Brief an die Bezirksregierung nach der Anhörung im Dez. 2015

Bürgerinitiative Lärmschutz Nienberge
Rosemarie Bodmann Papenstiege 5 Tel. 02533/281673 48161 Münster

Rosemarie Bodmann – Papenstiege 5
48161 Münster
An die Bezirksregierung Münster
z.Hd. Frau Mersch Montag, 1. Februar 2016
Clemensstraße 10
.
48128 Münster


Betr. Erörterungstermin vom 08.12.2015 bis 10.12.20015
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Mersch, sehr geehrter Herr Richter,

nach dem Anhörungstermin und der Zusendung des Protokolls müssen wir feststellen, dass für Nienberge, seitens der Planungsverantwortlichen, keinerlei aktiver Lärmschutz vorgesehen ist. Wir fragen uns, was haben die verantwortlichen Planer gegen unseren Stadtteil, dass Sie ihm in jeder ihrer Planungen schlichtweg nichts an Lärmschutz angedeihen lassen.
Weder in dem „alten Bauabschnitt “ von 1999 noch in der jetzigen Weiterführung der A1 zur 6-streifigen Bahn ist für Nienberge aktiver Lärmschutz vorgesehen. Oder wenn, dann nur,
falls der private Lärmschutzverein – Nienberge sein Bauvorhaben, den vorhandenen Lärm-schutzwall zu ergänzen, ausführt; ohne zuzusichern, dass diese Maßnahme nachweislich aktiven Lärmschutz garantiert.
In unserem Land gilt aber immer noch: Der Schadensverursacher trägt die Verantwortung für die Beseitigung desselben, also Bund und Land.
Hier wird mit Zahlen und Berechnungen agiert, die wenig nachvollziehbar sind und mit Lärmschutz nichts zu tun haben, sondern eher dazu geeignet sind, möglichst gar nichts an aktivem Lärmschutz umzusetzen.

Dies, obwohl die europäische Lärmschutzrichtlinie §47a gerade Menschen, die an solch stark befahrenen Straßen wohnen, viel weitergehend als bisher vor krankmachendem Lärm schützen möchte.
Auch die Außenpegelwerte der Anwesen, und der Schutz vor Lärm in den Naherholungsge-bieten findet dort Beachtung. Zusätzliche Lärmbelastungen, wie durch die bei uns direkt anliegende B54 fließen in diese Richtlinie mit ein.(Europäische Richtlinie 2002/49/EG-Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm).

„Auch die Landesregierung, (Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur -und Verbraucherschutz), vertritt die Auffassung, dass eine Gesamtlärmbetrachtung erforderlich ist, um einen ausreichenden Gesundheitsschutz der Bevölkerung sicherzustellen. Sie hat sich daher im Bundesrat und der Umweltministerkonferenz für eine entsprechende Regelung stark gemacht.“(Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen auf eine Eingabe an den Petitionsausschuss vom 07.07.2015).

Für uns betroffene Anwohner ist nicht nachvollziehbar, weshalb oben erwähnte Kriterien und Richtlinien seitens der Planungsbehörden so ignoriert werden. Die ständig angeführte Verhältnismäßigkeit der Mittel kann bei solch massivem Verkehrszuwachs, wie für die A1 nach Fertigstellung des 6- streifigen Ausbaus prognostiziert, nur noch als menschenrechtsverachtend angesehen werden.

Durch die Teilung der beiden Planfeststellungsgrenzen ist Nienberge ganz klar erheblich benachteiligt.
Wäre die zufällig festgelegte Baugrenze vor Nienberge AS- Münster Nord, würden für Nienberge die gleichen Lärmschutzkriterien wie für den Stadtteil Sprakel und Greven gelten. Die zufällig festgelegte Baugrenze darf aber Nienberge nicht schlechter stellen.

Auf Grund der Gleichstellung fordern wir aktiven Lärmschutz, wie er für Sprakel und Greven vorgesehen ist.

Nienberge ist einzustufen in die Kategorie der reinen und allgemeinen Wohngebiete und Kleinsiedlungen. Hier ist es nicht rechtens, nur einzelne Anwesen vor Lärm zu schützen. Wenn wenige Häuser einer Siedlung betroffen sind, ist die ganze Siedlung betroffen. Darum hat unser ganzer Ort Anspruch auf aktiven Lärmschutz.

Wir haben bei der Anhörung Wert darauf gelegt, ins Protokoll aufzunehmen, dass die Planer im alten Bauabschnitt ihrer Verantwortung, aktiven Lärmschutz für Nienberge umzusetzen, nicht nachgekommen sind. (Seite 58 alter Planfeststellungsbeschluss). Dort steht, dass der vorhandene Schutz trotz des Lärmschutzwalls nicht ausreicht. Aber zum Handeln hat das die Planer schon damals nicht bewegt. Ihr Nichtstun begründen Sie mit der Verhältnismäßigkeit der Mittel. Wir halten die damalige Planfeststellung für unseren Stadtteil für grandios fehlgeschlagen und fordern höchstmöglichen Lärmschutz sowohl für den alten wie den neuen Abschnitt, wie es auch der Rat der Stadt Münster tut.

Auch wenn die derzeit Planungsbeauftragten nicht müde werden zu betonen, Ihnen wären ja durch die Rechtskräftigkeit dieser Planung“ die Hände gebunden.“ Wir sind davon überzeugt, dass Ihre Weisungsberechtigten jetzt im Rahmen des neuen Ausbaus Versäumnisse der Vergangenheit, durch eine entsprechende Anweisung ausgleichen können.
Wir haben uns, was die Kosten einer solchen Maßnahme angeht, an den Bund der Steuerzahler gewandt. Von dort wurde uns zugesichert, dass Kosten zum Schutz der Gesundheit der Bürger ihrerseits nicht kritisiert werden.

