Die Stadt Münster hat Leitlinien und Kriterien für Ehrungen im öffentlichen Raum erarbeitet. Diese finden sich in einer öffentlichen Beschlussvorlage, über die der Rat der Stadt am 19. Juni 2024 entscheiden soll. Darin heißt es, „die Einigung auf gemeinsame Grundsätze und Kriterien zur Entscheidungsfindung bei Ehrungen im öffentlichen Raum soll die Transparenz und Nachvollziehbarkeit gegenüber der Bürgerschaft erhöhen“.
Neben umstrittenen Denkmalen geht es in dem Papier unter anderem auch um Straßenbenennungen und -umbenennungen. Bezüglich Straßenumbenennungen wird in den Leitlinien festgehalten: „Eine Umbenennung ist möglich, wenn Fakten und eine historische Bewertung vorliegen, die zweifelsfrei nachweisen, dass die Ehrung der Person(-engruppe) unzulässig ist (…) oder die ursprüngliche Straßenbenennung
propagandistischen Zwecken der nationalsozialistischen Zeit diente.“ Und weiter: „Die Benennung nach Personen(-gruppen) stellt eine Ausnahme und besondere Ehrung dar; ein mahnender Charakter ist dabei nie intendiert.“
Bevor der Rat der Stadt über die Leitlinien entscheidet, wird die Beschlussvorlage auch in den Bezirkvertretungen diskutiert. Die Anhörung für den Bezirk Münster Süd-Ost, in dem über die Umbenennung der Straßen Lüderitzweg und Woermannweg entschieden werden muss, findet am 14. Mai 2024 statt.