Schulanmeldung

Übersicht des Ablaufs

Wichtig:
Die aktualisierten Daten und Zeiten für Informationsabend, Tag der offenen Tür sowie Schulanmeldung

entnehmen Sie bitte unserem Terminkalender.

Informationsabend für Eltern

An diesem Abend informieren wir über das Anmeldeverfahren und das Leben an unserer Schule.

Der Übergang vom Kindergarten in die Schule ist ein wichtiger Schritt für Ihr Kind. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um eine gute Entscheidung treffen zu können.

Tag der offenen Tür

Der Tag der offenen Tür findet im Herbst vor der Schulanmeldung statt. Hier haben Sie und Ihr Kind die Gelegenheit, die Schule, Lehrkräfte und Mitarbeiter kennenzulernen.

Anmeldung

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Anmeldetermin im dafür vorgesehenen Zeitfenster (laut Terminkalender, i.d.R. im November).

Bringen Sie zur Anmeldung das Familienstammbuch,
den Anmeldebogen (von beiden sorgeberechtigten Elternteilen unterschriebenen) und natürlich Ihr Kind mit.

Die Dauer der Anmeldung beträgt ca. 45 Minuten (evtl. zzgl. Wartezeit), in denen Ihr Kind kleine Aufgaben erledigen darf, mit Ihnen ein Gespräch geführt wird und die schriftlichen Unterlagen ausgefüllt werden.

In Nordrhein-Westfalen wird jedes Kind, das bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet hat, zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig. Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig.

Bis zum 15. November eines Jahres müssen alle Kinder angemeldet sein, die im folgenden Jahr schulpflichtig sind. Wenn ein Kind schulpflichtig wird, erhalten die Eltern etwa zehn bis elf Monate vor Schulbeginn ein Schreiben vom Schulverwaltungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde. Darin werden sie gebeten, ihr Kind an einer Grundschule anzumelden. Eltern sollten ihr Kind zur Anmeldung mitnehmen. Es lernt auf diesem Wege „seine“ Schule wieder ein wenig näher kennen. Die Anmeldung zur Grundschule bedeutet noch nicht automatisch, dass ein Kind auch wirklich aufgenommen ist. Über die tatsächliche Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Abschluss des Anmeldeverfahrens. Kann die Schule nicht alle angemeldeten Kinder aufnehmen, findet ein Auswahlverfahren gemäß § 1 der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) statt.

https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/schulformen/grundschule/anmeldung-zur-grundschule

Grundschulen

In der Stadt Münster gibt es evangelische, katholische und Gemeinschaftsgrundschulen in städtischer Trägerschaft. Die meisten Grundschulen und Förderschulen sind (offene) Ganztagsschulen. Daneben gibt es Schulen in freier Trägerschaft: die Montessorischule und die Waldorfschule.

Übergang Kindergarten – Schule

Beim Übergang in die Grundschule beraten Sie die Kindergärten, die Kindertagesstätten und die Grundschulen. Auch im Amt für Schule und Weiterbildung werden Ihre Fragen beantwortet.

Informationen für Eltern, deren Kinder eingeschult werden, gibt es regelmäßig im Rahmen der Veranstaltung „Mein Kind kommt in die Schule“ in der Schulpsychologischen Beratungsstelle.

Wenn Sie Fragen zur Entwicklung Ihres Kindes haben, wenden Sie sich an die Beratungsstelle für Entwicklungsfragen im Kindes- und Jugendalter im Gesundheitsamt.

Schulpflicht

Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis einschließlich 30. September eines Jahres sechs Jahre alt werden, am 1. August desselben Jahres (§ 35 Schulgesetz NW – SchulG NW).
Die nach §§ 34 ff SchulG NW bestehende Schulpflicht wird von der Stadt Münster überwacht. Schulpflichtverletzungen werden von den Schulen gemeldet und ordnungsrechtlich verfolgt.

Schuleingangsphase

Die Schuleingangsphase ist eine Einheit der Klassen 1 und 2. Ihr Ziel ist, alle schulpflichtigen Kinder eines Jahrgangs in die Grundschule aufzunehmen und sie dem Grad ihrer individuellen Entwicklung entsprechend zu fördern. Gleichaltrige Kinder sind in ihrer Entwicklung unterschiedlich. Sie lernen unterschiedlich schnell, unterschiedlich viel und benötigen dafür unterschiedliche Lernwege und Lernstrategien. Die Schuleingangsphase kann deshalb in einem Jahr, in zwei oder in drei Jahren durchlaufen werden. Erst im Verlauf des zweiten Schulbesuchsjahres wird entschieden, ob ein Kind für ein drittes Jahr in der Schuleingangsphase bleibt. Unabhängig von der individuellen Verweildauer erwerben alle Schülerinnen und Schüler in der Schuleingangsphase tragfähige Grundlagen für das weitere Lernen in den Klassen 3 und 4.

Vorzeitige Einschulung

Eltern, die die Einschulung ihres Kindes wünschen, das nach dem Einschulungsstichtag, dem 30. September, geboren ist, können einen formlosen Antrag an die Grundschule richten. Die Schulleitung entscheidet nach eingehender Beratung mit den Eltern über die Aufnahme des Kindes. Als Entscheidungshilfe kann die Schulleitung ein schulärztliches oder im Einzelfall auch ein schulpsychologisches Gutachten heranziehen. Eine Aufnahme ist immer dann möglich, wenn erwartet werden kann, dass das Kind erfolgreich in der Schule mitarbeiten wird. Eine Altersbegrenzung nach unten besteht dabei in Nordrhein-Westfalen nicht.