Die Planungsverantwortlichen stellten sich bei der Anhörung hinter die Aktivitäten eines privaten Vereins. Dann merkten sie auch noch an, sie täten nur etwas zu unserem Schutz, wenn der Verein sein Vorhaben realisiere. Dies jedoch erschien uns zynisch, und wir halten es rechtlich für sehr fragwürdig.

Aktiver Lärmschutz für Nienberge wird nicht erwogen. Stattdessen soll im Zuge der neuen Planung Nienberge schon wieder keinen aktiven Lärmschutz bekommen. Dies, obwohl die Verkehrsprognosen einen Zuwachs von 26% voraussagen.
Der lärmintensive Schwerlastverkehr nimmt massiv zu.
Der Lärm von der direkt anliegenden B 54 wurde ganz ignoriert.
Da unser Lärmschutz ja jetzt schon nicht ausreichend ist, versinkt unser Stadtteil dann vollends im Lärm.
Mit den Lärmminderungsplänen der EU, die seit 2005 in bundesdeutsches Recht aufgenommen wurden, scheint dies gar nicht vereinbar.

Herr Richter, was ist mit der Gleichbehandlung der verschiedenen Stadtteile? Sie haben im WDR – Fernsehen davon gesprochen, dass Gleichbehandlung gegeben sein muss.

Erlauben Sie uns noch einige Aussagen und Anmerkungen zum Protokoll zu machen.

Seite 24, 4. Absatz
In der Anhörung sagte der Vorhabenträger auch zu, dass die Brücke an der L 510 auch dann lärmtechnisch verkleidet wird, sollte der private Lärmschutzverein sein Vorhaben nicht umsetzen können. (Dies wurde nicht ins Protokoll aufgenommen).

Seite 24, 5. Absatz
Ein Nichtverschließen der Betriebszufahrt hat doch eine sehr große Auswirkung auf die Lärmentwicklung in Nienberge, da ja nicht nur die schmale Straße in die Berechnung einfließen darf, sondern die ganze Breite der dann riesigen, offenen Lücke. Dass die Lärmbelastung dort nur unbedeutend ist, wurde bereits von vielen kommunalen Politikern, die sich die Mühe machten, die Tatsachen vor Ort anzuhören, anders wahrgenommen.

Seite 25, 2. Absatz
Der OPA reduziert den Lärm um 5 dB wenn er alt ist. Ein neuer OPA hat noch deutlich bessere Werte. Die Mehrkosten von 500.000 Euro pro Autobahnkilometer für OPA sind vernachlässigungswert im Vergleich zu dem Nutzen für uns Anwohner.

Erlauben Sie uns noch folgende Anmerkung:
Die Bürgerinitiative Lärmschutz Nienberge vertritt nicht nur einzelne Bürger, sondern spricht für den ganzen Ort. Dabei wurde und wird sie unterstützt:
• durch die kath. Kirchengemeinde St. Sebastian
• durch die evangelische Lydia – Kirchengemeinde
• durch unsere kommunalen Politiker von / C DU / SPD /Grüne / FDP / UWG / Piraten
Kopien der Unterstützer liegen diesem Schreiben bei.

Viele Menschen haben uns durch ihre Unterschrift ihr Vertrauen ausgesprochen. Wir werden alle Möglichkeiten, aktiven Lärmschutz zu bekommen, ausschöpfen.
Nach der Anhörung haben wir zunächst unsere kommunalen Politiker angeschrieben, und sie gebeten, sich bei der Stadt Münster dafür einzusetzen, dass diese sich durchgreifender bei den Verantwortlichen für den Ausbau der A1 für aktiven Lärmschutz einsetzt.
Wir haben unseren Oberbürgermeister Markus Lewe gebeten, ein Gespräch mit Herrn Minister Groscheck zu führen, um zu erwirken, dass unser Stadtteil den Lärmschutz bekommt der ihm zusteht.
Um unser Recht auf aktiven Lärmschutz durchzusetzen, werden wir auch eine Petition an den Deutschen Bundestag richten.
Sollten alle diese Maßnahmen nicht erfolgreich sein, halten wir uns das Beschreiten des Klageweges offen.

Unsere Naherholungsgebiete sind, nach europäischer Lärmschutzrichtlinie §47a, absolut schützenswert.

Die bewaldeten Flächen der Nienberger Höhen, die die Anfänge des Höhenzugs „Altenberger Rücken“ darstellen, dienen den Bewohnerinnen und Bewohnern als zentrales Naherholungsgebiet. Hier, zwischen Nienberge und seinem Ortsteil Häger, liegt der Vorbergshügel, mit 98,8 Metern über NN die höchste Erhebung in Münsters Stadtgebiet. Große Teile des Gebiets sind 1994 als Naturschutzgebiet „Vorbergshügel“ ausgewiesen worden.
In diesem Naturschutzgebiet, welches vom Autobahnlärm dominiert wird, sind Vögel nicht mehr zu hören.

Wir fordern:

• Aktiven Lärmschutz (z.B. OPA) auch südlich der Altenberger Brücke für den gesamten Bauabschnitt von hier bis Greven.
• Schließen der bestätigten Schalllücke – Betriebszufahrt, Altenberger Brücke.
• Umsetzung des Ratsbeschluss der Stadt Münster.

Hätte es in den letzten Jahrzehnten, eine unsichtigere Planung gegeben, müssten wir jetzt nicht Sie bemühen.

Mit freundlichen Grüßen
für die Bi Nienberge
Rosemarie Bodmann

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