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Auf dieser Seite finden Sie Beiträge und Artikel, die zuvor veröffentlicht wurden, jedoch weiterhin lesenswert sind.

Düsseldorf 21. November 2012
Justizminister Thomas Kutschaty stellt den neuen Gesetzentwurf zum Jugendarrest vor

Der neue Gesetzentwurf zur Umsetzung des Jugendarrestes in NRW steht unter dem Leitbild «Erziehen statt Wegsperren». Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) will den Jugendarrest in Nordrhein-Westfalen neu regeln. Der Rechtsausschuss und der Jugendausschuss des Landes NRW hatten Experten zu einer Anhörung eingeladen.

Der Gesetzentwurf legt einen Schwerpunkt auf Pädagogik im Arrest. Gruppenarbeit und Einzelgespräch sollen die Jugendlichen anregen, über ihr bisheriges straffälliges Verhalten und ihre Lebenssituation nachzudenken. Jugendarrest ist «Knast auf Probe»: Die Jugendliche können bis zu vier Wochen, im Arrest sitzen. Die Bedingungen sind ähnliche wie im Jugendgefängnis.

  Bisher hat eine erzieherische Arbeit dort in der Regel kaum stattgefungen. Die geladenen Fachleute aus Wissenschaft und Praxis befürworten den Gesetzentwurf, da sie der Meinung sind, dass der Arrest auch zukünftig gebraucht wird, um Jugendliche auf den richtigen Weg zu bringen. Dennoch ist Jugendarrest kein gutes Mittel, um Jugendliche von Straftaten abzuhalten.

Professor Michael Walter sprach sich dafür aus, ambulante  Maßnahmen im Vorfeld freiheitsentziehender Maßnahmen wie zum Beispiel Anti-Aggressionstrainings auszubauen. Diese seien besser als ein Arrest, um erzieherisch auf Jugendliche einzuwirken.

Bisher waren die Rückfallquoten bei mehr als 70 %. Ob der neue Ansatz, der mehr auf Erziehung, Reflektion und  Wiedereingliederung setzt, diese Quote verbessern kann, bleibt abzuwarten. Der Erfolg des am Erziehungsgedanken ausgerichteten Jugendarrestes wird wesentlich von der personellen Ausstattung, der Umsetzung der pädagogischen Angebote und der Zusammenarbeit mit sozialen Institutionen und den Heimatjugendämtern abhängig sein.

Abschließen weise ich noch auf einen interessanten und lesenswerten Beitrag zur Frage des Arrestes, der in der „Praxis der Rechtspsychologie“, 22 (1) Juli 2012 mit dem Titel: „Jugendarrestvollzug: ungesund, unwirksam und ungesetzlich! Reformbedarf, Reformansätze und Regelungsvorschläge“ von Jan Hendrick Kolberg & Peter Wetzels veröffentlicht wurde, hin.

 

Leipzig, 07.05.2012

Graffiti-Krieg in Leipzig
Seit Monaten Kämpfen zwei rivalisierende Graffiti-Gruppen in Leipzig um den ersten Platz: Die Radicals und die ORG Crew. „Die Erfolgsfaktoren im Wettbewerb der Sprühbrüder: dreister, krasser, größer“, so berichtet der Spiegel.

Das Video des Spiegels  hierzu:

http://www.spiegel.de/video/suche/index.html?suchbegriff=Graffiti+Leipzig

 


Iserlohn, 26. April 2012
Suizid in der Untersuchungshaft

In der JVA Iserlohn hat sich ein Heranwachsender das Leben genommen. Er befand sich in Untersuchungshaft, da ihm die Beteiligung an einem Handtaschenraub an einer 72-jährigen Seniorin am letzten Mittwoch vorgeworfen wird. Der Tod dieses Heranwachsenden ist zutiefst bedauerlich. Für alle am Verfahren Beteiligten ist dies Anlass sich erneut ihre hohe  Verantwortung im Fall der Untersuchungshaft bei Jugendlichen und Heranwachsenden bewusst zu machen und Alternativen zur Haftvermeidung zu prüfen und, soweit möglich, anzuregen bzw. umzusetzen. Die Oberstaatsanwältin Dr. Ina Holznagel weist darauf hin, dass die ersten Tage hinter Gittern für einen Häftling einen enormen Stress und Schock bedeuten. Die Fachdienste der Jugendhilfe im Strafverfahren können hier einen Beitrag durch ihre Mitwirkung leisten und durch zeitnahe Besuche der Jugendlichen nach der Aufnahme in die JVA  eine mögliche Gefährdung erkennen und diese an die JVA und die zuständigen Haftrichter leiten.

