Aktuelles:

Hausaufgabenhilfe „Aufwind“- ein Angebot vom Verein sozial-integrativer Projekte e.V.

Im Mai 2021 wurden die MitarbeiterInnen der aufsuchenden Jugendsozialarbeit und der sozialen Gruppenarbeit in den Stadtteilen Münster-Albachten und Münster-Mecklenbeck vermehrt von Jugendlichen und jungen Erwachsenen bzgl. Unterstützung bei ihren Hausaufgaben und anderen schulischen Angelegenheiten angesprochen. Grund hierfür war, dass aufgrund der durch Corona stark veränderten schulischen Situation viele der jungen Menschen im aufholen der Lerninhalte nicht mehr mitgekommen sind. Im Rahmen der aufsuchenden Jugendsozialarbeit wurde dann ein niedrigschwelliges Konzept zur Hausaufgabenhilfe entwickelt.

Einmal wöchentlich von 16.30 Uhr bis 19.00 Uhr hatten die TeilnehmerInnen die Möglichkeit das Angebot, welches in den Räumlichkeiten des Kinder- und Jugendtreffs Albatros in Albachten stattgefunden hat, zu nutzen. Das Angebot war sowohl kostenlos, als auch ohne vorherige Anmeldung zugänglich und wurde durch eine weibliche Honorarkraft durchgeführt.

Nach einer Anfrage und einer Erläuterung des Projektes, erklärte sich der Verein zur Förderung der Jugendgerichtshilfe e.V. bereit, dieses Angebot finanziell zu unterstützen.

Das Angebot hat am 10.06.2021 gestartet und fand bis zum 16.12.2021 insgesamt 22mal statt.

Insgesamt haben 9 Jugendliche und junge Erwachsene das Angebot in Anspruch genommen, viele von ihnen öfter und regelmäßig. Bei einigen der TeilnehmerInnen konnte eine Verbesserung sowohl der schulischen Leistungen, als auch der schulischen Motivation festgestellt werden.

Es ist geplant das Angebot auch im Jahr 2022 fortzuführen.

Der Verein unterstützt seit langem in vielfältiger Weise sozialpädagogische Projekte deren Zielsetzung im weitesten Sinne auch einen Präventionscharakter haben. Daher haben wir auch  gerne dieses Hausaufgaben Projekt finanziell unterstützt, dies umso mehr da in Coronazeiten so manches Angebot weggefallen ist.“ (Edeler)

MOT-TREFF-KOTTEN e.V.

Am 15. August 2021 wollen wir uns – wie auch schon “vor Corona” – der Öffentlichkeit vorstellen und bieten einen “Tag der offenen Tür” an. Mitglieder stehen für Fragen rund um den Verein bereit, Ausfahrten werden angeboten und für das leibliche Wohl wird auch gesorgt. Wir starten um 11 Uhr.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.mot-treff-kotten.de

Münster, 03. Mai 2021

Informationen aus der Mitgliederversammlung vom 28.04.2021.

Aufgrund der Corona Pandemie wurde die Mitgliederversammlung in digitaler Form abgehalten. Erfreulicherweise nahmen 16 Personen, davon auch einige neue Gesichter, an der Versammlung teil. Im Mittelpunkt stand dabei die Neuwahl des Vorstands. Im Vorfeld wurde bekannt, dass die Vorstandsmitglieder Bernhard Gleitz, Lina Ostendorf und Markus Reuters aus dem Vorstand ausscheiden. Ihnen gebührt ein großer Dank für die geleistete Arbeit in den letzten Jahren.  Der neue Vorstand setzt sich nun wie folgt zusammen:

Bernd Simon (Vorstandsvorsitzender)

Charles Jebanesan (1. stellvertr. Vorstandsvorsitzender)

Ansgar Santel (2. stellvertr. Vorstandsvorsitzender)

Alexander Milic (Kassierer/ Geschäftsführer)

Frank Edeler (stellvertr. Kassierer/ Geschäftsführer)

Sarah McCall (stellvertr. Schriftführerin)

Helena Edel (Schriftführerin)

 

Münster, 29. April 2021

Haus des Jugendrechts                                                                                                         Zum 22.04.2021 sind die Kolleg*innen vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster in das Haus des Jugendrechts gezogen. Die Kolleg*innen sind zukünftig unter der Adresse Manfred-von-Richthofen-Str. 3, 48145 Münster zu erreichen.

