Fahrbahndeckenerneuerungen bestätigen die Vermutung, dass bereits bei der Bauausführung die Materialzusammensetzung und die Fahrbahnebenheit Mängel hatten. Dies führte zu einer langen juristischen Auseinandersetzung zwischen Baufirma und Bauherrn. Bauliche Nachbesserungen und Strafzahlungen haben den Vorgang abgeschlossen. Unzureichende Materialqualität – siehe wiederholte Deckenerneuerungen – und unzureichende Fahrbahnebenheit mindern den aktiven Lärmschutz erheblich. Daher ist die Deckenerneuerung mit einem lärmmindernden (offenporigen) Fahrbahnbelag massiv zu fordern.
Die BI Amelsbüren hat für den dortigen Ausbau der A1 weitern aktiven Lärmschutz gefordert und diesbez. bis zum OVG geklagt: jedoch vergeblich.
Nach Prozessende soll der Landesbetrieb Straßen-NRW geäußert haben: “Wenn die Stadt sich mehr für Euch eingesetzt hätte, wären wir zu Kompromissen bereit gewesen“
Sehr geehrter Herr Lewe, dies sollte für Sie eine persönliche Herausforderung sein.
Für den bisherigen und weiteren Ausbau der A1 ist durchgehend aktiver Lärmschutz zu fordern. Die Gesundheit der Bewohner, die Lebensqualität einer lebenswerten Stadt, die zukünf-tigen Entwicklungsmöglichkeiten sollten gesichert werden bzw. sein.
Warum werden in anderen Bundesländern – z.B.. Niedersachsen A1- A2, Sachsen A14, Thü-ringen A38, Brandenburg A10 – und anderen EU-Ländern z.B. Tschechien und Polen usw. aktiver Lärmschutz in Form von Lärmschutzwänden,- Wällen und zusätzlich lärmmindernden Belägen in Gewerbegebieten und Naturlandschaften gebaut und nur in NRW im Bereich von Münster sparsamste Haushaltspflege geübt??
Nutzen Sie Ihre persönlichen Kontakte die Ansprüche an eine ausreichende Lärmeinschränkung im Bereich der A1 für eine lebenswerte Stadt durchzusetzen.
Wir unterstützen Sie und sind gern zu argumentativen Gesprächen bereit.
Für die Mitglieder unserer Initiative
Mit freundlichem Gruß
Rosemarie Bodmann
Eine Kopie dieses Briefes geht an Herrn Stadtdirektor Schultheiß. Außerdem werden wir Mitglieder der verschiedenen Parteien des Rates aufsuchen, und mit ihnen über unser in diesem Brief dargestellten Anliegen sprechen.
Bürgerinitiative Lärmschutz Nienberge
Rosemarie Bodmann Papenstiege 5 Tel. 02533/281673 48161 Münster
Rosemarie Bodmann – Papenstiege 5
48161 Münster
An Herrn Stadtdirektor Hartwig Schultheiß
Stadthaus 1
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48127 Münster
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27.10.2015
Betrifft:
Vorlage V/0777/2013 Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung für den 6- strei-figen Ausbau der A1 von der Anschlussstelle Münster/Nord bis zur Anschlussstelle Greven von Bau – km 41 + 028,80 bis Bau – km 30 + 450,00
Sehr geehrter Herr Stadtdirektor Schultheiß!
Zu Ihrer Information unser Schreiben an unseren Oberbürgermeister Herrn Lewe.
Wir sehen Sie als amtierenden Stadtdirektor in der Fürsorgepflicht sich für deutlich mehr Lärmschutz entlang der A 1 durch Münsters Stadtgebiete einzusetzen. Dies wird in der oben aufgeführten Vorlage, die auch Sie unterschrieben haben, vom Rat als Auftrag an die Verwaltung ja auch eingefordert.
Mit freundlichen Grüßen
Rosemarie Bodmann