Bürgerfunk eine Stunde früher - ab 20 Uhr

Ab 1. Oktober 2014 wird der Bürgerfunk montags bis samstags zwischen 20 und 21 Uhr ausgestrahlt, also eine Stunde früher als bisher. An Sonn- und Feiertagen bleibt es bei der Ausstrahlung zwischen 19 und 20 Uhr. Diese Änderung entspricht dem Landesmediengesetz NRW, das im Juli diesen Jahres novelliert wurde.

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