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Samstag 22.07.

19:04 Uhr // W.A.S. - Wohnen, Arbeit, Soziales

Arbeitslosengeld II ist Armengeld II?

Sind junge erwachsene Arbeitslose Menschen zweiter Klasse? Während der Herr Peter Hartz mit gepflegten Ruhestandsbezügen auf seinen Prozess wegen Veruntreuung wartet, werden die Bezüge von Langzeitarbeitslosen unter seinem Namen immer weiter zusammengestrichen. Im Frühjahr traf es besonders die jüngeren Arbeitslosen. Bislang hatten sie einen eigenen Anspruch auf Lohnersatzleistungen, jetzt gelten sie in der Regel als Anhängsel ihrer Eltern, solange sie unter 25 Jahre alt sind. Die ersten Erfahrungen und rechtlichen Einschätzungen sind Grundlage für die Ratschläge, was sie dagegen tun können.

Eine nächste Kürzung tritt aktuell in Kraft, sie trifft viele, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen. Eine Milliarde Euro wird bei Existenzgründungsförderung eingespart. Die Ich-AG-Förderung ist schon vor drei Wochen ausgelaufen, das Überbrückungsgeld kann nur noch bis Ende Oktober beantragt werden, statt dessen kommt ab August der sogenannte "Gründungszuschuss". W.A.S. stellt vor, wie das funktionieren soll.

Vermögen passt nicht zu Hartz IV. Die meisten Hartz IV Bezieher leben sowieso von der Substanz, arme Bevölkerungskreise verschulden sich zusehends. Wer von der Arbeitslosigkeit länger gearbeitet hat, kann jedoch schon mal ein paar Tausend Euro angespart haben. Dafür gibt es bei Hartz IV einen Vermögensfreibetrag. Dieser wird gekürtzt. Im Gegenzug soll der Freibetrag für besonders angelegtes Altersvorsorgevermögen erhöht werden. Wer einen entsprechenden Lebensversicherungsvertrag hat und die Schutzbestimmungen einhält, für den ist das ein Null-Summen-Spiel. Alle anderen müssen ihr überschießendes Vermögen erst verbrauchen, bevor das Amt Hartz IV zahlt. Arbeitslosengeld II heißt Armengeld II.

Außerdem wieder unsere beliebten Tipps und Tricks aus dem Sozialdschungel.

 

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