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MEHR DEMOKRATIE e.V. ................................................GRUNDGESETZ

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Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland-Übersicht

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Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland-Artikel 20

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Unser Kommentar zum Grundgesetz

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Die Rechtsgrundlage einer ERSTEN VOLKSABSTIMMUNG

Was sagt das Grundgesetz...?

  • Unser Kommentar:
  • Wir haben also laut Grundgesetz eine Repräsentative Demokratie mit Gewaltenteilung und der Möglichkeit, daß das Volk als Souverän der Staatsgewalt diese in Form von "Abstimmungen" ausübt. Der Volkeswille steht an erster Stelle.
     
  • Um "Wahlen " durchzuführen wurde ein Ausführungsgesetz erlassen. Um "Abstimmungen" zu regeln, gibt es keine Regelung.
     
  • Es ist heute in Deutschland nicht möglich, daß eine Gesetzesvorlage vom Volk aus initiiert und zur Abstimmung gebracht wird. Außerdem haben die Bürgerlnnen derzeit keinerlei Möglichkeit Entscheidungen ihrer Repräsentanten zu korrigieren, selbst wenn diese eindeutig NICHT dem Willen der Mehrheit entsprechen oder zumindest großer Diskussionsbedarf besteht.
     
  • Dies ist eines der stärksten Argumente für mehr Mitbestimmung und die Einführung bzw. Verbesserung von Volks- und Bürgerentscheiden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene.

Die Rechtsgrundlage einer ersten Volksabstimmung

Bei diesen Überlegungen halten Skeptiker entgegen: "Euer selbstorganisiertes Volksbegehren hat keine Rechtsgrundlage, deshalb wird es zu keiner Volksabstimmung über die Volksabstimmung kommen.

" Sicherlich, ohne Rechtsgrundlage werden die Gemeinde- und Stadt verwaltungen weder Abstimmungsbenachrichtigungen versenden noch Stimmlokale einrichten.  

Damit die erste Volksabstimmung stattfindet, bedarf es also eines Beschlusses des Bundestages.

Dieses Problem haben wir in unserer Kampagne berücksichtigt. Denn durch die Kampagne schaffen wir eine politische Situation, in der sich die Politiker nicht mehr gegen den Willen ihrer Wählerinnen und Wäh ler stemmen können. Unter dem öffentlichen Druck einer Million Bürgerinnen und Bürger wird der Bundestag die Durchführung dieser er sten denkwürdigen Volksabstimmung beschließen.

Rechtlich gesehen gibt es zwei Möglichkeiten:

Entweder beschließen Bundestag und Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit ein verfassungsänderndes Gesetz zur Durchführung dieser ersten Volksabstimmung. In diesem Fall wäre das Ergebnis der Volksabstimmung direkt rechts wirksam und die entsprechende Regelung in unser Grundgesetz würde eingefügt werden.

Es wäre aber auch möglich, daß eine einfache Bundestagsmehrheit dieser ersten Volksabstimmung den Charakter einer Volksbefragung gibt. In diesem zweiten Fall wäre das Abstimmungsergebnis nicht direkt rechtsgültig, sondern müßte durch Bundestag und Bundesrat in einem nachfolgenden zweiten Schritt noch einmal beschlossen werden.

Wir bereiten unsere Kampagne so gründlich vor, daß sie erfolgreich ist. Fünf bis zehn Jahre wird sie je nach Kampagnendynamik dauern. In Bayern liefen die Vorbereitungen über drei Jahre, ein bundesweiter Erfolg ist schwieriger zu organisieren. Wir haben daher den Weg zur bundesweiten Volksabstimmung in drei Phasen gegliedert. (>siehe Kampagnenplan ).

ende