Stoppt die Repressionen gegen migrantische Selbstorganisierung in der BRD!

27.07.2016

Azadi_FreiheitBeinahe unbemerkt von der kritischen Öffentlichkeit – auch weiten Teilen der radikalen Linken – ist dieses Jahr in der BRD die Repressionswelle gegen migrantische Selbstorganisationen kurdischer und türkischer Linker auf einem neuen Höhepunkt angelangt.

Dabei reicht der lange Arm deutscher Repressions- und Verfolgungsorgane bis nach Skandinavien, wo zuletzt im April in Schweden auf Wunsch der deutschen Behörden ein kurdischer Politiker (der im Übrigen in der Schweiz als politischer Geflüchteter anerkannt ist und somit besonderen Schutz genießen sollte) verhaftet und nach Deutschland ausgeliefert wurde – er soll bei der PKK aktiv gewesen sein. Insgesamt sitzen seitdem 12 kurdische Politiker*innen, denen dieser Vorwurf gemacht wird, in deutschen Knästen – teilweise zu überaus langjährigen Haftstrafen verurteilt.

In NRW wurden im vergangenen Monat insgesamt 30 Wohnungen und Vereinsräumlichkeiten poltisch aktiver Kurd*innen von Sondereinsatzkommandos überfallen und durchsucht. Dabei kam es auch zu einer Verhaftung. Hintergrund war eine Sachbeschädigung an einem Auto eines Faschisten, der in Köln in eine kurdische Protestkundgebung gegen das Erdogan-Regime gerast war. Dies wurde gerne zum Anlass genommen die oppositionellen Strukturen linker kurdischer Migrant*innen einzuschüchtern und zu durchleuchten.

Ein anderes besonders krasses Beispiel: In Heilbronn wurde eine Demonstration türkischer Nationalisten und Faschisten gegen die gemeinsamen Proteste von Gewerkschafter*innen, Antifaschist*innen und der kurdischen Community polizeilich durchgesetzt. Als der Protest gegen dieses Vorgehen in den folgenden Wochen nicht verstummen wollte, verbot die Stadt Heibronn schlicht generell alle pro-kurdischen Infostände, Kundgebungen und Demonstrationen: ein eklatanter Eingriff in das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit.

Seit dem Betätigungsverbot kurdischer Organisationen und Vereine im November 1993 und verstärkt nach der Einführung des Gesinnungsparagrafen 129b StGB im Jahr 2003 wurden und werden Tausende Menschen kurdischer Herkunft willkürlich kriminalisiert. Dabei werden verschiedenste Methoden kombiniert: Razzien, Vereinsverbote und Durchsuchungen, Drohungen, Verhaftungen und Anquatschversuche durch deutsche Geheimdienste sowie polizeiliche Aufforderungen zur Denunziation. Angebote von Verfassungsschützer*innen, man könne doch leicht ein bisschen Geld nebenher verdienen, gehören für kurdische Jugendliche beinahe zum Alltag. Es gibt Einschüchterungen, wie die Frage, ob man noch vorhabe, Lehrer*in zu werden, dann solle man sich doch besser nicht mehr in der YXK (dem Verband der Studierenden aus Kurdistan) blicken lassen. Und in bester Stasi-Manier werden Gerüchte gestreut, es werden Freund*innen angesprochen, ob sie denn wüssten, dass sie mit einem Terroristen befreundet seien. usw. Wenn alle Einschüchterungen nicht helfen, werden auch schon mal Menschen offenen verfolgt, mit einem verdunkelten Auto über Stunden und wiederholt über Wochen hinweg.

Am Ende sollen alle diese Repressionspraktiken, die ein Ausdruck der Willfährigkeit gegenüber dem türkischen Regime Erdogans sind, jede politische Opposition innerhalb migrantischer Strukturen in der BRD ersticken und mittels pauschalem Terrorismusvorwurf jede Solidarität der deutschen Gesellschaft mit den Betroffenen von vorneherein verhindern. Wohin ein solcher pauschaler Terrorismusvorwurf führen kann, sieht man aktuell an den als „Säuberung“ bezeichneten Menschenrechtsverletzungen, den willkürlichen Verhaftungen und Folterungen von oppositionellen Intellektuellen und Arbeiter*innen in der Türkei – und dies nicht erst seit den verhinderten Putschereignissen.

