Verein zur Förderung Sehbehinderter und zur
Erforschung von Augenerkrankungen e.V.
Wenn eine Augenerkrankung die Sehschärfe und Gesichtsfeld so weit herabsetzt, dass es z.B. nicht mehr möglich ist, Zeitung zu lesen, können Vergrößernde Sehhilfen weiterhelfen. Zum Lesen ist bei ausreichender Beleuchtung eine Sehschärfe von 0,5 (50%) erforderlich. Allerdings ist hier unbedingt der Lesevisus gefordert, nicht der üblicherweise an einzelnen Sehzeichen wie Zahlen oder Buchstaben gemessene. Dazu gibt es spezielle Leseproben für sehbehinderte Menschen. Das ist wichtig, denn beim Lesen ist neben der Sehschärfe auch ein zentral intaktes Gesichtsfeld gefragt. