Neue Satzung. Neues Programm.
Die Landesanstalt für Medien hat die neue Nutzungssatzung für den Bürgerfunk verabschiedet. Die Satzung tritt erst mit ihrer Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft (wahrscheinlich Ende August/Anfang September 2007). Neben den bereits im Rahmen der Novelle des LMG NRW angesprochenen Bestimmungen bspw. zum lokalen Bezug der Beiträge im Bürgerfunk und des grundsätzlichen Gebots zur Deutschsprachigkeit wurde auch eine neue Definition der Mindestgröße von Produktionsgruppen eingeführt. Demnach sind nun mindestens drei Personen erforderlich, die ihren Wohnsitz im Verbreitungsgebiet haben müssen, um Beiträge für den Bürgerfunk anzumelden.
Die Satzung im Wortlaut findet ihr hier.
Mit Beschluss der Veranstaltergemeinschaft vom gestrigen Donnerstag wird ab September auch das neue Programmschema für den Bürgerfunk bei Antenne Münster gelten. Die Sendezeiten liegen demnach ab dem 1.9. montags bis donnerstags sowie samstags von 21-22 Uhr und sonntags von 19-21 Uhr. Freitags wird weiterhin kein Bürgerfunk ausgestrahlt. Stattdessen läuft wie bisher die Lenz-Show auf Antenne Münster. Das neue Programm im September findet ihr hier als PDF-Übersicht.