Aktivitäten des privaten Lärmschutzvereins erbringen keine Lärmminderung für unseren Ort

Wie wir bereits in unserem Brief zum Erörterungstermin an die Bezirksregierung vermutet haben, erbringt eine Wallaufschüttung durch den privaten Lärmschutzverein keinerlei wesentliche Verbesserung der Lärmsituation in Nienberge.

Der zweite Rechenlauf zur Lärmbelastung hat das bestätigt. Dem verantwortlichen Baulastträger war diese Tatsache bereits bei der Anhörung bekannt.

Dazu einige Gedanken zum Antwortschreiben von Herrn Minister Groschek

Schreiben des MBWSV-NRW vom 22.07 2016- Akt.-Z IIIA1-41-04/8

Das Antwortschreiben,   vom 22.07.2016 bestätigt abermals den Eindruck, dass

  • der Bauherr, bzw. der Landesbetrieb Straßen in keinster Weise bereit ist, bautechnische Lösungen zu erarbeiten für einen umfassenden aktiven Lärmschutz im Ortsteil Münster-Nienberge
  • Es ist enttäuschend darauf zu verweisen, den Klageweg zu beschreiten, wenn die Lärmschutzmaßnahmen „unzureichend“ erachtet werden

 

  1. Sachverhalt
  • Im Bereich der die A1 kreuzenden L510 besteht eine „Schalllücke“ (Feststellung des MBWSV-NRW LT: Schreiben vom 03.02.2015) infolge fehlender Einhausung des BW über die L510 und einer bestehenden Behelfszufahrt.
  • Der zur Planfeststellung anstehende Ausbauabschnitt überdeckt mit seiner Lärmbelastung diesen Bereich
  • Die Behelfszufahrt-eine ehemalige Baustellenzufahrt der 1960-ziger Jahre-dient z.Zt u.a. als Betriebszufahrt; auf diese kann verzichtet werden, da in unmittelbarer Nähe die AS MS-Nord alle Fahrtrichtungen bedient.
  • Bei Verzicht auf die Behelfszufahrt könnte mit Erweiterung des Walles und einer ausreichenden Einhausung des BW über die L510 aktiver Lärmschutz verbessert werden.
  • Die Behelfszufahrt dient auch den Rettungsfahrzeugen als Zufahrt, vornehmlich der Freiwilligen Feuerwehr aus Richtung Altenberge-Nienberge- alle anderen Rettungsdienste nutzen die direkte Zufahrt über die AS-MS-Nord. Wenn durch diese bestehende Auffahrt Menschenleben gerettet werden können, besteht vollstes Verständnis.

Wenn damit die Chance gegeben ist, „Leben zu retten“ muss das auch bedeuten „ ausreichenden aktiven Lärmschutz, um dauerhaft die Gesundheit und die Lebensqualität den Bürgern Nienberges zu gewährleisten.

 

  1. Fragestellung
  • Welche umfangreichen aktiven Lärmschutzmaßnahmen hätte der Bauherr vornehmen müssen beim Ausbau der A1 im Bauabschnitt A1 MS-Süd bis MS-Nord (Planfeststellung 1999) und jetzt im weiteren Abschnitt AS-MS-Nord bis Greven, gäbe es den in Privatinitiative Nienberger Bürger errichteten Lärmschutzwall nicht?
  • Werden die Bürger Nienberges dadurch benachteiligt- bestraft-, dass sie mit enormen persönlichem und finanziellem Einsatz einen Wall errichtet haben und somit nur passiven Lärmschutz erhalten sollen? (Über 100 Anspruchsberechtigte im 1. Abschnitt-1999-)
  • Für Kröten- und Wildwechsel ( mit Schallschutz) werden ohne wirtschaftliche Betrachtungen gewaltige Bauwerke errichtet, da gibt es ja auch keine direkten Kläger!!

An Lkw-Rastplätzen werden Schallschutz wände und/oder –wälle gebaut ohne Anspruch gem. 16.BImSchV

  1. Es ist deprimierend feststellen zu müssen, dass
  • die erbrachten Vorleistungen Nienberger Bürger nicht ausreichend und wertschätzend berücksichtigt werden
  • dass keine Gleichbehandlung zu anderen angrenzenden Wohnansiedlungen gibt
  • das Antwortschreiben mit dem Verweis auf den Klageweg ein weiterer Hinweis auf wachsenden Vertrauensverlust gegenüber staatlichen Verwaltungen und politisch Verantwortlichen ist.

 

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