Für die Nutzung der Service-, Beratungs- und Informationsangebote der “Servicestelle Bürgerfunk” beim medienforum münster e. V.
Öffnungszeiten Geschäftsstelle: Mo, Di, Mi, Fr 14-17 Uhr (Do geschlossen)
Beratung und Produktionsbegleitung nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten
Studionutzung: Nach Vereinbarung und Schlüsselausleihe täglich rund um die Uhr möglich, auch am Wochenende, ggf. mit Produktionshilfe.
1. Rechtliche Grundlagen
Grundlagen der Zugangs- und Nutzungsregelungen sind § 40 ff des Landesmediengesetzes Nordrhein-Westfalen sowie die Nutzungssatzung Bürgerfunk und die Fördersatzung Bürgermedien der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen.
Die “Servicestelle Bürgerfunk Münster” erklärt, die darin beschriebenen Ziele und Prinzipien einzuhalten und verpflichtet sich, einen diskriminierungsfreien Zugang zu seinen Projekten und Schulungen zu bieten sowie zur Gleichbehandlung interessierter Bürger*innen.
Gleichzeitig sind alle Nutzer*innen der Servicestelle verpflichtet, die oben genannten rechtlichen Vorgaben einzuhalten.
2. Information, Beratung, Schulung
Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen sowie Honorarkräfte bieten Service rund um den Bürgerfunk. Sie informieren, beraten und schulen Sendeinteressierte und -aktive bezüglich jeglicher Vorgaben für den Bürgerfunk – technisch, organisatorisch, journalistisch und rechtlich – und begleiten sie bei der Vorbereitung, Erstellung und Einreichung ihrer Sendungen für den Lokalfunk. Ziel ist dabei immer die Verselbständigung. Auch darüber hinaus ist die Servicestelle bei Fragen und ggf. für Problemlösungen ansprechbar, im Rahmen ihrer Kapazitäten.
3. Studios, Technik, Konferenzraum
Die zwei vereinseigenen Hörfunk-Produktionsstudios sind nach Einweisung bzw. Technik-Schulungen von Bürgerfunk-Gruppen autonom rund um die Uhr nutzbar, auch am Wochenende, ebenso der Konferenzraum. Die Studio- und Konferenzraumbelegung ist online über www.medienforum-muenster.de einsehbar (rechts unter “Termine”), Termine können per E-Mail oder Anruf gebucht werden. Zugang zu den Räumen erhalten die Nutzer*innen nach Technik-Schulungen bzw. Einweisungen über Schlüsselausleihe in der Geschäftsstelle, wobei sie einen Ausleihvertrag mit Studionutzungsbedingungen unterzeichnen. Dies gilt ebenso für die Ausleihe mobiler Aufnahmegeräte.