{"id":223,"date":"2017-03-24T09:22:36","date_gmt":"2017-03-24T08:22:36","guid":{"rendered":"http:\/\/muenster.org\/eichendorffschule\/?page_id=223"},"modified":"2017-06-28T08:38:33","modified_gmt":"2017-06-28T06:38:33","slug":"gremien","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/muenster.org\/eichendorffschule\/schulfamilie\/gremien\/","title":{"rendered":"Gremien"},"content":{"rendered":"<div class=\"entry-content\">\n<p>Mitentscheiden \u2013 das ist die Aufgabe der verschiedenen Gremien, die es an der Eichendorffschule gibt. Wir stellen die Gremien mit ihren Aufgaben kurz vor:<\/p>\n<div class=\"page-header\">\n<h4>Die Klassenpflegschaft<\/h4>\n<p>Zu Beginn des Schuljahres werden die Eltern zusammen mit den anderen Erziehungsberechtigten der Kinder zu einer Klassenpflegschaftssitzung eingeladen. Im Rahmen dieser Sitzung werden sie \u00fcber einzelne F\u00e4cher und Lernbereiche sowie \u00fcber Unterrichtsinhalte und -methoden informiert. Bewertungsma\u00dfst\u00e4be und besondere Unterrichtsvorhaben sind weitere Themen. Eltern haben au\u00dferdem die M\u00f6glichkeit, mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer und den anderen Eltern \u00fcber alles zu sprechen, was den Unterricht und das Schulleben betrifft. Auch Fragen zu Leistungs\u00fcberpr\u00fcfungen, Schulveranstaltungen, Lernmitteln und Erziehungsma\u00dfnahmen k\u00f6nnen besprochen werden. Die Eltern der Klassenpflegschaft w\u00e4hlen aus ihrer Runde eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die oder der Vorsitzende beruft w\u00e4hrend des Schuljahres die Sitzungen der Klassenpflegschaft ein und legt in Absprache mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer die Themen der Tagesordnung fest.<\/p>\n<h4>Die Schulpflegschaft<\/h4>\n<p>Die Schulpflegschaft setzt sich zusammen aus allen Klassenpflegschaftsvorsitzenden und deren Stellvertretern. Aus ihrer Mitte werden zu Beginn eines jeden Schuljahres die Vertreter der Eltern f\u00fcr die Schulkonferenz sowie die Vorsitzenden und Stellvertreter der Schulpflegschaft gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>Die wichtigste Aufgabe der Schulpflegschaft besteht in der Vertretung der Interessen der Eltern und der Kinder bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Hierzu finden zweimal im Jahr Sitzungen der Schulpflegschaft statt, bei denen auch die Schulleiterin und die Leiterin des Ganztages anwesend sind. Hier werden die Eltern \u00fcber alle wichtigen Themen des Schulalltags informiert und k\u00f6nnen Fragen stellen und Anregungen geben. Die Schulpflegschaft bespricht und ber\u00e4t Themen vorab, zu denen in der Schulkonferenz Entscheidungen getroffen werden sollen.<\/p>\n<h4>Die Schulkonferenz<\/h4>\n<p>Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. In der Grundschule setzt sich die Schulkonferenz aus Vertreterinnen und Vertretern der Eltern und der Lehrkr\u00e4fte zusammen. Den Vorsitz hat die Schulleiterin oder der Schulleiter. Die Schulkonferenz hat umfangreiche Aufgaben, die im Schulgesetz festgeschrieben sind. Sie kann Grunds\u00e4tze, eigene Vorschl\u00e4ge und Stellungnahmen verabschieden oder Vorschl\u00e4ge der Schulleitung oder des Schultr\u00e4gers annehmen oder ablehnen. Au\u00dferdem hat sie umfassende Gestaltungsrechte in Bezug auf die innerschulische Organisation, die Unterrichts- und Erziehungsarbeit und die Kooperation mit au\u00dferschulischen Partnern.<\/p>\n<h4>Klassenkonferenz<\/h4>\n<p>In der Klassenkonferenz wird die Bildungs- und Erziehungsarbeit in der einzelnen Klasse besprochen. Mitglieder der Klassenkonferenz sind die in der Klasse unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer sowie das weitere (sozial-) p\u00e4dagogische Personal. Die oder der Vorsitzende der Klassenpflegschaft kann zum Teil beratend an der Klassenkonferenz teilnehmen.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mitentscheiden \u2013 das ist die Aufgabe der verschiedenen Gremien, die es an der Eichendorffschule gibt. Wir stellen die Gremien mit ihren Aufgaben kurz vor: Die Klassenpflegschaft Zu Beginn des Schuljahres werden die Eltern zusammen mit den anderen Erziehungsberechtigten der Kinder zu einer Klassenpflegschaftssitzung eingeladen. 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