Briefe und Antworten

Bürgerinitiative Lärmschutz Münster Nienberge 48161 Münster / Tel.: 02533/281673
Im Auftrag
Rosemarie Bodmann / Papenstiege 5
An Herrn Bundesminister
Alexander Dobrindt
Bundesminister für Verkehr
und digitale Infrastruktur
Invalidenstraße 17 – 20
10115 BERLIN
MÜNSTER, den 21.01.2014

Betr.: A1 – hier: Lärmbelästigung im Ortsteil Münster- Nienberge
Bez.:A) unsere Schreiben vom 07.02.2013 und 02.04.2013 und 27.05.2013 und 17.07.2013
B) Schreiben des BMVBS Bonn vom 15.03.2013 und 29.94.2013 und 27.06.2013
C) Schreiben des WSV-NRW vom 04.10.2013

Sehr geehrter Herr Minister Dobrindt.
Der Stadtteil Münster-Nienberge liegt an der A1 im Bereich der Anschlussstelle MS-Nord mit der B54n.
Nach der Verkehrsfreigabe der A1 im Jahre 1968 hat sich in Nienberge der Lärmschutzverein gebildet. In personeller und finanzieller Eigenleistung wurde an der A1 zur bestehenden Bebauung hin ein Lärmschutzwall errichtet. Die Maßnahmen erfolgten mit Genehmigung und nach Vorgaben des Baulastträgers. Die Maßnahmen schirmten erfolgreich den Lärm der vierspurigen Autobahn ab.
Dies änderte sich erheblich nach Fertigstellung des 6-streifigen Ausbaues.
Das 1991 eingeleitet und 1999 abgeschlossene Planfeststellungsverfahren sieht für Nienberge im Bereich der A1 keinerlei ergänzenden, der Verkehrszunahme angepassten aktiven Lärmschutz vor. Weder die Höhe des für den 4-streifigen Verkehr bemessenen Lärmschutzwalles, noch Lücken im Wall, noch Schutzmaßnahmen an querenden Bauwerken wurden veranlasst.
-S 58 des Planfeststellungsbeschluss:
Eine Erhöhung der Lärmschutzanlagen zur notwendigen Minderung des Beurteilungs-pegels für die Nacht kommt unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht in Betracht. Zur Einhaltung des Nachtgrenzwertes sind zusätzliche passive Lärmschutz-maßnahmen geeignet und ausreichend. Darüber hinaus entsprechen sie dem Erfordernis einer sparsamen öffentlichen Haushaltsführung….
 dies jedoch nur für jeweils einen Schlafraum-. Einige Anwohner wurden Eine Vielzahl von passiven Lärmschutzmaßnahmen wurde vorgenommen.-finanziell abgefunden. Einige Straßenzüge, in denen die Bemessungspegel erreicht bzw. knapp überschritten wurden, blieben unberücksichtigt.
 Lebensqualität und Gesundheit scheint unter dem Gesichtspunkt sparsamer öffentlicher Haushaltsführung keine Bedeutung zu haben.
 Bereits während der 8-jährigen Laufzeit des Planfeststellungsverfahrens überschritt im Jahre 1995 die Verkehrsbelastung den Wert der Berechnungsgrundlage. Dies blieb unberücksichtigt.
Die nächtliche Lärmbelästigung durch den immer weiter zunehmenden Lkw-Verkehr beeinträchtigt die Lebensqualität und gefährdet die Gesundheit vieler Bewohner Nienberges.
Dies alles haben wir in o.g. Schreiben dem damaligen Minister vorgetragen. Die aus dem Ministerium erfolgten Antworten waren belehrend und verständnislos.
Mit technisch machbaren und überschaubaren Mitteln lassen sich die Versäumnisse beheben, die den Anspruch auf Gesundheit und Lebensqualität erfüllen.
Ist es nicht besser, die Menschen die an solch stark frequentierten Verkehrswegen leben, bereits in den Planungen mit dem bestmöglichen Schutz zu versehen, anstatt Sie aus finanziellen Gründen unglaublichen Belastungen auszusetzen? Wenn Sie bei Ihren Verkehrsplanungen die Menschen mitnehmen möchten, müssen deren Nöte auch absolut ernst genommen werden.
Wir hoffen, dass Sie, sehr geehrter Herr Minister Dobrindt, nicht nur den Bürger als Wähler sehen, sondern sich auch derer Sorgen annehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Rosemarie Bodmann

PS.: dieses Schreiben haben wir unseren zuständigen Mandatsträgern zur Kenntnis gegeben, mit der Bitte um Unterstützung.
Das Schreiben des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW vom 04.10.2013 sowie unser heutiges Antwortschreiben fügen wir zur Kenntnisnahme bei

Wir haben vom Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein – Westfalen am 04. 10. 2013 folgendenBrief bekommen.
Um Ihn zu lesen müssen Sie folgende 3 Links nacheinander anklicken.

