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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Kreisvereinigung Münster

 

März 2003

Nach dem "Aufstand der Anständigen" nun das "Versagen der Zuständigen"?

VVN/BdA Münster zum gescheiterten NPD-Verbotsantrag 

Im März beendete das Bundesverfassungsgericht den NPD-Verbotsantrag von Bundestag, Regierung und Bundesrat, ohne überhaupt über die Inhalte selbst zu debattieren. Die VVN/BdA bezeichnet das Scheitern des Verbotsantrages als „Katastrophe“. 

Gerade die Auseinandersetzung mit der politischen Strategie und den Inhalten der NPD hätte aber auch vor dem Bundesverfassungsgericht stattfinden müssen. Die Verfassungsfeindlichkeit der NPD werde in vielen offiziellen Äußerungen der Partei deutlich. Eine Hinzunahme von Geheimdiensterkenntnissen wäre inhaltlich überhaupt nicht notwendig gewesen. „Die NPD vertritt beispielsweise einen völkisch- rassistischen Nationalismus, eine Reichsideologie und eine nationalrevolutionäre Strategie, wie sie im Konzept der national befreiten Zonen deutlich wird“. Zudem werde in vielen Äußerungen der NPD auch ein „unerträglicher Antisemitismus und Antiamerikanismus“ deutlich, so Stefan Proske von der VVN/BdA Münster. 

Eine Konsequenz aus den nun gescheiterten Verfahren muss es sein, den Verfassungsschutz aus solchen Verfahren herauszuhalten. Es ist in diesem Zusammenhang ohnehin abstrus, dass der Staat durch den Verfassungsschutz, große Teile der NPD-Funktionäre bezahlt und so die Arbeit der Partei auf diesem Niveau erst ermöglicht. 

Eine zweite Konsequenz muss aber auch eine weitere inhaltliche Auseinandersetzung mit den menschenverachtenden Politikinhalten der NPD und anderer Neofaschisten sein. Denn der Hintergrund des Verbotsantrages ist leider schon wieder in Vergessenheit geraten. Im Sommer 2000 verging kein Tag, an dem nicht eine rassistische Tat, ein rechtextremistischer Übergriff oder Anschlag zu registrieren war. Der Kanzler hat damals zum „Aufstand der Anständigen“ aufgerufen. Nur hat sich an der Alltäglichkeit rechter Gewalt nichts geändert, sie findet nur nicht mehr im Blick der medialen Aufmerksamkeit statt. 

Was bleibt, ist die Notwendigkeit einer beharrlichen und kontinuierlichen Auseinandersetzung mit rassistischer, antisemitischer und nationalistischer Politik nicht nur der NPD. Niemals dürfen neofaschistische Tendenzen ignoriert oder sogar geduldet werden. 

„Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen!“ 

Das antifaschistische Monatsmagazin der VVN/BdA „antenne. antifa“ sendet am Dienstag, den 08. April um 18.28 Uhr im Bürgerfunk (Frequenz 95.4 MHz) zu selbigem Thema ein Interview mit der Vorsitzenden der Amadeu-Antonio-Stiftung, Frau Anetta Kahane.