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Was heißt denn hier Nat(o)urdenkmal ?
seit wann schützt der Mensch den Baum ?
Bildlich gesprochen......oh, Mensch,
was biste schwer von Begriff!
schau dir nur den Baum hier an!!
Auf den Eichen wachsen die besten Schinken – dieser Satz von Grimmelshausens Simplicissimus ist für mich eine der Quellen zum Schutz alter Bäume. Denn die starken Eichen mit ihrer Mast waren wichtig für die Ernährung... Auch wenn`s dem Jungwuchs durch den Verbiss der Viecher abträglich war .
oh sorry ,hier ist die Buche aus dem Tinner Loh hier zu sehen....
Der Naturforscher und Humanist Alexander von Humboldt schuf Mitte des Jahres 1800 beim Anblick der eines riesigen Baumes in Venezuela, dem zamang de Guayre, den Begriff "Monument de la nature" und gab dem Baumschutz den bestimmenden Namen.
Der deutsche Soziologe Wilhelm Heinrich Riehl beschwört 1853 in Waldfreiheit" die geretteten "Trümmer germanischer Waldfreiheit", die letzten naturnahen Wälder .
Der Danziger Museumsdirektor Hugo Conventz betreibt seit 1905 in Preussen Naturschutz durch initiave Gesetze. Herman Löns nannte das 1910 noch " Pritzelkram" , doch 1935 gab es das erste gesamtdeutsche Naturschutzgesetz. Damals wurden im Naturdenkmalbuch der Reichshauptstadt Eichen geschützt, u.a in Berlin-Reinickendorf die dicke Marie:
Das Bundesnaturschutzgesetz von 2002, heutig gültige Fassung von 2010 legt als Begriff mit Schutzcharakter fest:
§ 28
Naturdenkmale(1) Naturdenkmale sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis fünf Hektar, deren besonderer Schutz
1. | aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder | |
2. |
wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit |
erforderlich ist.
(2) Die Beseitigung des Naturdenkmals sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturdenkmals führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten.
Vermutlich Deutschland älteste Linde in Schenklengsfeld/ Hessen
Alternativ zu den Naturdenkmalverordnungen mit den Einzelausweisungen als Schutz können die Kommunen auch Baumschutzsatzungen erlassen. Mehr zu Thema Baumschutz, dem Umfang und Bespielen im Lande NRW wird noch erarbeitet.
Hier gibt es eine Übersicht zur doch sehr unterschiedlichen rechtlichen Behandlung von Naturdenkmalen in den Bundesländern
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