Herr Santel – 0251 492 5626 – santela@stadt-muenster.de                                               Herr Milic – 0251 492 5610  – milica@stadt-muenster.de                                                  Frau Michael – 0251 492 5653 – michael@stadt-muenster.de

 

Münster, 27. August 2020

Haus des Jugendrechts
Das Haus des Jugendrechts in Münster befindet sich in der Planungsphase.
Ziel ist die Verbesserung der Kooperation zwischen Staatsanwaltschaft, Polizei und der Jugendhilfe zu optimieren, um frühzeitig die Legalbewährung der Jugendliichen und Heranwachsenden einzuleiten und zu unterstützen. Hierzu werden die vielfältigen ambulanten Maßnahmen, die die Stadt Münster in Kooperation und den beteiligte freien Trägern vorhält, genutzt.
Das Haus des Jugendrechts wird seinen Betrieb voraussichtlich im Januar 2021 aufnehmen.Verein Sozial-integrativer Projekte e.V::
Ambulante Maßnahmen sind:
Täter-Opfer-Ausgleich
Konfliktschlichtung für strafunmündige KInder
Anti-Gewalt-Training
Betreuungsweisungen
Soziale Traininskurse
Stadtteilorientierte soziale Gruppenarbeit
(auch in Trägerschaft des Caritasverbands Münser, VSE Münster und der städt. Streetwork)NRW Landesprojekt:
Kooperation zwischen Polizei und Verein sozial-integrativer Projekte
„Kurve kriegen“Drogenhilfe Münster
Fred-Kurse (Drogenpräventionsprogramm)
Risikocheck (Akoholprävention)
EinzelgesprächeMot-Treff-Kotten e.V.
VerkehrstrainingskurseBernhard GleitzJanuar 2020

Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren

Das Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren wurde am 16. Dezember 2019 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I S. 2146) und ist damit in seinen wesentlichen Teilen am 17. Dezember 2019 in Kraft getreten. Die Regelungen zur audiovisuellen Aufzeichnung von Beschuldigtenvernehmungen in der StPO und die Verweisung in § 70c JGG sind zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten.

Das damit eng verknüpfte Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung wurde am 12. Dezember 2019 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I S. 2128) und trat am 13. Dezember 2019 in Kraft.

Für das Jugendstrafverfahren ergeben sich wesentliche Neuerungen u. a. im Bereich der Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren/Jugendgerichtshilfe, der Mitwirkung der Verteidigung, der Beteiligung der Eltern und der Bild-Ton-Aufzeichnung von Beschuldigtenvernehmungen. Die DVJJ bietet hierzu diverse Fortbildungsveranstaltungen (Hannover, Köln und Frankfurt) an.

Eine vergleichende Übersicht über die Neuerungen finden Sieauf den Seiten der DVJJ

Außerdem finden Sie dort eine Einschätzung des Sprecherrates der Bundesarbeitsgemeinschaft Jugendhilfe im Strafverfahren zu Veränderungen für die Praxis der Jugendhilfe im Strafverfahren aufgrund der Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/800.

