Schulorganisation unter der Pandemie

Im Unterricht und in den Betreuungsgruppen tragen Kinder und Erwachsene Masken. Auf dem Außengelände und auch wieder in der Turnhalle (bei Beachtung der Hygieneregeln) kann auf das Tragen der Masken verzichtet werden. – Schulische Veranstaltungen dagegen erfordern weiterhin die Mund-Nasen-Bedeckung und einen negativen Corona-Test (einen persönlichen 3-G-Nachweis, geimpft, genesen oder frisch getestet).

Jede Klasse testet sich 2x/Woche (montags und mittwochs für die Eingangsklassen, dienstags und donnerstags für die Aufbauklassen). Die Ergebnisse der Lolli-Tests werden abends durch die Schulleitung aus dem Labor in Münster abgerufen.

Bei einem negativen Pool-Ergebnis (kein Virus nachweisbar) wird diese Information an Sie nicht täglich  weitergegeben.
Bei einem positiven Pool-Ergebnis wird die betroffene Klasse abends noch per Mail informiert.

  • Die Kinder der Klasse bleiben am nächsten Tag zuhause und testen sich mit dem Einzeltest, den jede Familie von der Schule erhalten hat.
  • Diesen Einzel-Test bringen Sie am frühen Morgen (bis 10:00 Uhr) in die Schule.
  • Abends kann das Ergebnis der Einzeltests durch die Schulleitung abgerufen werden.
  • Nur das positiv getestete Kind wird umgehend durch die Schulleitung informiert und bleibt zuhause.
  • Alle anderen Kinder können am nächsten Tag wieder die Schule besuchen.
  • Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu dem positiv getesteten Kind auf, klärt die näheren Kontakte, informiert anschließend die Schulleitung.
  • Die Schulleitung spricht dann im Auftrag des Ordnungsamtes gegebenenfalls Quarantäne-Anordnungen für einzelne SchülerInnen und/oder MitarbeiterInnen aus.

In der Regel bleibt nur das infizierte Kind zuhause (für 14 Tage ab Beginn der Infektion).

Enge Kontaktpersonen (unmittelbare Tischnachbarn) können eventuell nach der Beratung mit dem Gesundheitsamt auch vom Präsenzunterricht fern bleiben müssen (Quarantäneanordnung), allerdings ist nach 5 Tagen Quarantäne bereits über einen PCR-Test oder sicheren Schnell-Test ein Schulbesuch möglich!

  • Alle Kinder der Overbergschule (schulpflichtig und unter 16 Jahren) gelten durch die verpflichtende Testung 2x wöchentlich per se als getestet und benötigen keinen schriftlichen Nachweis mehr darüber.

 

Die Corona-Schutzverordnung wird (fortlaufend)  neu angepasst und aktualisiert!