Am 13. März 2015 fand eine gemeinsame Tagung von Stop an Go, Evangelische Jugendhilfe, der Regionalgruppe der DVJJ Westfalen-Lippe, dem LWL Westfalen-Lippe und der Stadt Münster in Dortmund zum Thema:
„Untersuchungshaftvermeidung in NRW: Zwischen Ansprüchen und Realität Geschichte, Gegenwart und Ausblick“ statt.
Tagungsleitung:
Peter Eichenauer, Supervisor, Transaktionsanalytiker
Moderation: Bernhard G., Jugendhilfe im Strafverfahren Stadt Münster;
DVJJ Regionalgruppe Westfalen-Lippe
Referenten / Beiträge:
Elisabeth Auchter-Mainz, Generalstaatsanwältin Köln
„UHV aus Sicht der Justiz Notwendigkeiten der spezialisierten UHV im Jugendstrafverfahren“
Peter Eichenauer, Kooperative „Stop and Go!“
„Praxiserfahrungen: „Einblicke in die Praxis der U-Haftvermeidung: Zwischen Ansprüchen der Verfahrensbeteiligten und pädagogischer Notwendigkeiten und individueller Bedürfnisse von jungen Menschen“
Dr. Stefan Eberitzsch,
ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Departement Soziale Arbeit „Zum Stand der U-Haftvermeidung für Jugendliche in NRW
– Wo liegen mögliche Ansätze zur Weiterentwicklung?“
Die U-Haft Vermeidung in NRW:
17 Jahre vom „Exoten“ zum etablierten Angebot der Jugendhilfe im Rahmen des Jugendstrafverfahrens Geschichte, Gegenwart, Ausblick Die Reform des JGG Anfang der 90er Jahre Jahre ermöglichte die Etablierung spezifischer Wohngruppen der freien Träger der Erziehungshilfe für jugendliche Straftäter als Alternative zur Untersuchungshaft. Diese Tagung wird einen Blick auf die Entwicklung in den letzten Jahren richten und die weitere Entwicklung diskutieren. Beleuchtet werden die Erwartungen des Gesetzgebers und der Justiz ebenso wie die Gedanken und Vorstellungen der freien Träger und die der Jugendhilfe im Strafverfahren. Schaut man auf die letzten 2 Jahrzehnte zurück, sind die Angebote der Jugendhilfe für die Alternative zur U-Haft ein Spiegel der Entwicklung der Jugendkriminalität und des Umgangs der Verfahrensbeteiligten miteinander. Die demographische Entwicklung und andere Faktoren bewirken einen Rückgang der Fallzahlen im Bereich der Jugendkriminalität, im Strafvollzug und eben auch bei der Nachfrage nach den Plätzen zur U-Haft Vermeidung.
Rechtliche Grundlagen der U-Haftvermeidung, U-Haftverkürzung;
Verkehr mit dem Beschuldigten in der U-Haft:
§§ 71; 72; 72 a, 72 b JGG, (Quelle: http://dejure.org)
Haftentscheidungshilfe im Jugendstrafverfahren
Gem.RdErl. d. Justizministeriums (4210 – III A. 87),
d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
(IV B 2 6150) u. d. Innenministeriums (IV D 2 – 6591/2.7) vom 3. Mai 1995 – JMBl. NW S. 133 –
Anlage 1: Gemeinsame Konzeption des Justizministeriums und des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen zur einstweiligen Unterbringung von Jugendlichen in geeigneten Einrichtungen der Jugendhilfe (§ 72 Abs. 4 i.V.m. § 71 Abs. 2 JGG i.V.m. § 34 SGB VIII) vom 28. März 2009
Anlage 2: Empfehlung zur Durchführung des Gemeinsamen Runderlasses des Justizministeriums, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales und des Innenministeriums zu „Haftentscheidungshilfen im Jugendstrafverfahren“
Veröffentlichungen zum Thema:
Eberitzsch, Stefan, (2014). „Trotz Ermessenspielraum viel zu häufig: U-Haftvermeidung für Jugendliche“, neue Caritas 18/ 2014
Eberitzsch, Stefan, (2013).
„Die Abwendung von Untersuchungshaft für Jugendliche im Fokus der Jugendhilfeforschung – Eine empirische Analyse in Nordrhein-Westfalen, Dissertation
Eberitzsch Stefan, (2013). Haftentscheidungen im Jugendstrafverfahren – Wie bewerten Richter die Haft- entscheidungshilfe sowie die Angebote zur U-Haftvermeidung? Eine qualitative Untersuchung richterlicher Entscheidungsfindung, ZJJ 2/ 2013, S. 296
Eberitzsch, Stefan, (2015). Die Abwendung von Untersuchungshaft für Jugendliche als sozialpädagogisches Handlungsfeld. Anforderungen, Konflikte und aktuelle Befunde. In: Dollinger, Bernd; Oelkers, Nina (Hg.). Sozialpädagogische Perspektiven auf Devianz. Reihe: Verbrechen & Gesellschaft. Weinheim und Basel: Beltz.
Vietig, Jenna, (2015). Nach der Haftentlassung, Zur Bedeutung der Jugendhilfe für inhaftierte junge Erwachsene, Forum Erziehungshilfe 21. Jg1/ 2015, Hrg. Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen; Beltz Juventa, Weinheim, S. 18 – 22.
13. März 2015