Mitentscheiden – das ist die Aufgabe der verschiedenen Gremien, die es an der Eichendorffschule gibt. Wir stellen die Gremien mit ihren Aufgaben kurz vor:
Die Klassenpflegschaft
Zu Beginn des Schuljahres werden die Eltern zusammen mit den anderen Erziehungsberechtigten der Kinder zu einer Klassenpflegschaftssitzung eingeladen. Im Rahmen dieser Sitzung werden sie über einzelne Fächer und Lernbereiche sowie über Unterrichtsinhalte und -methoden informiert. Bewertungsmaßstäbe und besondere Unterrichtsvorhaben sind weitere Themen. Eltern haben außerdem die Möglichkeit, mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer und den anderen Eltern über alles zu sprechen, was den Unterricht und das Schulleben betrifft. Auch Fragen zu Leistungsüberprüfungen, Schulveranstaltungen, Lernmitteln und Erziehungsmaßnahmen können besprochen werden. Die Eltern der Klassenpflegschaft wählen aus ihrer Runde eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die oder der Vorsitzende beruft während des Schuljahres die Sitzungen der Klassenpflegschaft ein und legt in Absprache mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer die Themen der Tagesordnung fest.
Die Schulpflegschaft
Die Schulpflegschaft setzt sich zusammen aus allen Klassenpflegschaftsvorsitzenden und deren Stellvertretern. Aus ihrer Mitte werden zu Beginn eines jeden Schuljahres die Vertreter der Eltern für die Schulkonferenz sowie die Vorsitzenden und Stellvertreter der Schulpflegschaft gewählt.
Die wichtigste Aufgabe der Schulpflegschaft besteht in der Vertretung der Interessen der Eltern und der Kinder bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Hierzu finden zweimal im Jahr Sitzungen der Schulpflegschaft statt, bei denen auch die Schulleiterin und die Leiterin des Ganztages anwesend sind. Hier werden die Eltern über alle wichtigen Themen des Schulalltags informiert und können Fragen stellen und Anregungen geben. Die Schulpflegschaft bespricht und berät Themen vorab, zu denen in der Schulkonferenz Entscheidungen getroffen werden sollen.
Die Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. In der Grundschule setzt sich die Schulkonferenz aus Vertreterinnen und Vertretern der Eltern und der Lehrkräfte zusammen. Den Vorsitz hat die Schulleiterin oder der Schulleiter. Die Schulkonferenz hat umfangreiche Aufgaben, die im Schulgesetz festgeschrieben sind. Sie kann Grundsätze, eigene Vorschläge und Stellungnahmen verabschieden oder Vorschläge der Schulleitung oder des Schulträgers annehmen oder ablehnen. Außerdem hat sie umfassende Gestaltungsrechte in Bezug auf die innerschulische Organisation, die Unterrichts- und Erziehungsarbeit und die Kooperation mit außerschulischen Partnern.
Klassenkonferenz
In der Klassenkonferenz wird die Bildungs- und Erziehungsarbeit in der einzelnen Klasse besprochen. Mitglieder der Klassenkonferenz sind die in der Klasse unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer sowie das weitere (sozial-) pädagogische Personal. Die oder der Vorsitzende der Klassenpflegschaft kann zum Teil beratend an der Klassenkonferenz teilnehmen.