Weitere Dokumente zum Gesetzgebungsverfahren finden Sie auch auf den Seiten des Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge (DIP), das vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat gemeinsam betrieben wird:

26. Novmeber 2018

Haus des Jugendrechts in Münster
auf der Homepage von Simone Wendland (CDU), Mitglied des Landtags NRW ist zu lesen, dass Simone Wendland das Haus des Jugendrechts will: Die Landtagsabgeordnete setzte sich dafür ein, dass in Münster ein Haus des Jugendrechts entsteht. Dieses sei ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung der Jugendkriminalität: Als Ziel des Hauses des Jugendrechts, beschreibt Frau Wendland, die ein Jurastudium absolviert hat und als Rechtsanwältin arbeitet, dass „straffällig gewordene Jugendliche eine individuelle, deutlcih spürbare und vor allem schnelle Strafe bekommen“ sollen – das verhindet wirksam weitere Straftaten.IQ:26.11.2018, 17.56h https://www.simone-wendland.nrw/kat/aktuelles/

 

Hierzu eine Stellungnahme von
Jutta Möllers, Mitglied des Rates der Stadt Münster:

„Beim Haus des Jugendrechts geht es darum, dass Polizei, Jugendstaatsanwaltschaft, Amtsgericht und die Jugendhilfe im Strafverfahren unter einem Dach auf Augenhöhe eng zusammenarbeiten, um junge Menschen, die strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, vor allem darin zu unterstützen, ein gemeinschaftsfähiges und eigenverantwortliches Leben zu führen, so  Ratsfrau Jutta Möllers. Der Erziehungsgedanke des Jugendgerichtsgesetzes steht im Vordergrund. Sanktionieren in der Strafverfolgung junger Menschen bedeutet eben nicht „kurzer Prozess“ und spürbares Abstrafen. Wichtig ist den jungen Menschen ganzheitlich zu betrachten und die Maßnahmen und Hilfen aller Beteiligten gut abzustimmen. Ziel ist, den jungen Menschen in seiner sozialen Entwicklung zu fördern und ihn vor weiterem Fehlverhalten zu bewahren. Das Haus des Jugendrechts beinhaltet neben kurzen Wegen und in diesem Sinne zielorientierten Verfahren eine Verantwortungsgemeinschaft für ressortübergreifendes Denken und Handeln zum Wohl der jungen Menschen und damit der Gesellschaft. In einem gemeinsamen Prozess der Verfahrensbeteiligten müssen Arbeitsabläufe, Vorgehensweisen und Lösungsansätze unter Berücksichtigung und wechselseitiger Akzeptanz der jeweiligen Aufträge, Rollen und fachlichen Selbstverständnisse sowie die Zusammenarbeit mit den freien Trägern erarbeitet werden, so Möllers abschließend.“

Jutta Möllers, Münster, 26.11.2018

Quelle: DVJJ Nachrichten und Aktuelles
http://www.dvjj.de/nachrichten-aktuell/pressemitteilung-zum-abschluss-des-30-deutschen-jugendgerichtstages

Pressemitteilung zum Abschluss des 30. Deutschen Jugendgerichtstages

20. September 2017

Vom 14. bis 17. September 2017 versammelten sich rund 850 Fachleute für Jugendkriminalität aus Wissenschaft, Polizei, Jugendhilfe und Justiz zum 30. Deutschen Jugendgerichtstag (JGT) an der Freien Universität Berlin. Die hohe Besucherzahl zeigt das große Interesse der Fachwelt an einer fundierten und durchaus auch kritischen Auseinandersetzung mit dem Umgang mit straffällig gewordenen jungen Menschen.Der Deutsche Jugendgerichtstag wird regelmäßig von der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ) ausgerichtet und stand in diesem Jahr unter dem Motto „Herein-, Heraus-, Heran-, – Junge Menschen wachsen lassen“. Neben aktuellen kriminalpolitischen Themen, die in Arbeitskreisen und Forenvorträgen intensiv diskutiert wurden, stand beim diesjährigen Jugendgerichtstag nicht zuletzt auch das 100jährige Jubiläum der ausrichtenden Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ) im Mittelpunkt.

