Programm im September
Alles neu macht der Mai, lautet ein altbekanntes Sprichwort, das die CDU/FDP-Landesregierung leider mit Blick auf den Bürgerfunk in die Tat umgesetzt hat. Das am 25. Mai im Landtag NRW verabschiedete 12. Rundfunkänderungsgesetz beweist einmal mehr, dass neu nicht gleich besser ist. Für den Bürgerfunk ändern sich Sendezeit und Sendevolumen (siehe PDF weiter unten), die Beiträge müssen voraussichtlich ab 1. Juli grundsätzlich in deutscher Sprache sein und die Sendungen einen Lokalbezug zum Verbreitungsgebiet haben. Für die Förderung der Beiträge und den Nachweis der Qualifizierung sind Übergangsfristen bis zum 31.12. dieses Jahres vorgesehen.
Die Änderungen im neuen Landesmediengesetz könnt ihr als PDF hier nachlesen: Link zum LMG.
Das neue Programmschema ab September findet ihr ebenfalls als PDF:
Link zum September-Programm