Bei
diesen Überlegungen halten Skeptiker entgegen: "Euer
selbstorganisiertes Volksbegehren hat keine
Rechtsgrundlage, deshalb wird es zu keiner
Volksabstimmung über die Volksabstimmung
kommen.
"
Sicherlich, ohne Rechtsgrundlage werden die Gemeinde- und
Stadt verwaltungen weder Abstimmungsbenachrichtigungen
versenden noch Stimmlokale einrichten.
Damit die
erste Volksabstimmung stattfindet, bedarf es also eines
Beschlusses des Bundestages.
Dieses
Problem haben wir in unserer Kampagne
berücksichtigt. Denn durch die Kampagne schaffen wir
eine politische Situation, in der sich die Politiker
nicht mehr gegen den Willen ihrer Wählerinnen und
Wäh ler stemmen können. Unter dem
öffentlichen Druck einer Million Bürgerinnen
und Bürger wird der Bundestag die Durchführung
dieser er sten denkwürdigen Volksabstimmung
beschließen.
Rechtlich
gesehen gibt es zwei Möglichkeiten:
Entweder
beschließen Bundestag und Bundesrat mit
Zweidrittelmehrheit ein verfassungsänderndes Gesetz
zur Durchführung dieser ersten Volksabstimmung. In
diesem Fall wäre das Ergebnis der Volksabstimmung
direkt rechts wirksam und die entsprechende Regelung in
unser Grundgesetz würde eingefügt
werden.
Es
wäre aber auch möglich, daß eine einfache
Bundestagsmehrheit dieser ersten Volksabstimmung den
Charakter einer Volksbefragung gibt. In diesem zweiten
Fall wäre das Abstimmungsergebnis nicht direkt
rechtsgültig, sondern müßte durch
Bundestag und Bundesrat in einem nachfolgenden zweiten
Schritt noch einmal beschlossen werden.
Wir
bereiten unsere Kampagne so gründlich vor, daß
sie erfolgreich ist. Fünf bis zehn Jahre wird sie je
nach Kampagnendynamik dauern. In Bayern liefen die
Vorbereitungen über drei Jahre, ein bundesweiter
Erfolg ist schwieriger zu organisieren. Wir haben daher
den Weg zur bundesweiten Volksabstimmung in drei Phasen
gegliedert. (>siehe Kampagnenplan ).