FAQ
Foire aux questions - Frequently Asked Questions
FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Schüleraustausch + Sprachkurs
Welche Chancen habe ich, am Schüleraustausch teilzunehmen?
Die Teilnahme hängt von der Anzahl der Anmeldungen ab. In der Regel nehmen zwischen 30 und 40 Schüler/innen am Austausch teil. Es kann sein, dass pro deutscher Schule nur 1-2 Teilnehmende mitmachen können.
Wann erfahre ich, dass ich am Austausch teilnehmen kann?
Die Informationen über die Teilnahme erfolgen nach der Zuordnung der Schülerinnen und Schüler. Dies geschieht in Abstimmung mit unserer Partnerorganisation in Orléans. In der Regel erfolgt die Information Anfang Dezember.
Nach welchen Kriterien erfolgt die Teilnahme am Austausch?
Die Verteilung erfolgt nach der Anzahl der teilnehmenden Schulen. Wie bemühen uns, möglichst viele Teilnehmende von möglichst allen teilnehmenden Schulen anzunehmen.
Nach welchen Kriterien erfolgt die Zuordnung der Schüler/innen?
Die Verantwortlichen bemühen sich um eine homogene Zuordnung der Schüler/innen auf der Basis der Anmeldebögen. Die Kriterien der Zuordnung richten sich in erster Linie nach dem Geschlecht (Junge/Mädchen/divers), dem Alter und den Interessen (Hobbys, Interessen, Schulfächer etc.).
Was geschieht, wenn ich mich mit meinem Partner/meiner Partnerin nicht verstehe?
Im Normalfall verstehen sich die Schüler/innen aus Deutschland und Frankreich gut. Es gibt aber Fälle, bei denen „die Chemie nicht stimmt“, was sich erst bei der Begegnung vor Ort zeigt. In diesem Fall und bei allen anderen Problemen sollten die Begleitpersonen frühzeitig darüber informiert werden. Sie können gegebenenfalls helfen.
Was geschieht bei unterschiedlichen Problemen?
Bei allen Problemen (Unterkunft, Essen, Transport, Programm, Ausflüge etc.) sollten die Verantwortlichen des Orléans-Teams und/oder die Begleitpersonen frühzeitig informiert werden. Sie werden sich dann um Lösungen bemühen.
Wie sind die Teilnehmenden bei Unfällen versichert?
Da es sich um eine schulische Veranstaltung handelt, besteht für Schülerinnen und Schüler während des offiziellen Programms (Unterricht, Besichtigungen etc.) gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.
Tätigkeiten, die zum persönlichen Lebensbereich der Schüler/innen gehören (z. B. Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Nachtruhe) sind nicht oder nur eingeschränkt gesetzlich unfallversichert. Das gilt auch für den gesamten Zeitraum, in dem die Schüler/innen in der französischen Gastfamilie untergebracht sind. Diese Bereiche unterliegen dem Schutz der Krankenversicherung oder privaten Unfallversicherung der Schülerinnen und Schüler.
Wie sind die Teilnehmenden im Krankheitsfall versichert?
Die Eltern sollten den Krankenversicherungsschutz ihres Kindes prüfen und gegebenenfalls ergänzen.
Es wird empfohlen, die Krankenversicherungskarte oder bei privaten Versicherungen eine Kopie des Krankenversicherungsnachweises sowie gegebenenfalls des Impfausweises mitzuführen.
Was passiert im Krankheitsfall meines Partners / meiner Partnerin?
Der Gast aus Frankreich sollte während seines Aufenthaltes in Münster ein Teil Deiner Familie sein. Es gelten also alle Verhaltensweisen, die gegenüber einem eigenen Kind unternommen werden, z.B. das Aufsuchen eines Arztes. Es ist wichtig, dass im Falle einer schweren Erkrankung sofort das Orléans-Team und die Begleitpersonen aus Frankreich informiert werden. Letztere verfügen auch über die Krankenversicherungskarten der Jugendlichen.
Kann ich von dem Austausch zurücktreten?
Der Anmeldebogen enthält eine verbindliche Anmeldung, auch wenn eine Zusage zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht gegeben ist. Falls – aus welchem Grund auch immer - eine Teilnahme am Austausch nicht möglich ist, müssen die Kosten dennoch getragen werden. Für diesen Fall weisen wir ausdrücklich auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittsversicherung hin.
Wer ist für die Versorgung des französischen Gastes zuständig?
Die deutsche Familie ist für die gesamte Versorgung in Münster zuständig. Entsprechend wird auch in Orléans verfahren, wo die französische Familie für die Versorgung des deutschen Gastes verantwortlich ist.
Kann mein Gast sein Mittagessen in der Kantine des Hittorf-Gymnasiums einnehmen?
Ja, an den Tagen, an denen am Hittorf-Gymnasium der Sprachkurs erteilt wird, kann ein Mittagessen eingenommen werden.
Wie erfolgt die Bestellung des Mittagessens?
Die Teilnehmenden des Austausches werden ca. 1 Woche vor dem Austausch über die Wochenpläne der Kantine per Email informiert. Sie müssen dann spätestens 2 Tage vor der Ankunft der Gäste die Bestellung vornehmen mithilfe eines Bestellformulars, das ebenso vom Orléans-Team zugestellt wird. Für die Auswahl der Essen sollten vorab die Vorlieben des französischen Gastes abgefragt werden (Fleisch- bzw. Fischkonsum, Veganer, Vegetarier etc.).
Wie kommen die Schüler/innen aus Orléans zu den unterschiedlichen Veranstaltungen?
Der Transport der Gäste liegt in der Verantwortung der Familien. Grundsätzlich bieten sich alle Möglichkeiten an: eigener PKW, Fahrrad, öffentliche Verkehrsmittel.
Falls das Fahrrad genommen werden soll, sollte man vorab die Radfahrfähigkeiten des Gastes überprüfen.
Um zum Sprachunterricht am Hittorf-Gymnasium zu gelangen, bietet sich in erster Linie der Bus an.
Wer bezahlt die Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel?
Die Familien kaufen für den Gast das günstigste Ticket (Wochenkarte). Sie können sich die Kosten mithilfe eines Formulars der Stadt Münster rückerstatten lassen. Wichtig ist, dass dem Antrag das Ticket beigefügt wird, auf das der Name des französischen Gastes geschrieben werden muss.
Hier der Link dazu: Amt für Schule und Weiterbildung der Stadt Münster - Antrag auf Erstattung von Schülerfahrkosten
Können sich die Schüler/innen vor dem Beginn des Sprachunterrichts am Hittorf aufhalten?
Ja, es gibt Räumlichkeiten, in denen die Gäste sich aufhalten können. Sie werden darüber informiert.
Was machen die Orléanesen, wenn sie Nachmittagsveranstaltungen haben und die deutschen Partner/innen zum Unterricht gehen müssen?
Bei den meisten Veranstaltungen, die nachmittags in der Innenstadt stattfinden, können die Gäste mit den französischen Begleitpersonen in die Stadt gehen. Das gilt in erster Linie für diejenigen, die ihr Essen am Hittorf einnehmen.
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Falls Sie/Ihr weitere Fragen zum Austausch haben/habt, wenden Sie sich/wendet Euch gern an uns unter orleans@muenster.org.