Zurückstellung vom Schulbesuch

Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Bei der Anmeldung werden die Eltern aufgefordert, im Anmeldebogen anzugeben, ob eine Zurückstellung beantragt wird. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens.

Schulwahl

Eltern können ihr Kind in jeder Grundschule in der Stadt Münster anmelden.
Daneben können die Eltern ihre Kinder an der freien Waldorfschule oder der Montessorischule anmelden.

Schulanmeldung

Die Anmeldung an den Grundschulen findet immer im Oktober/November des Jahres vor der Einschulung statt. Das Amt für Schule und Weiterbildung informiert die Eltern der schulpflichtigen Kinder per Brief über die Anmeldetermine.

Die Grundschulen veranstalten für interessierte Eltern Tage der Offenen Tür. Die Termine geben die Kindergärten und Tagesstätten und das Amt für Schule und Weiterbildung auf der Startseite dieser Homepage jeweils aktuell bekannt. Das Kind kann immer nur an einer Grundschule angemeldet werden.

Für die Anmeldung werden die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch und der Personalausweis der Eltern bzw. eine Meldebescheinigung benötigt. Nach dem Infektionsschutzgesetz müssen Schulkinder über einen ausreichenden Masernschutz verfügen.
Dieser Masernschutz ist durch Vorlage des Originalimpfausweises oder eines ärztlichen Zeugnisses zur Masernimmunität des Kindes oder zu medizinischen Gründen, aus denen das Kind nicht gegen Masern geimpft werden kann, nachzuweisen.

Die Stadt Münster als Schulträger hat für jede einzelne Grundschule die Höchstzahl der zu bildenden Eingangsklassen festgelegt. Wird der Unterricht an einer Schule jahrgangsübergreifend erteilt, gelten alle Klassen, in denen Schulanfänger jahrgangsübergreifend unterrichtet werden, als Eingangsklassen. Diese Bestimmung wurde bei der Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen durch die Stadt Münster berücksichtigt. Wie viele Kinder maximal pro Klasse aufgenommen werden können (maximale Klassenstärke), hängt von der festgelegten Anzahl der Eingangsklassen der jeweiligen Grundschule ab:

  • Eine Eingangsklasse: bis zu 29 Kinder
  • Zwei Eingangsklassen: 30 bis 56 Kinder
  • Drei Eingangsklassen: 57 bis 81 Kinder
  • Vier Eingangsklassen: 82 bis 104 Kinder
  • Fünf Eingangsklassen: 105 bis 125 Kinder

Für den Fall, dass mehr Schulanfänger/innen an einer Grundschule angemeldet werden, als aufgenommen werden können, haben vorrangig die Kinder einen Anspruch auf Aufnahme in die Schule, für die es die nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart (Katholische-, Evangelische- oder Gemeinschaftsgrundschule) ist. Im Rahmen dann noch freier Kapazitäten wird von den Schulleitungen nach bestimmten Kriterien die Aufnahmeentscheidung getroffen. Sollte Ihr Kind an der von Ihnen gewünschten Grundschule nicht aufgenommen werden können, werden Sie von der Schule, an der Sie Ihr Kind angemeldet haben, informiert und beraten.

Auf Antrag können auch jüngere Kinder eingeschult werden. Informationen dazu finden Sie oben unter: Schulpflicht – Vorzeitige Einschulung

Wenn Sie bei uns angemeldet haben und aufgenommen wurden finden folgen Aktionen vor Schuleintritt bei uns statt:

  • Kooperatives Spielefest
  • Hospitation in der Gottfried-von-Cappenberg-Schule
  • Elternabend vor den Sommerferien mit Infos zur Klasseneinteilung und zum Ablauf der ersten Schulmonate
  • Elternabend innerhalb der ersten sechs Schulwochen und Elternsprechtag im November oder nach Bedarf

Übergang in weiterführende Schulen

Einschulung

Nach Ende der Grundschulzeit (Klasse 1-4) beginnt die Schulpflicht der Sekundarstufe I. Mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 erhalten die Eltern eine Empfehlung für eine Schulform – für die Hauptschule, die Realschule oder für das Gymnasium sowie für die Gesamtschule und die Sekundarschule.

Diese Schulformempfehlung ist für die Eltern jedoch nicht verbindlich. Das heißt, die Eltern melden nach Beratung durch die aufnehmende Schule ihr Kind bei der Schulform ihrer Wahl an.

Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch, das letzte Zeugnis der Grundschule sowie ein Anmeldeformular, das die Grundschulen mit den Halbjahreszeugnissen ausgeben, vorzulegen. Sofern das Kind eine Grundschule außerhalb der Stadt Münster besucht und an einer weiterführenden Schule in Münster angemeldet werden soll, erhalten Sie das Anmeldeformular im Sekretariat der neuen Schule.

Sollten an den städtischen Schulen mehr Schülerinnen und Schüler angemeldet werden, als in den Eingangsklassen aufgenommen werden können, legt die Schulleitung der betroffenen Schule bei der Entscheidung über die Aufnahme die nachstehenden Kriterien in der angegebenen Reihenfolge zugrunde:

  1. vorrangig aufgenommen werden Geschwisterkinder
  2. in den Gesamtschulen Berücksichtigung von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Leistungsfähigkeit (Leistungsheterogenität)
  3. Losverfahren

Sollte der vorrangige Schulwunsch nicht erfüllt werden können, werden die betroffenen Eltern von der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter der weiterführenden Schule bei der das Kind angemeldet ist, informiert und beraten.

https://www.stadt-muenster.de/schulamt/schule-in-muenster/schulformen/grundschule