Zum Abschluss betonte die Vorsitzende der DVJJ drei zentrale Punkte, die in den Debatten immer wieder thematisiert wurden:
1. Heranwachsende sind im JGG richtig aufgehoben! Allen Versuchen, sie aus dem JGG und dem SGB VIII herauszudrängen, ist nachdrücklich zu widersprechen. Die flexiblen Reaktionsformen des Jugendstrafrechts werden Menschen, die sich noch in der Entwicklung und im Übergang befinden, besser gerecht als das allgemeine Strafrecht.
Die Altersgrenzen im Jugendstrafrecht werden immer wieder in Frage gestellt. Forderungen nach Senkung der Strafmündigkeit werden inzwischen nur noch von Parteien am äußersten rechten Rand vertreten. Forderungen hingegen nach Ausschluss der Heranwachsenden aus den Jugendsystemen finden breitere Zustimmung, vielfach auch aus allein finanziellen Gründen. Wenn das Ziel ist, Straftaten zu verhindern und junge Volljährige in Krisen auf den richtigen Weg zu bringen, ist das allerdings sehr unvernünftig. Die Einbeziehung der Heranwachsenden in das Jugendstrafrecht ist etabliert und bewährt.

2. Jugendstrafrecht gehört in die Hand von Spezialisten! Jede bekannt gewordene Straftat kann Ausdruck einer schweren Krise im Leben junger Menschen sein oder zu einer Krise führen. Gesunder Menschenverstand und allgemeine Kenntnisse im Recht, in Polizeiarbeit oder Sozialer Arbeit reichen nicht, um zu erkennen, wo die Ursachen im Einzelfall liegen und was die beste Reaktion ist. Diese Spezialisten können nur arbeiten, wenn ihnen das nötige Werkzeug zur Verfügung gestellt wird! Polizei, Justiz und Jugendhilfe brauchen Wissen, Zeit und Anerkennung. Es ist eine Zumutung, von der Praxis zu erwarten, dass sie das schon irgendwie alles schafft. Wer sein Personal nicht unterstützt, braucht sich nicht zu wundern, wenn sich Frust breit macht und Engagement schwindet. Zu fordern sind: auf Jugendstrafrecht spezialisierte Zuschnitte von Zuständigkeiten, regelmäßige Fortbildungen und institutionalisierte interprofessionelle Kooperation. Jugendstrafrecht muss in allen grundständigen Ausbildungen einen angemessenen Stellenwert haben.

3. Strafrecht bzw. Jugendstrafrecht müssen immer ultima ratio bei der Lösung sozialer und gesellschaftlicher Probleme sein! Ständig neue Kriminalisierungen oder erhöhte Strafandrohungen sind wohlfeil und politisch ein beliebtes Instrument, um Entschlossenheit zu zeigen. Wer aber das Strafrecht überfordert als Allzweckwaffe gegen unerwünschtes Verhalten, weicht es auf und schwächt seine Funktionsfähigkeit und Akzeptanz. Das Strafrecht bzw. das Jugendstrafrecht dürfen nicht immer wieder zum Spielball populistischer Rechtspolitik gemacht werden.

 

 

10.05.2017
2. Gesetzgebung des Landes Nordrhein-WestfalenEntwurf eines Gesetzes Regelung des Jugendstrafvollzuges und zur Änderung der Vollzugsgesetze in Nordrhein-Westfalen

Der nordrhein-westfälische Landtag hat in seiner Sitzung vom 5. April 2017 den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Jugendstrafvollzuges und zur Änderung der Vollzugsgesetze in Nordrhein-Westfalen (LT-Drs. 16/14629) verabschiedet. Das Gesetz stimmt die Regelungen des Strafvollzugsgesetzes, des Jugendstrafvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen und des Untersuchungshaftvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen aufeinander ab. So wird der Umfang des Jugendstrafvollzugsgesetzes deutlich reduziert, da darin nur noch die Besonderheiten für Jugendliche aufgeführt werden. Im Übrigen wird auf die Regelungen des Strafvollzugsgesetzes verwiesen.