Ein weiterer Beitrag hierzu ist der „Zeit-online“ zu entnehmen

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2012-04/warnschussarrest-bundestag

Verein zur Förderung der Jugendgerichtshilfe Münster

Warnschussarrest und Heraufsetzung des Höchstmaßes der Jugendstrafe gebilligt

Berlin, 19. April 2012
Der Warnschussarrest, der in den letzten Jahren intensiv diskutiert wurde, wurde am 18. April vom Kabinett gebilligt. Das Bundesjustizministerium legte eine entsprechende Vorlage vor. Der Jugendrichter hat zukünftig die Möglichkeit, neben einer Bewährungsstrafe zusätzlich einen Jugendarrest als „Warnschussarrest“ für Jugendliche und Heranwachsende zu verhängen. Kriminologen, die die Jugendkriminalität seit Jahren erforschen, bescheinigen dem Arrest eine äußerst ungünstige Prognose. Freiheitsentziehende Maßnahmen führen zu einer erheblichen Rückfallquote, erreichen das angestrebte Ziel der Resozialisierung und Integration von Jugendlichen in die Gesellschaft nur äußerst unzureichend. Nach den vorliegenden Forschungsergebnissen führen freiheitsentziehende Maßnahmen bei Jugendlichen zu einer Rückfallquote von 70 – 80 %.

Auch das Höchstmaß der Jugendstrafe bei Mord für Heranwachsende soll von zehn auf 15 Jahre heraufgesetzt werden. Zweifelhaft ist auch die Wirkung dieser Maßnahme: Wird sich ein Jugendlicher, der sich in einer von spontanen Entscheidungen geprägten Situation befindet, gesteuert von seinem Aggressionspotential,  davon abhalten lassen seine Aggressionen ungesteuert an einem Opfer auszulassen, weil die Höchststrafe um 5 Jahre heraufgesetzt wurde?

Diese beiden Maßnahmen wurden vom Kabinett zu einem Zeitpunkt beschlossenen, an dem die Straftaten von Jugendlichen  im Jahresrückblick wiederholt zurück gingen.(siehe unten stehende Daten zur Entwicklung der Jugendkriminalität.)

Bereits der Deutsche Richterbund, die Gewerkschaft der Polizei und der Deutsche Caritas-Verband sowie eine Reihe von führenden Wissenschaftlern, Kriminologen, auch die Justizminister der Länder Nordrhein-Westfalen und Brandenburg sowie die Justizsenatoren aus Bremen und Hamburg äußerten Kritik an dieser Gesetzesänderung.

Aus Sicht der Jugendhilfe sollten die Akzente zur Bekämpfung der Jugendkriminalität anders gesetzt werden:

Bildung, Integration in Schule, Berufsausbildung und Beruf, Unterstützung bei der Entwicklung sozialer Kompetenzen, niederschwellige kurzfristig umgesetzte Präventionsmaßnahmen sind aus der Perspektive der Fachleute der Jugendgerichtshilfen – Jugendhilfen im Strafverfahren – Erfolg versprechender, als Maßnahmen der Repression.

In Münster wurden präventive, integrative Maßnahmen bedarfsorientiert weiterentwickelt. Eine Vielzahl von Maßnahmen stehen hier zur Verfügung, um Jugendliche und Heranwachsende, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, zu unterstützen,  zukünftig straffrei leben zu können. Beispielsweise wurde als Alternative zum Freizeitarrest ein Sozialpädagogisches Wochenendseminar entwickelt. Dies ist eine Alternative zum Freizeitarrest, der kürzesten Form des Freiheitsentzugs, der im Jugendstrafgesetz vorgesehen ist. Jugendliche fahren organisiert und begleitet von erfahrenen Pädagogen für ein Wochenende in ein Tagungshaus und reflektieren ihren bisherigen Lebensweg, ihr straffälliges Verhalten, entwickeln Ziele, die zu einem straffreien Leben führen. Weiterhin gehören Soziale Trainingskurse, Anti-Aggressivitäts-Trainings, Betreuungsweisungen, Angebote der stadtteilorientierten Sozialen Gruppenarbeit, beispielsweise als Abend- Nachtsportangebot, ebenso dazu wie der Täter-Opfer-Ausgleich. Der Täter-Opfer-Ausgleich berücksichtigt in seinem friedensstiftenden Angebot einen Ausgleich, eine Entschuldigung und ggf. auch einen materiellen Ausgleich zwischen Opfer und Geschädigten. Dieser wird im Einzelfall durch den Opferfonds des Vereins zur Förderung der Jugendgerichtshilfe unterstützt. 
Ein weiterer Schwerpunkt der Präventionsarbeit mit eindeutig integrativem Charakter sind die niederschwelligen Angebote der Drogen- u. Alkoholberatung. Frühintervention für Erstkonsumenten von illegalen Drogen (Fredkurse) und Frühintervention für Alkoholkonsumenten greifen die Problematik auf, dass eine Reihe von Straftaten, die vermutlich sonst nicht erfolgt wären, unter Alkoholeinfluss geschehen. Die Intervention bei Konsumenten illegaler Drogen soll die Gefahren aufzeigen, die dieser Konsum mitbringen kann.