Brief L. S. 1
Brief L. S.2
Brief L. S. 3

Der erste Brief an Dr. Peter Ramsauer

Lärmschutzverein Münster Nienberge/ Bürgerinitiative Lärmschutz Münster Nienberge
Im Auftrag
Rosemarie Bodmann / Papenstiege 5 /
48161 Münster / Tel.: 02533/281673

Lärmbelästigung im Ortsteil Münster- Nienberge

Sehr geehrter Herr Bundesverkehrsminister,
sehr geehrter Herr Dr. Peter Ramsauer

Der Lärmschutzverein Nienberge und die Bürgerinitiative Lärmschutz Nienberge bittet Sie, sehr geehrter Herr Minister Ramsauer sich für mehr lärmmindernde Maßnahmen an der A1 im Bereich unseres Ortsteil einzusetzen.
Der Ortsteil Münster-Nienberge liegt mit seinen 6800 Einwohnern am Autobahnkreuz Münster- Nord der A1. Er wird von der A1 und der B54 unmittelbar begrenzt. Die fortdauernde Lärmbelastung insbesondere durch den Lkw- Verkehr ist für eine Vielzahl der Bewohner extrem belastend.
Seit 1968 fließt der Verkehr auf der A1 in NRW durchgängig. Bereits 1969 wurde der Lärmschutzverein Nienberge aktiv und begann mit der Errichtung von Lärmschutzwällen auf der Westseite der A1. Die Arbeiten erfolgten unter finanziellen und persönlichen Einsatz vieler Bürger. Bautechnische Vorgaben erfolgten durch die Genehmigungsbehörden NRW .Die Fertigstellung in den 90ziger Jahren hatte die Lärmbeeinträchtigung des 4spurigen Verkehrs erheblich begrenzt.
Der 6streifige Ausbau der A1 im Abschnitt zwischen der AS MS-Süd und MS-Nord erfolgte auf der rechtlichen Grundlage eines 1994 offengelegten und am 20.01.1999 verfügten Planfeststellungsbe-schlusses.
Für die Lärmbelastung des Ortsteils Nienberge ist lediglich relevant der Bauabschnitt von km 269,000 bis einschl. Kreuz MS-Nord etwa 2 km.
Bemerkenswert ist, dass beim Gesamtausbau von km 269,000 bis einschl. AS MS-Süd um-fangreiche aktive Lärmschutzanlagen errichtet wurden; jedoch im Bereich Nienberges kei-nerlei bautechnische aktive Lärmschutzmaßnahmen erfolgten.
Der in Eigenleistung Nienberger Bürger errichtete Lärmschutzwall wurde entschädigungslos ohne Anpassung an die im Planfeststellungsverfahren prognostizierte Verkehrsentwicklung als gegeben angenommen.( s.S.58 Planfeststellungsbeschluss:…Eine Erhöhung der Lärm-schutzanlagen zur notwendigen Minderung des Beurteilungspegels bei Nacht kommt unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht in Betracht. …)
Der aktive Lärmschutz sollte nahe der Lärmquelle ansetzen. Doch durch die Gegebenheiten der AS verläuft der vorhandene Wall weit entfernt parallel entlang der Tangenten. Auch scheint in AS-Bereich die Verkehrsbelastung der B54 ( 2010-DTV 33200-Lkw-Anteil 8,8%) keine Berücksichtigung gefunden zu haben.
Auffallend ist, dass an keinem der querenden Brückenbauwerke im Bereich Nienberges aktive Lärmschutzmaßnahmen und Anpassungen an den Wall durchgeführt wurden, ganz im Gegensatz zum übrigen Bauabschnitt.
Dies scheint schon bei der Planung vernachlässigt worden zu sein, denn anders lassen sich die umfangreichen passiven Lärmschutzvorkehrungen ganzer Straßenzüge in Nienberge nicht deuten.( s.S.17 Planfeststellungsbeschluss und beiliegende Karte)
Der Grundsatz aktiver Lärmschutz ist besser als passiver Lärmschutz wurde für den Ortsteil Nienberge nicht angewandt.
Der neuerlich angelegte Lärmschutzwall auf der Ostseite ( Stadtseite) ab der L510 Richtung Norden ist wesentlich höher als alle anderen Anlagen. Eine zusätzliche Schallreflexion bleibt zu vermuten.
Der fortdauernde Lärm während der LKW-Fahrzeiten macht die Bewohner immer empfind-samer. Die Lebensqualität wird erheblich beeinträchtigt .Der wahrgenommene-„ gefühl-te“-Lärmpegel überschreitet den Pegel des verträglichen.