Das neu gefasste Jugendstrafvollzugsgesetz nimmt insbesondere die Einbeziehung Dritter, etwa das zuständige Jugendamt, mit in den Blick. So soll das Jugendamt über die Aufnahme eines Minderjährigen unverzüglich unterrichtet werden. An der Feststellung des Förder- und Erziehungsbedarfs sollen die Jugendämter nach Möglichkeit beteiligt werden. Sollen Kinder von Gefangenen mit diesen gemeinsam untergebracht werden, ist das Jugendamt vorher anzuhören. Über die bevorstehende Entlassung soll das Jugendamt informiert werden, auch ist es in die Planung der sozialen Eingliederung einzubeziehen.

Das Gesetz wurde am 5. Mai 2017 im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW veröffentlicht und tritt zum 1. September 2017 in Kraft.

 

26.April 2017 Interview zur Jugendgewalt, Zeit Online

Jugendgewalt Mehr Cybermobbing, weniger Gewalt

Interview Parin Sadigh mit der Soziologin Marie Christine Bergmann, KFN Schülerbefragung zumeist 14- 15 Jährige zu Gewalterfahrungen und anderen Verbrechen

10. April 2017

Westfälische Wilhelmsuniversität Münster
Kriminalwissenschaftliches Kolloquium
Veranstaltungsplan Sommersemester 2017

Mittwoch 17. Mai 2017
Hörsaal H 3 (Schlossplatz 46 Ecke Bäckergasse)
„Internal Investigations – Aufklärung unternehmensbezogener Straftaten im Spannungsfeld
von Staat, Unternehmen und Mitarbeitern
Prof. Dr.Hans Theile Universität Konstanz
Moderation:Prof. Dr.Mark Deiters
Mittwoch, 21. Juni 2017
„Polizei in der multiethnischen Stadt“
Dr. Daniela Hunold Deutsche Hochschule der Polizei Münster
Moderation: Prof. Dr. Klaus Boers

KwK_Flyer (3)

Das Kriminalwissenschaftliche Kolloquium wird von den Professoren des Instituts für Kriminalwissen-schaften seit vielen Jahren in je-dem Semester veranstaltet.
Ziel ist es, aktuelle, brisante oder auch einfach nur interessante Themen außerhalb der Alltagsroutine miteinander, mit den Studierenden, mit dem wissenschaftlichen Nach-wuchs und mit Juristinnen und Ju-risten aus der Praxis zu diskutieren.
Um den Austausch insbesondere mit der Praxis zu allseitigem Nutzen zu intensivieren, wurde ein Beirat kon-stituiert, in den alle auf dem Feld der Strafrechtspflege tätigen G-richte, Behörden und Institutionen aus der Region Vertreterinnen und Vertreter entsandt haben.
Das vorliegende Programm für das Sommersemester 2017 ist Ergebnis gemeinsamer Planung. Es lässt aber Raum für ergänzende Angebote aus aktuellem Anlass, die dann gesondert angekündigt werden.

 