Ebenso wirkt die Jugendarbeit präventiv und integrativ. Die aufsuchende Arbeit der Streetwork sucht Kontakt zu Cliquen in Stadtteilen, bietet Kontakt und Gesprächsmöglichkeiten und führt die Jugendlichen bei Bedarf zu bestehenden Angeboten im jeweiligen Stadtteil.
Diese Vielzahl von städtischen Angeboten und Angeboten von freien Trägern, von Kirchengemeinden und Initiativen, arbeitet vielfach vernetzt in Stadtteilkonferenzen zusammen, stimmt hier ihre Angebot und Konzepte ab.

Darüber hinaus bestehen Ordnungspartnerschaften, initiiert und unterstützt durch den Kriminalpräventiven Rat zu verschieden Themen, wie Graffiti, illegale Drogen und Bahnhof u. a.
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Die schriftliche Stellungnahme im Rahmen der Anhörung des Rechtsausschusses
des Deutschen Bundestages am 23.05.2012 zum
Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der jugendgerichtlichen
Handlungsmöglichkeiten, BT-Drs. 17/9389 vom 24.4.2012
wurde von Prof. Dr. Theresia Höynck, Vorsitzende der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ) verfasst.

Rückgang der Jugendkriminalität auch im Jahr 2011
Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der jugendlichen Täter um ca. 7.500, d.h um 5,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen. Insgesamt waren von den 494.013 ermittelten Tatverdächtigen 124.953 unter 21 Jahre alt – das ist ein Anteil von 25 Prozent und ist damit der niedrigste Stand seit mehr als 40 Jahren. Innenminister Jäger sagte dazu: „Das Bild der Jugendkriminalität in der öffentlichen Wahrnehmung und in der Realität stimmt nicht überein.“ Es sei nicht zutreffend, dass Jugendkriminalität zunimmt. Der Rückgang der jugendlichen Täter sei auch keine Folge der demografischen Entwicklung, Dies haben die Berechnungen gezeigt.
Straftaten in NRW 2011 insgesamt:

Straftat Anzahl im Jahr 2010 Anzahl im Jahr 2011 Zuwachs/Abnahme in Prozent
Wohnungseinbrüche 44.769 50.368 + 12,5%
Taschendiebstähle 40.000 52.000 + 29%
Fahrzeugdiebstähle 8.131 7.781 – 4,3%
Autoaufbrüche 82.974 88.622 + 6,8%
Gewaltstraftaten 51.021 50.009 – 2,0%
Raubstraftaten 14.500 14.319 – 1,3%
Sexualdelikte 10.723 10.957 + 2,2%

Die Zahlen des Vorjahres
14.März 2011

Veröffentlichung der Landesregierung zur Entwicklung der Kriminalität in NWR:

„Computerkriminalität ist für die Polizei die Herausforderung der Zukunft“ / Minister Jäger legt Kriminalstatistik vor: 2010 weniger Straftaten, Rückgang auch bei Gewalt-, Jugend- und Straßenkriminalität

Das Ministerium für Inneres und Kommunales teilt mit:

Die wichtigsten Daten der Kriminalstatistik in NRW für das Jahr 2010 sind: Weniger Straftaten, Rückgang bei Gewalttaten und Straßenkriminalität sowie sinkende Fallzahlen bei schwerer und gefährlicher Körperverletzung. „Die Menschen in NRW können sich auf ihre Polizei verlassen. Die Polizistinnen und Polizisten sorgen mit großen Engagement und Einsatz für Sicherheit“, erklärte Innenminister Ralf Jäger heute in Düsseldorf bei der Vorstellung der Kriminalitätszahlen.