Aber nicht nur Kurd*innen trifft in der BRD die Keule der Kriminalisierung, sondern alle, die sich für die Abschaffung des Betätigungsverbots der kurdischen Freiheitsbewegung einsetzen oder sich mit den Verfolgten solidarisieren. So drang – als nur ein Beispiel – Anfang diesen Jahres ein Polizeikommando in Hannover mit Brachialgewalt in die Räumlichkeiten des dortigen Jugendzentrums in der Kornstraße ein und beschlagnahmte Computer, Plakate und andere Materialen, auf denen u.a. die Aufhebung des PKK-Verbots gefordert wurde.
Ausgerechnet in Hannover, wo vor – fast auf den Tag genau – 22 Jahren der 16-jährige kurdische Jugendliche Halim Demer, beim Plakatieren eines PKK-Symbols von einem Zivilfahnder in den Rücken geschossen und ermordet wurde.

In München läuft seit Juni ein Großprozess gegen 10 Mitglieder der „Konföderation der Arbeiter aus der Türkei“ (ATIK). Sie waren letztes Jahr während einer Großrazzia festgenommen worden und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft. Ihnen wird die Mitgliedschaft in der „Kommunistischen Partei der Türkei/Marxistisch-Leninistisch“ (TKP/ML) vorgeworfen, die in Deutschland nicht einmal verboten ist. Allerdings wird die TKP/ML von der türkischen Regierung als terroristisch eingestuft und das alleine rechtfertigt nach dem Gesinnungsparagrafen 129b StGB ihre Verfolgung in der BRD. Dabei müssen den Angeklagten keine Straftaten, sondern lediglich die Mitgliedschaft in den (im Ausland) kriminalisierten Organisationen nachgewiesen werden. Dazu werden ihnen das Abhalten politischer Seminare, die Vorbereitung und Teilnahme an Demonstrationen und ähnliche alltägliche politische Aktivitäten vorgeworfen. Einen Gesinnungs-Prozess dieser Größenordnung gegen migrantische Linke hat es seit den 1980er Jahren in Deutschland nicht mehr gegeben.

Und damit nicht genug, es sollte auch „Grup Yorum“, einer seit 30 Jahren bestehenden linken Musikgruppe aus der Türkei, die sich zuletzt aktiv mit den Gezi-Protesten in Istanbul solidarisiert hatte, die Einreise in die BRD verweigert werden. Ein letzten Monat in Gladbeck geplanter Auftritt der Band, die in der Türkei zahlreichen Repressalien ausgesetzt ist (Zensur von CDs, Auftrittsverbote, Verhaftungen und Folterungen der Musiker*innen) während eines Anti-Rassismus-Festivals, sollte mit allen Mitteln verhindert werden. Hier arbeiteten offenbar Stadtverwaltung, Verfassungsschutz und rechtskonservative türkische Verbände Hand in Hand.
Dass sich aktive Solidarität auszahlen kann, zeigt dieser Fall aber auch: Nachdem im November letzten Jahres noch ein Konzert der Gruppe in Oberhausen ausfallen musste, weil nur einem Musiker die Einreise gestattet worden war, konnten schriftliche Proteste, Mahnwachen vor dem Gladbecker Rathaus und Solidaritätsbekundungen die Teilnahme von Grup Yorum am Festival „Ein Herz und eine Stimme gegen Rassismus“ am 18. Juni in Gladbeck doch noch durchsetzen.

Das Gebahren der Repressionsorgane lassen wir uns nicht weiter gefallen!
Zu einer gemeinsamen Solidarität, die den fortschrittlichen migrantischen Bewegungen entgegengebracht wird, gibt es keine Alternative. Die kurdische Freiheitsbewegung ebenso wie die türkische Linke sollen isoliert werden, um sie nach Belieben mit Repression überziehen zu können. Wir werden dem auch weiterhin gemeinsam und solidarisch begegnen, denn uns eint der gemeinsame Kampf für eine freie Gesellschaft.

Hoch die internationale Solidarität!

Perspektive Rojava – Solidaritätskomitee Münster
Demokratisch Kurdisches Gesellschaftszentrum (DGKZ)
ODAK-Kulturzentrum
Verein für politische Flüchtlinge
Verband der Studierenden aus Kurdistan (XYK)