Vielen Dank für dieses Fest. Wir sind sehr froh ein Teil des ganzen gewesen zu sein. So viele glückliche Kinderaugen!!!
AKJF Sitzung
Natürlich waren wir auch gestern wieder bei der AKJF Sitzung im Rathaus vertreten. Seit Jahren sind 2 Mitglieder des JAEB offiziell gewählte Mitglieder im AKJF. Hier ein paar Infos:
Was ist der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien (AKJF)?
Der AKJF oder auch Jugendhilfeausschuss ist ein kommunales Verfassungsorgan und Bestandteil der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe. Rechtsgrundlage sind die §§ 70 ff. SGB VIII (Sozialgesetzbuch – Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe). Als Besonderheit werden die Aufgaben der Jugendhilfe einerseits durch die Verwaltung (also das Jugendamt) und andererseits durch den Jugendhilfeausschuss als politischem Teil wahrgenommen. Die Ziele des Ausschusses sind es, Demokratie zu verwirklichen durch Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie partnerschaftliche Zusammenarbeit von öffentlicher und freier Kinder- und Jugendhilfe zu stärken.
Wer gehört zum AKJF?
Dem Ausschuss gehören zu 3/5 gewählte Personen und zu 2/5 vorgeschlagene Personen aus dem Bereich „Träger der Kinder- und Jugendhilfe“ als stimmberechtigte Mitglieder an.
Darüberhinaus gibt es noch beratende Mitglieder. Dies sind z.B. die Leitung des Jugendamtes, eine Familienrichterin / ein Familienrichter oder Vertretungen von Schule, Polizei, Kirchen, Integrationsrat. Und eben der JAEB. Wir benennen ein beratendes Mitglied und eine Person in Stellvertretung.
Was tut der AKJF?
Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit allen Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe. Insbesondere gehören hierzu die Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien oder die Jugendhilfeplanung. Er hat das Recht, Anträge direkt an den Rat zu stellen. Während die Verwaltung (also das Jugendamt) mit den laufenden Geschäften befasst ist, hat der Jugendhilfeausschuss Beschlussrecht in allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe. Dort getroffene Entscheidungen sind bindend für die Verwaltung.
Die politischen Vertreter und die beratenden Mitglieder bereiten die notwendigen Maßnahmen und Beschlüsse auch für den Bereich der Kindertagesbetreuung vor. Die Sitzung besteht immer aus einem öffentlichen und einem nicht-öffentlichen Teil. Ihr könnt Euch also auch selbst einen Eindruck verschaffen, dürft aber nicht mitdiskutieren.
Was tun wir im AKJF?
Wir vertreten im AKJF selbstverständlich die Interessen von Familien mit Kita-Kindern. Wir stellen im Ausschuss Fragen, beteiligen uns an Erörterungen und Diskursen und vernetzen uns mit Politik, Verwaltung und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe. Ebenso bedeutsam ist es, an den politischen Entwicklungen teilhaben zu können, um diese möglichst engmaschig mit den Interessen der Familien in Münster abstimmen und auf diese adäquat reagieren zu können. Um familiennahe Entwicklungen zu unterstützen ist es ein wichtiges Gut, dass der JAEB einen Sitz im AKJF der Stadt Münster hat.
Besuch beim Oberbürgermeister Markus Lewe
Erneuter Besuch beim Oberbürgermeister Markus Lewe und Stadtdirektor Thomas Paal. Der Vorstand des JAEB war auf Einladung unseres Oberbürgermeisters im Stadthaus 1 unterwegs. Wir haben mit Herrn Lewe und Thomas Paal über die aktuellen Herausforderungen in den Münsteraner Kitas diskutiert und ihn auf die für uns Eltern relevantesten Themen und damit verbundenen Fragen aufmerksam gemacht. Aus unserer Sicht ist es ein gutes und wichtiges Zeichen, dass das Thema Kita in Münster auch „Chefsache“ ist!
Update: Die Demonstration wird abgesagt!!!
Die Demonstration am 24.04.2024 wurde abgesagt!!!! Hier geht es zur offiziellen Seite
Demonstration gegen die Unterfinanzierung der Kitas
Demonstration vor dem Rathaus in Münster gegen die Unterfinanzierung der Kitas am Mi, 24. April um 16 Uhr
Diesen Aufruf von DAFFKE Münster e.V. teilen wir sehr gerne. Eure Kinder haben nur eine Lobby und das seid ihr.
Brandbrief
Liebe Eltern eure Hilfe ist gefragt. Hier ein dringender Aufruf aus einer Kita in Wolbeck:
Liebe Eltern, liebe Elternbeiräte, wir müssen auf die prekäre Situation in unseren Kitas aufmerksam machen! Unsere Kinder haben nur uns als Lobby. Schließt euch uns an und werdet laut. Wir haben einen Brandbrief verfasst und an Josephine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend und Familien in NRW geschickt. Nur gemeinsam können wir etwas bewegen. Hier geht es zum Brandbrief!
Platzzusage 2024/25
Liebe Familien,
heute ist es endlich soweit und die Platzzusagen für das kommenden Kitajahr 2024/25 gehen per Mail oder per Post an Euch raus.
Wir wünschen allen viel Glück, Kraft und starke Nerven.
Euer JAEB Münster
Aktuelle Informationen zum Kitanavigator
Liebe Eltern, auch in diesem Jahr müssen alle Informationen zur Anmeldung bis zum 31.01.2024 gepflegt sein. Damit auch alles „glatt läuft“ hier ein Link der Stadt Münster. Dort findet ihr eine Videoanleitung! Auch in diesem Jahr läuft die Vergabe nach dem Gale–Shapley Verfahren.
NEU! Wenn Sie mehrere Betreuungsumfänge eingeben, können Sie die Reihenfolge der Betreuungsumfänge jetzt auch priorisieren!
Karnevals Familienlauf
Auch in diesem Jahr organisiert der Kinderschutzbund einen Familienlauf zur Karnevalszeit! Also rein in die Kostüme und los geht 🙂
Die Kinder haben die Möglichkeit, im Vorfeld Sponsoren für ihre gelaufenen Kilometer zu finden und das erlaufene Geld anschließend dem Kinderschutzbund Münster zu spenden. Auf der Homepage unter www.kinderschutzbund-muenster.de findet ihr einen Vordruck zum Herunterladen.
Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass eine Spende keine Voraussetzung für die Teilnahme ist. Grundsätzlich sind alle herzlich dazu eingeladen, an diesem Event teilzunehmen.
47er Meldung
Wenn im Kita-Jahr für mindestens 10 Tage eine Meldung des Trägers der Kindertageseinrichtung nach § 47 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) erfolgte, wird der Elternbeitrag für einen Monat (Juli) erlassen. Bei einer Meldung nach § 47 SGB VIII für mehr als 30 Tage im Kita-Jahr wird der Elternbeitrag für zwei Monate (Juni und Juli) erlassen.
Die Beschlussvorlage findet ihr bei uns in den Downloads und HIER
Eine Zusammenfassung zum Umgang mit der 47er Meldung im Bereich der Kindertageseinrichtung findet ihr hier:
Handreichung zum Umgang mit Meldungen gem. § 47 Satz 1 Nr. 2 SGB