Die Kriminalität sank gegenüber dem Vorjahr um 1,1 Prozent (- 15.637) auf 1.442.801 Straftaten. Gegenüber dem Höchststand im Jahr 2004 ist dies ein Rückgang um über sechs Prozent (- 89.000 Fälle). Die Aufklärungsquote von 49,9 Prozent ist das zweitbeste Ergebnis der letzten zehn Jahre. Die Zahl der ermittelten Tatverdächtigen beträgt 494.955.

„Das Internet ist mit seiner rasanten Entwicklung zu einem großen Betätigungsfeld für Kriminelle geworden“, warnte Ralf Jäger. Die Palette der Straftaten im Netz sei so breit wie im realen Leben. Aus dem Ladendiebstahl wird der Ebay-Betrug, die Beleidigung am Gartenzaun funktioniert jetzt per SMS und die Trickdiebe wissen heute, wie man Bankdaten fälscht, um an die Geheimnummern beim Online-Banking zu kommen. „Das Netz mit seiner weltumspannenden digitalen Kommunikation wird zur Basis für die Massenkriminalität der Zukunft. Auf diese Herausforderung muss die Polizei reagieren und immer neue wirksame Strategien entwickeln“, sagte Jäger. So klärten die Spezialisten der Zentralen Internetrecherche beim Düsseldorfer Landeskriminalamt (LKA) in den letzten drei Jahren über 3.000 Straftaten vom illegalen Arzneimittelhandel über Betrug bis hin zu Kindesmissbrauch und der Verbreitung von Kinderpornografie auf.

„Es wird künftig eine noch wichtigere Aufgabe des LKA, mit seinen IT-Experten die Computerkriminalität zu bekämpfen“, machte der Minister deutlich. „Selbstverständlich müssen wir mit unseren Fähigkeiten und Methoden dabei immer am Puls der Zeit bleiben. Deshalb machen wir zukünftig auch in den Polizeibehörden vor Ort mehr Polizisten durch verstärkte Aus- und Fortbildung für den Kampf gegen die Computerkriminalität fit.“

Im Jahr 2010 wurden 48.411 Straftaten registriert, bei denen die Tat über das Internet begangen wurde. Die Aufklärungsquote betrug 64,4 Prozent. Die Fälle von Computerkriminalität, also Straftaten mit Hilfe eines Computers, nahmen gegenüber dem Jahr 2009 um über 4.200 Fälle auf fast 20.000 zu. Das ist eine Steigerung von über 27 Prozent.

Ursache für diese Entwicklung ist die starke Zunahme von Phishing-Fällen, insbesondere beim Online-Banking mit Hilfe von Trojanerangriffen. Die Kriminellen locken die Bankkunden mit gefälschten E-Mails auf täuschend echt wirkende Kopien ihrer Bank-Webseite, damit sie dort Zu-gangsdaten sowie PIN und TAN eingeben. Die illegal erlangten Daten werden anschließend von den „Phishern“ missbraucht. So schleuste eine Bande aus dem Ausland Schadsoftware auf Computer von Privatpersonen und Firmen im gesamten Bundesgebiet. Damit wurden ordnungsgemäß getätigte Online-Überweisungen manipuliert und auf Täterkonten umgeleitet. Von dort wurden sie in bar abgehoben und ins Ausland gebracht. Der Schaden beträgt mehr als 230.000 Euro. Vier Haupttäter sind vor dem Landgericht Wuppertal angeklagt.

Neues NRW-Konzept für gefährdete Kinder und Jugendliche

Bei den jungen Mehrfachtatverdächtigen unter 21 Jahren erreichte die Zahl den niedrigsten Stand seit mehr als zehn Jahren. Sie ging um 6,8 Prozent (- 540) auf 7.414 zurück. Mehrfachtäter begehen fünf oder mehr Straftaten in einem Jahr.

