Vertretung

Für den Fall der Abwesenheit von Lehrkräften wird deren Vertretung durch das Vertretungskonzept geregelt.

Gründe für die Abwesenheit von Lehrkräften können sein:

  • Erkrankung
  • Fortbildung
  • schulisch bedingte Abwesenheit (z.B. Klassenausflug, Klassenfahrt)
  • Abordnung zu dienstlichen Verpflichtungen (z.B. Moderatorentätigkeit)
  • Beurlaubung oder Unterrichtsbefreiung aus persönlichen Gründen
  • Ausgleich von Mehrarbeit

Die verantwortungsvolle Kooperation aller Lehrkräfte gemeinsam mit dem Team in der Nachmittagsbetreuung und eine verlässliche Information der Elternvertretung der betroffenen Klassen bei längerfristiger Erkrankung stellt im Vertretungsfall eine möglichst störungsfreie Arbeit in der Schule sicher.

Die im Folgenden aufgeführten Eckpunkte des Vertretungskonzeptes beschreiben Grundsätze für Vertretungsregelungen, wobei jede Vertretungsmaßnahme flexibel gehandhabt und der jeweiligen Situation angepasst wird.

Der Vertretungsplan ist darauf ausgerichtet, so wenig Unterricht wie möglich ausfallen zu lassen und den Vertretungsunterricht pädagogisch sinnvoll zu gestalten. Lehrerstunden im Nachmittag werden nach Möglichkeit direkt durch Kollegen vertreten. Dafür hängt am Vertretungsplan eine Liste aller Kollegen mit priorisierten Tagen, an denen spontan eingesprungen werden kann. Sollte dies ad hoc nicht gelingen, werden die Stunden zu einem späteren Zeitpunkt in Absprache mit der Koordinatorin des Offenen Ganztags nachgeholt.

Bei unvorhergesehenen Ad-hoc-Vertretungsfällen werden die Kinder am ersten Tag stundenplanmäßig versorgt. Dieses kann geschehen durch – nach Möglichkeit in dieser Reihenfolge – 

  • Vertretung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stunden (Einsatz von Lehrkräften aus Doppelbesetzung, Lehramtsanwärter/-innen im Rahmen des BDU)
  • stundenweise Zusammenlegung (z.B. Sportunterricht)
  • Aufteilen von Klassen
  • Ausfall von DaZ/ sonderpädagogischer Unterstützung *

angeordnete Mehrarbeit und Schulleitungsstunden nach Rücksprache.

* Aufgaben der DaZ-Kraft und der Sonderpädagogen sind nur qualitativ möglich, wenn regelmäßige Arbeit stattfindet (in Anlehnung an Förderpläne). Sonderpädagogen können in Klassen mit ihren Förderkindern in den gesetzten Stunden kurzfristig Vertretung übernehmen. Rücksprache über die Dauer muss umgehend mit der Sonderpädagogin erfolgen.

Der Ausfall von DaZ/ sonderpädagogischer Förderung soll nur im Extremfall stattfinden und muss individuell geklärt werden.

Dauert die Vertretungssituation länger an, werden die Eltern der betroffenen Kinder schriftlich über den Vertretungsplan informiert. Alle Vertretungspläne sind auch für BMB/OGS transparent.

Wenn Unterrichtsausfall unvermeidlich ist, fallen zunächst Stunden für zusätzliche Maßnahmen aus, um die Unterrichtsgrundversorgung sicherzustellen. Das bedeutet, dass bei langzeitigen Vertretungsfällen geprüft wird, inwieweit AGs, Förderstunden etc. zugunsten der Grundversorgung vorübergehend ausfallen können. Die Eltern werden informiert, wenn ein Kind früher nach Hause kommt. Die Betreuung findet immer wie gewohnt statt.

Bei unvermeidlichem Unterrichtsausfall wird der Unterricht zur Nachteilsvermeidung möglichst gleichmäßig in allen Klassen gekürzt.