11.4.2002
Das Bundesverfassungsgericht hat die Wehrpflicht für Verfassungskonform erklärt. Was aber ist mit der faktischen Ungleichbehandlung von Frauen und Männern, die dadurch in der Bundesrepublik Deutschland entsteht? Diese wurde nicht berücksichtigt. Der Antrag begründete sich anders.
Nun steht im Grundgesetz, daß Frauen und Männer gleichberechtigt seien. Von gleichverpflichtet steht da nichts. Also brauchen wir darüber auch nicht nachdenken. Dann käme vielleicht so ein Unfug heraus wie: "Männer müssen also das gleiche Recht haben, nicht verpflichtet zu werden".
Merke: Gleichberechtigung bedeutet nicht Gerechtigkeit.