Insgesamt ermittelte die Polizei 132.394 Tatverdächtige unter 21 Jahren. Das sind 3,7 Prozent weniger (- 5079) als im Jahr davor. Ihr Anteil an allen Tatverdächtigen ist mit 26,7 Prozent der niedrigste der letzten 40 Jahre. Das zeigt nach Ansicht von Jäger: „Die Jugendkriminalität nimmt ab. Und das Bild der Jugendkriminalität stimmt in der öffentlichen Wahrnehmung oft nicht mit den tatsächlichen Gegebenheiten überein.“

Ein „ernstes Problem“ sieht der Innenminister jedoch weiterhin bei den jugendlichen Intensivtätern. Rund sechs Prozent von ihnen begehen über 30 Prozent der Straftaten ihrer Altersgruppe. „Das ist eine alarmierende Zahl, mit der wir uns auseinandersetzen müssen“, betonte er. Bereits seit Jahren kümmert sich die Polizei mit speziellen und guten Programmen um diese jugendlichen Intensivtäter. „Wir wollen aber den Hebel früher und damit effektiver ansetzen. Deshalb bereiten wir im NRW-Innenministerium das „Projekt Prävention Jugendkriminalität“ vor. Unser Ziel ist, ein dauerhaftes Abgleiten von gefährdeten Kindern und Jugendlichen in die Kriminalität zu verhindern“, machte Jäger deutlich. Dazu sollen die Kräfte von Jugendämtern und Polizei mit ihren Erfahrungen und Möglichkeiten konzentriert werden. Die Handlungsempfehlungen der Enquetekommission des Landtags aus der letzten Wahlperiode werden mit aufgegriffen und in Praxisprojekte eingebracht. „Wir wollen uns dauerhaft und mit System um die Kinder und Jugendliche kümmern“, kündigte Jäger an. „Prävention ist mir ganz wichtig. Werden Kinder und Jugendliche von Straftaten abgehalten, dient dies auch dem Schutz der Opfer.“

Gewaltkriminalität weiter rückläufig

Bei den Gewaltdelikten gab es im vergangenen Jahr erneut einen Rückgang. Die Zahl sank um 2,7 Prozent auf 51.021 Taten (- 1.430). Das ist der niedrigste Stand seit 2004. Die Aufklärungsquote ist mit 71,7 Prozent unverändert hoch.

Mit 14.500 Taten stieg die Zahl der Raubdelikte leicht um 170 Fälle (+ 1,2 Prozent) an. Jede zweite Tat klärten die Ermittler auf. Die Täter erbeuteten Bargeld und Wertsachen in Höhe von rund 19,6 Millionen Euro. Der Anteil der unter 21-jährigen Tatverdächtigen sank im Vergleich zu letztem Jahr auf 53,8 Prozent (- 1,5 Prozent). Jedes dritte Raubopfer war unter 21 Jahre alt.

Mord und Totschlag – über 96 Prozent aufgeklärt

Im Jahr 2010 wurden 115 Menschen Opfer eines Mordes oder Totschlags. In 251 Fällen wurde ein Tötungsdelikt versucht. Die Polizei kommt bei Mord und Totschlag fast jedem Täter auf die Spur: 96,2 Prozent der Taten, auch der Versuche, klärten die Ermittler auf. Das Risiko, in NRW Opfer eines vollendeten oder versuchten Tötungsdeliktes zu werden, ist heute wesentlich geringer als in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts. (Zum Vergleich: 1970: 641 Delikte; 1980: 620 Delikte; 1990: 503 Delikte).

Sexualdelikte oft im sozialen Umfeld

Die Polizei registrierte im vergangenen Jahr 10.723 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung; das sind 288 (+ 2,8 Prozent) mehr als 2009. Darunter waren 1.835 Taten von Vergewaltigung und besonders schwere Fälle der sexuellen Nötigung. Rund 80 Prozent davon klärte die Polizei auf. Die meisten Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen begehen Täter aus dem sozialen Umfeld der Opfer. In 76 Prozent der Fälle hatten Opfer und Tatverdächtige zumindest eine flüchtige Vorbeziehung. In 61 Prozent bestand sogar eine verwandtschaftliche Beziehung.

Erneut Rückgang der schweren und gefährlichen Körperverletzungen

Die Zahl der gefährlichen und schweren Körperverletzungen ging im vergangenen Jahr um 4,8 Prozent (- 1.741 Fälle) auf 34.264 zurück. Damit gab es im dritten Jahr hintereinander einen Rückgang. Die Aufklärungsquote betrug 80,9 Prozent. Von den dabei ermittelten 39.150 Tatverdächtigen stand jeder dritte unter Alkoholeinfluss. Dabei handelte es sich zum ganz überwiegenden Teil um junge Männer.

