Eine kritische Betrachtung der geplanten Änderungen im NRW-Polizeigesetz
Zu einem News-Magazin spezial begrüßt Gotwin Elges am Freitag, 8. Juni 2018 ab 20:04 Uhr, Hanna von der kritischen Jura-Gruppe AK Zu Recht Münster zum neuen Polizeigesetz in NRW. Das stellt für sie eine drohende Gefahr für alle Menschen in NRW und damit auch in Münster dar. Die Sendung soll ein Aufruf sein, sich an den Protesten gegen dieses Polizeigesetz zu beteiligen. Z.B. an der landesweiten Demonstration am 7. Juli 2018 in Düsseldorf. Weitere Aktionen sind am 23. Juni 2018 auch in Münster geplant.
Zum Hintergrund: Im Gleichschritt mit der bayerischen Landesregierung will die NRW Landesregierung weitreichende Änderungen am Polizeigesetz durch den Landtag bringen. Dieses Vorhaben löst bei der demokratisch engagierten Zivilgesellschaft Entsetzen aus. Verschiedene Juristenorganisationen und Expert*innen haben diese Vorhaben als verfassungswidrig kritisiert. Die Strafverteidigervereinigung NRW erklärt: „In NRW soll unter der Überschrift der Terrorismusbekämpfung künftig komplett durchleuchtet, abgehört und schließlich weggesperrt werden. Unter dem Deckmantel dieser Überschrift richtet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Polizei-Gesetz NRW aber in den geplanten Einzelvorschriften gerade nicht nur gegen potentielle Terroristen, sondern gegen jeden Bürger, der – aus welchen Gründen und nach welchen Kriterien auch immer – von der Polizei ganz allgemein auch aus völlig marginalen anderen Umständen als ‚Gefährder‘ angesehen wird.“ Die Schwelle zur Einstufung potentieller Gefährder soll erheblich abgesenkt werden. Gelten soll das Gesetz auch für Alltagsgefahren. Videoüberwachungen sowie anlasslose Kontrollen und Durchsuchungen können darüber hinaus nach dem Gesetzentwurf jeden Bürger treffen. Dieser Gesetzentwurf enthält erhebliche Verstöße gegen das Verfassungsrecht und gegen Vorschriften der Europäischen Menschenrechtskonvention.