Im März beendete das
Bundesverfassungsgericht den NPD-Verbotsantrag von
Bundestag, Regierung und Bundesrat, ohne überhaupt über
die Inhalte selbst zu debattieren. Die VVN/BdA bezeichnet
das Scheitern des Verbotsantrages als „Katastrophe“.
Gerade die Auseinandersetzung mit der
politischen Strategie und den Inhalten der NPD hätte aber
auch vor dem Bundesverfassungsgericht stattfinden müssen.
Die Verfassungsfeindlichkeit der NPD werde in vielen
offiziellen Äußerungen der Partei deutlich. Eine
Hinzunahme von Geheimdiensterkenntnissen wäre inhaltlich
überhaupt nicht notwendig gewesen. „Die NPD vertritt
beispielsweise einen völkisch- rassistischen Nationalismus,
eine Reichsideologie und eine nationalrevolutionäre
Strategie, wie sie im Konzept der national befreiten Zonen
deutlich wird“. Zudem werde in vielen Äußerungen der NPD
auch ein „unerträglicher Antisemitismus und
Antiamerikanismus“ deutlich, so Stefan Proske von der
VVN/BdA Münster.
Eine Konsequenz aus den nun
gescheiterten Verfahren muss es sein, den Verfassungsschutz
aus solchen Verfahren herauszuhalten. Es ist in diesem
Zusammenhang ohnehin abstrus, dass der Staat durch den
Verfassungsschutz, große Teile der NPD-Funktionäre bezahlt
und so die Arbeit der Partei auf diesem Niveau erst
ermöglicht.
Eine zweite Konsequenz muss aber auch
eine weitere inhaltliche Auseinandersetzung mit den
menschenverachtenden Politikinhalten der NPD und anderer
Neofaschisten sein. Denn der Hintergrund des Verbotsantrages
ist leider schon wieder in Vergessenheit geraten. Im Sommer
2000 verging kein Tag, an dem nicht eine rassistische Tat,
ein rechtextremistischer Übergriff oder Anschlag zu
registrieren war. Der Kanzler hat damals zum „Aufstand der
Anständigen“ aufgerufen. Nur hat sich an der
Alltäglichkeit rechter Gewalt nichts geändert, sie findet
nur nicht mehr im Blick der medialen Aufmerksamkeit
statt.
Was bleibt, ist die Notwendigkeit
einer beharrlichen und kontinuierlichen Auseinandersetzung
mit rassistischer, antisemitischer und nationalistischer
Politik nicht nur der NPD. Niemals dürfen neofaschistische
Tendenzen ignoriert oder sogar geduldet werden.
„Faschismus ist keine Meinung,
sondern ein Verbrechen!“
Das antifaschistische Monatsmagazin
der VVN/BdA „antenne. antifa“ sendet am Dienstag, den
08. April um 18.28 Uhr im Bürgerfunk (Frequenz 95.4 MHz) zu
selbigem Thema ein Interview mit der Vorsitzenden der
Amadeu-Antonio-Stiftung, Frau Anetta Kahane. |