Weiterer Rückgang der Straßenkriminalität

Die Straßenkriminalität (z. B. Raubüberfälle, Körperverletzungen, Diebstähle auf Straßen, Wegen oder Plätzen) nahm im letzten Jahr um 2,4 Prozent (9.638) auf 399.034 Taten ab. Das ist nach 2009 ein erneuter Rückgang und bedeutet den niedrigsten Stand seit über 20 Jahren.

Schwere Diebstähle gehen weiter zurück

Einen deutlichen Rückgang gab es bei den schweren Diebstahlsdelikten. Hier sank die Zahl der Delikte um zwei Prozent (- 6.212). Damit setzt sich der seit einigen Jahren anhaltende Trend weiter fort. Die Zahl der Diebstähle blieb mit 638.996 (+ 0,3 Prozent) nahezu unverändert. Das ist zweitniedrigste Zahl von Diebstählen der vergangenen 34 Jahre.

Wohnungseinbrüche

Besserer Einbruchsschutz verhinderte im vergangenen Jahr in 17.607 Fällen, dass Einbrecher in ein Haus oder eine Wohnung gelangten. Das sind 1.521 unvollendete Taten mehr als 2009 (+ 9,5 Prozent). 27.162 Mal gelang es den Tätern, in Wohnungen einzubrechen, 2.133 mehr als im Vorjahr (+ 8,5 Prozent). Mit einer Fallzahl von 44.769 versuchten und vollendeten Taten liegt das Niveau damit auf dem der Jahre 2000 (44.676) und 1990 (44.168).

1995, dem Jahr mit den meisten Wohnungseinbrüchen (57.934), wurden rund 30 Prozent der Einbrüche im Versuchsstadium abgebrochen. 2010 waren es rund 40 Prozent der Fälle. „Oft kann man schon mit geringem Aufwand dem Einbrecher das Leben schwer machen. Die Experten der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle zeigen Ihnen, wie es geht“, sagte Jäger. Es hilft der Polizei bei der Bekämpfung von Einbrüchen, wenn verdächtige Beobachtungen mitgeteilt werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Unbekannte an jeder Haustür in der Nachbarschaft schellen. Jeder Hinweis kann entscheidend sein.

Die wenigsten Autoaufbrüche seit 30 Jahren

Einen Rückgang um 4,3 Prozent (- 3.693) auf 82.974 Fälle gab es bei den Diebstählen aus Kraftfahrzeugen. Das ist ein erneuter Rückgang und bedeutet die geringste Fallzahl seit 30 Jahren. Im Vergleich zum Jahr 1990, dem Höchststand, ist dies einen Rückgang um 140.428 Taten. „Trotz der positiven Entwicklung gibt es keinen Grund sorglos zu werden: Ein Auto ist kein Tresor. Lassen Sie keine Wertgegenstände sichtbar zurück. Das schafft nur Anreize, das Fahrzeug aufzubrechen“, warnte Jäger.

Die Kriminalstatistik 2010 finden Sie auf der Homepage des Landeskriminalamtes unter www.lka.nrw.de (Zahlen und Fakten; Kriminalstatistik)
Quelle:Internetseite der Landesregierung NRW zu Kriminalstatistik 2010
siehe:
http://www.nrw.de/meldungen-der-landesregierung/nrw-kriminalstatistik-2010-weniger-straftaten-10572/14.März 2011, 22.00h

Artikel: \“Härte als Leitprinzip ist sinnlose Gewalt\“

Debatte zur Jugendkriminalität im Deutschen Bundestag.
Die letzte ausführliche Debatte zum Jugendstrafrecht im Bundestag liegt zwar schon fast 3 Jahre zurück.
An den grundlegenden Positionen hat sich jedoch kaum etwas verändert.

Debatte zur Jugendkriminalität Deutscher Bundestag

28. Deutscher Jugendgerichtstag in Münster

11. – 14. September 2010

„Achtung (für) Jugend!“

Vom 11.09. bis zum 14.09.2010 fand in Münster der 28. Jugendgerichtstag unter dem Titel „Achtung (für) Jugend!“ statt. Im Folgenden werden die wichtigsten Thesen aus den Arbeitskreisen und Foren kurz zusammengefasst:

1. These:

Für eine gelingende Kooperation ist die Bereitschaft zur Mitwirkung seitens der Klienten notwendig. Fachkräfte müssen ihnen wertschätzend gegenüber treten.