Wir möchten keine Rechtfertigung der bisherigen Planungsvorgaben.

Wir erwarten, dass doch bei Abwägung der örtlichen Gegebenheiten zusätzliche Maßnahmen zur Lärmminderung in Aussicht gestellt werden und in überschaubarem Zeitrahmen verwirk-licht werden.
Wir, die Bürgerinitiative…und der Lärmschutzverein Nienberge, bitten Sie, sehr geehrter Herr Minister Dr. Ramsauer, sich unserer Notsituation anzunehmen. Die bisherigen Bemühungen bei Stadt, Regierungspräsidium und Landesbetrieb Straßen NRW waren ergebnislos.
Der derzeitige Ausbau der A1 zwischen AK Münster-Süd und Kanalbrücke zeigt, dass der aktive Lärmschutz-mit Erdwällen und teilweise offenporigem Asphalt- selbst bei schwacher Anrainerbesiedlung vorrangig umgesetzt wird.
Es sollte auch im Nachhinein möglich sein, für die Gesundheit und Lebensqualität der Be-wohner Nienberges bautechnische Maßnahmen zur Lärmminderung zu veranlassen.
Geld als Entschädigung ist kontraproduktiv.

Unser Anliegen wird von allen örtlichen politischen Institutionen unterstützt.
Wir haben dieses Schreiben auch unseren politischen Vertretern im Bundestag zugeleitet, mit der Bitte um tatkräftige Unterstützung.

Die Nienberger Bürger bauen auf Ihre Hilfe und erwarten eine positive Antwort.

Hochachtungsvoll
für den Lärmschutzverein für die Bürgerinitiative

für die kath. Kirchengemeinde St. Sebastian Anlage 1
für die evangelische Lydia-Kirchengemeinde Anlage 2
für den Heimatverein Nienberge Anlage 3
für die CDU Anlage 4
für die SPD Anlage 5
für die GRÜNEN Anlage 6
für die FDP Anlage 7
für die UWG Anlage 8

Der zweite Brief an Herrn Dr. Peter Ramsauer
Lärmschutzverein Münster Nienberge/ Bürgerinitiative Lärmschutz Münster Nienberge
Im Auftrag
Rosemarie Bodmann / Papenstiege 5 /
48161 Münster / Tel.: 02533/281673

An
Dr. Peter Ramsauer
Bundesminister für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung
Invalidenstraße 17-20 Münster, 02.04.2013
10115 BERLIN

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Lärmbelästigung im Ortsteil Münster- Nienberge
Bez.: unser Schreiben vom 7.2.2013…
Schreiben des BMVBS Bonn vom 15.03.2013

Sehr geehrter Herr Minister Dr. Ramsauer.

