Lolakradios werben schleich ...

radio.jpg Beanstandungen gegen die Hörfunksender „Antenne Düsseldorf“ und „Radio 90,1“ (Mönchengladbach) wegen Verstöße gegen Werbebestimmungen hat die Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) am 18. November 2005 in Düsseldorf ausgesprochen. Nach dem Beschluss des Gremiums haben die Sendungen „LTU Lounge“ (ausgestrahlt in beiden Sendern) und „Inside Saturn“ (ausgestrahlt von „Antenne Düsseldorf“) gegen Bestimmungen zum Sponsoring und zur Schleichwerbung verstoßen.

Beide Veranstalter werden angewiesen, diesen Verstoß künftig zu unterlassen. LfM-Direktor Norbert Schneider sagte dazu: „Verstöße gegen Werbebestimmungen sind weder im Fernsehen noch im lokalen Hörfunk akzeptabel. In diesem Sinn werden wir unsere Kontrollaufgabe auch weiterhin wahrnehmen und auf der Einhaltung des Gesetzes bestehen.“

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