Es ist zu beachten, auf welchen Ebenen kommuniziert wird um Miss- und Unverständnisse ausschließen zu können.

Wissen über Jugendkulturen schafft Verständnis und Grundlage für Kommunikation. Hier finden sich auch Ansätze für pädagogisches Arbeiten. (AK 2, 3, 12)

2. These:

Jugendarrest soll nicht als rein strafend wahrgenommen werden, der Erziehungsgedanke des Jugendgerichtsgesetzes soll umgesetzt werden. Unter diesem Aspekt ist beispielsweise für die Durchführung von sozialen Trainingskursen zu sorgen. (AK 7)

Untersuchungshaft soll nur dann eingesetzt werden, wenn reale Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr besteht. Bei plötzlichen freiheitsentziehenden Maßnahmen überwiegen häufig die schlechten Einflüsse und eine zukünftige Legalbewährung kann kaum noch gesichert werden. (AK 15)

3. These:

Um Rückfälligkeit nach einem Strafvollzug zu verringern, müssen Strukturen geschaffen werden, die nachhaltig wirken. Eine Vernetzung von Praxis, Politik und Wissenschaft muss geschaffen werden, um Ziele wirkungsvoll umsetzen zu können. (AK 1)

4. These:

Weiterbildung, Fortbildung und Spezialisierung wird für alle Arbeitsfelder als sinnvoll angesehen,  spezifisch für Polizisten, Richter und Staatsanwälte. Eine Aufnahme der Polizei in § 37 JGG wird gefordert (AK 6)

5. These:

Schulen müssen mehr Verantwortung übernehmen, bestehende Konzepte umzusetzen und besonders mit der Jugendhilfe zu kooperieren. Dadurch können sie auch Entlastung für ihre alltägliche Arbeit erfahren.

Kritische Rückmeldungen von Schülern und Lehrkräften müssen eingeholt werden, um herauszufiltern, wie das Schulklima verbessert werden kann. (AK 4)

6. These:

Prävention ist Aufgabe aller beteiligten Institutionen. Um zu Vermeiden, dass Jugendliche zu Opfern oder Tätern werden, ist die Auseinandersetzung mit den Normüberschreitungen von jungen Menschen notwendig.

Kulturen müssen zusammengeführt werden und Verständnis soll geschaffen werden. Dabei müssen jedoch auch unterschiedliche Bedürfnisse von Jungen und Mädchen wahrgenommen werden. (AK 8 )

7. These:

Die Kooperation von Jugendgerichtshilfe und Jugendrichtern wird überwiegend als positiv dargestellt. Die Jugendgerichtshilfe wird als wichtiger Partner wertgeschätzt und deren fachliche Stellungnahmen werden ernst genommen. (AK 11)

8. These:

Um auf spezielle Bedürfnisse gerade bei mehrfach belasteten und auffälligen jungen Straftätern besser eingehen zu können, müssen alle Institutionen vernetzt zusammenarbeiten. Darunter fallen nicht nur Jugendhilfe, Polizei und Justiz, sondern auch Partner u.a. aus der Arbeitsverwaltung, dem Gesundheitswesen und der Migrantenvertretung. (AK 5)

9. These:

Um Kindeswohlgefährdung bei delinquenten Jugendlichen abzuwenden, muss u.a. der Hilfebedarf der betreffenden Person erkannt werden, eine zeitnahe Reaktion erfolgen und eine vernetzte und flexible Hilfe angeboten werden. (AK 10)

10. These:

Obwohl ambulante Maßnahmen nachweislich spezialpräventive Überlegenheit gegenüber freiheitsentziehenden Maßnahmen vorweisen, fristen sie im Rahmen der jugendrichterlichen Reaktionen ein „Nischendasein“. (AK 13)

11. These:

Internationale kriminologische Forschungen belegen, dass rein strafende und auf Abschreckung zielende Sanktionen nicht wirken. Um Legalbewährung zu fördern ist es wichtig, ressourcenorientierte Maßnahmen zu kombinieren, den Beziehungsaspekt und natürliche Schutzfaktoren zu beachten, Jugendliche zu motivieren und Probleme und Risiken sorgfältig zu diagnostizieren.

Eine ausführlichere Zusammenfassung von Seite der DVJJ können Sie hier herunterladen:

„Achtung für Jugend!“