Unser Anliegen:
Die Rauferei unter Jugendlichen, die zerissene Jacke, der zerstörte Walkman haben strafrechtliche Folgen, die junge Menschen vor nicht bedachte Probleme stellen. In solchen Fällen kann der Verein zur Förderung der Jugendgerichtshilfe Münster e.V. schnell und unbürokratisch helfen.
In Zusammenarbeit mit den Jugendgerichten, der Staatsanwaltschaft, freien Trägern und vor allem mit dem Amt für soziale Dienste, zu dessen Aufgaben die Jugendgerichtshilfe gehört, können im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA) in Einzelfällen finanzielle Schadenswiedergutmach-ungen geleistet werden.
Ein TOA trägt sowohl den berechtigten Forderungen des Opfers als auch den Möglichkeiten des Täters Rechnung. Die finanziellen Hilfen werden aus einem vom Verein verwalteten Opferfonds als zinslose Darlehen ge währt, die auch durch gemeinnützige Arbeit getilgt werden können. Die Staatsanwaltschaft erhebt in diesen Fällen dann zumeist keine Anklage. Den jugendlichen Straftätern und deren Opfern bleibt so ein jugendgericht-liches Verfahren erspart.