Immer weniger junge Straftäter
NRW-Justizminister zieht Bilanz

-Hilmar Riemenschneider- Düsseldorf – Richter und Staatsanwälte stehen immer öfter alten Bekannten mit einer kriminellen Vorgeschichte gegenüber: Jeder zweite 2015 Verurteilte hat mindestens eine Vorstrafe auf dem Konto, binnen zehn Jahren nahm diese Zahl von 47 auf 52,2 Prozent zu. Von 2004 bis 2015 stieg insbesondere der Anteil der Verurteilten mit vier und mehr Vorstrafen spürbar an, am stärksten wuchs die Gruppe der Intensivtäter mit neun und mehr Vorstrafen – von 19,3 auf 21,6 Prozent. Es sind aber weniger Jugendliche und Heranwachsende, die den Strafverfolgern Sorgen bereiten, erklärte Justizminister Thomas Kutschaty, als er am Montag eine über elf Jahre gefasste Strafverfolgungsstatistik vorstellte.
Zwischen 2004 und 2015 sank demnach die Zahl der verurteilten Jugendlichen um 51,1 Prozent auf etwa 15 000, diese Entwicklung habe besonders seit 2010 eingesetzt. „Die Anzahl der Verurteilungen von Jugendlichen hat sich in sechs Jahren nahezu halbiert“, sagte Kutschaty. Parallel verlief die Entwicklung bei den 18- bis 21-jährigen Heranwachsenden, allerdings sank die Zahl der Urteile nur um 34,6 Prozent. Immerhin um 14,9 Prozent ging die Zahl der verurteilten Erwachsenen zurück, erklärte der Minister. 2016 stiegt sie aber gegen den Bundestrend an.
Deutlich zugenommen haben die Strafprozesse, in denen ausländische Täter verurteilt wurden: Ihr Anteil an allen Verurteilungen stieg von 22 auf 30,7 Prozent. Insgesamt endeten Kutschaty zufolge 2015 Strafprozesse gegen rund 206 000 Personen mit einem Urteil, Freisprüche eingerechnet.
Die Zahl schwerer Gewalttaten ist zwischen 2004 und 2015 von 9375 auf 5662 ­gesunken. Meist ging es um Körperverletzung. Demgegenüber gab es einen massiven Anstieg bei Betrugsstraftaten, der vor allem auf Schwarzfahrer zurückgehe.
Künftig muss sich die Justiz in NRW auf mehr Verfahren mit terroristischem Hintergrund einstellen, erklärte Kutschaty. Zu Verfahren des Generalbundesanwaltes befinden sich 41 Personen in Straf- oder Untersuchungshaft, 2016 waren es nur 24.
Hilmar Riemenschneider

Quelle: Westfälische Nachrichten,
Seite 4
Publikation: Münster Stadt
Datum: Dienstag, 21.03.2017

07.01.2016
Wider das Wegsperren

Justiz und Vollzug Wider das Wegsperren

Was tun mit Straftätern? Das Modell Gefängnis hält der Jurist Bernd Maelicke für teuer – und wirkungsarm. In einem Buch plädiert er für andere Wege.

Rezension des Buches von Bernd Maelicke, Das Knastdilemma. Wegsperren oder resozialisieren? Eine Streitschrift von Martin Hagenmaier,
Süddeutsche Zeitung, 07.01.2016

17.04.2015

Zahlen, Daten Fakten zur Jugendgewalt
Die Arbeitsstell für Kinder- und Jugendkriminalprävention hat im März 2015 Zahlen, Daten, Fakten zur Jugendgewalt veröffentlicht.

Tübingen Süd-West-Presse 16.02.2015

Interview mit Dr. Wolfgang Stelly, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Kriminologie der Universität Tübingen und
Mitarbeiter des Kriminologischen Dienstes im Jugendgefängnis Adelsheim

Wie kann man besonders auffällige Jugendliche und Intensivtäter mit Jugend- und Sozialarbeit erreichen? Mit dieser Frage haben sich am Wochenende rund 50 Wissenschaftler, Richter sowie Fachleute aus Jugend- und Sozialarbeit und Strafvollzug auf einer Tagung der evangelischen Akademie Bad Boll beschäftigt.

Dr. Wolfgang Stelly arbeitet seit 1994 als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Kriminologie der Universität Tübingen. Der gebürtige Ellwanger forscht zu den Themen Jugendkriminalität, kriminelle Karrieren und Jugendstrafvollzug. Seit 2006 ist er zudem im Kriminologischen Dienst im Jugendgefängnis Adelsheim tätig.

Präventionsmaßnahmen gegen Islamismus 30. Oktober 2014