Auf unser an Sie gerichtetes Schreiben vom 7.2.2013 erhielten wir mit Datum vom 15.03.2013 eine Antwort aus Ihrem Ministerium in Bonn.
Wir nehmen an, dass Sie das Antwortschreiben nicht zur Kenntnis bekommen haben und fügen es unserem heutigen Schreiben als Anlage bei, ebenso zum besseren Verständnis unseres Anliegens nochmals unser 1. Schreiben vom 7.2.2013
Die Antwort haben wir mit großer Enttäuschung zur Kenntnis genommen. Es ist wiederum der Versuch einer Rechtfertigung der Planungsvorgaben und geht auf die von uns vorgetragenen Probleme nicht ein.
Mit einer Aussage wird jedoch die Situation für Münster- Nienberge markant angesprochen:
Zitat:..Mit der Umsetzung des Lärmkonzeptes, bestehend aus aktiven und er-gänzenden passiven Maßnahmen, wurden die gesetzlichen Vorgaben….erfüllt.
Genau das ist das Problem:
o Im Ausbaubereich der A1 von km 269 –km 271 (AS-MS-Nord) wurden im Zuge des 6-streifigen Ausbaues keinerlei aktive Lärmschutzmaßnahmen vorgenommen.
o Der von den Bewohnern Münster-Nienberges durch den Lärmschutzverein Nienberge in den Jahren 1969-1980 in Eigenleistung errichtete Lärmschutzwall genügte dem damals 4-steifigen Verkehr. Eine bautechnische Anpassung an die Verkehrssituation des 6 -streifigen Verkehrsflusses erfolgte nicht. (Planfeststellungsbeschluss S.58: Eine Erhöhung der Lärmschutzanlagen zur notwendigen Minderung des Beurteilungspegels für die Nacht kommt unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht in Betracht)
o Stattdessen wurden im hiesigen Stadtteil umfangreiche passive Lärmschutzmaßnahmen vorgenommen.
o Diese Maßnahmen ersetzen jedoch nicht den unzureichenden bzw. fehlenden aktiven Lärmschutz,( u.a. keine Lärmschutzmaßnahmen an den querenden Bauwerken und der Betriebszufahrt, .teilweise unzureichende Wallhöhe)
o Nochmals weisen wir auf die nicht berücksichtigte Verkehrsbelastung durch die B54 im Bereich der AS- Nord hin.
Bei verständnisvoller Wertung der lärmtechnischen Untersuchungen der Beurtei-lungspegel sowie der fehlender ergänzenden aktiven Maßnahmen sollten doch Möglichkeiten gefunden werden, die Lärmbeeinträchtigung zu mildern, dies be-sonders während des nächtlichen LKW-Lärmpegels.
„Die Verhältnismäßigkeit der Mittel sollte ergänzende Maßnahmen durchaus recht-fertigen; Gesundheit ist ein hohes Gut.“
Sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer wir hoffen und vertrauen auf Ihr unterstützendes Einwirken.
Auch dieses Schreiben, sowie das Antwortschreiben geben wir unseren politischen Vertretern im Bundestag.
ag zur Kenntnis mit der Bitte um Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen

Anlagen: 1.unser Schreiben vom 7.2.2013.nebst Anlagen
2. Schreiben des BMVBS vom 15.03.2013

3. Brief an Hern Dr. Peter Ramsauer
Bürgerinitiative Lärmschutz Münster Nien¬berge
Im Auftrag
Rosemarie Bodmann / Papenstiege 5 /
48161 Münster / Tel.: 02533/281673

An
Dr. Peter Ramsauer
Bundesminister für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung
Platz der Republik 1 Münster, 27.05.2013
11011 BERLIN

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Lärmbelästigung im Ortsteil Münster- Nienberge
Bez.: unser Schreiben vom 7.2.201 und 02. 04. 2013
Schreiben des BMVBS Bonn vom 15.03.2013 und 29.04.2013

Sehr geehrter Herr Minister Dr. Ramsauer.
Unsere o. g. Schreiben haben Sie durch Ihr Ministerium beantworten lassen.Es ist für die Bewohner von Münster – Nienberge wenig hilfreich, dass volles Verständ¬nis für die Erwartung auf verbesserten Lärmschutz besteht, jedoch keinerlei Bereitschaft zu erkennen ist, sich mit der tatsächlichen örtlichen Situation nochmals auseinanderzusetzen.

 Warum ist ausschließlich im Außenbereich Nienberges der Grundsatz „aktiver Lärmschutz ist vorrangig vor passivem Lärmschutz anzuwenden“ nicht umgesetzt worden?
 Warum sind ausschließlich im hiesigen Ausbaubereich keine querenden Brücken in den Lärmschutz eingebunden worden?
 Warum sind die erheblichen Verkehrsfrequenzen der B 54 im AK Münster-Nord nicht mit bewertet worden?
 Warum wurde ein weiterer Lärmschutzwall auf der Ostseite (Stadtseite) errichtet, ohne den spürbaren Reflexionsschall zu verhindern? – der nichtvorhandene Bewuchs, besonders zur Winterzeit, hat keine mindernde Wirkung –
 Gern würden wir erfahren inwieweit die Kosten für die passiven Lärmschutz- maßnahmen sich zu den entfallenden aktiven Maßnahmen darstellen. Wir gehen davon aus, dass auch alle Anspruchsberechtigten vollen passiven Schallschutz erhalten haben!
Aus unserer Sicht war die Planung der Lärmschutzmaßnahmen unzulänglich. Dies kann auch nicht mit der Rechtswirksamkeit des Planfeststellungsbeschlusses abgetan werden.
Begrüßenswert wäre eine Beurteilung vor Ort
Es dürfte mit relativ wenigen, aber effektiven bautechnischen Maßnahmen möglich sein, für die hiesigen Bewohner die Lärmbelästigung zu mindern.
Sehr geehrter Herr Minister Dr. Ramsauer, wir hoffen auf Ihre persönliche tatkräftige Unterstützung

Mit freundlichen Grüßen

PS: Eine Kopie des Schreibens geben wir an unsere Vertreter im Bundestag

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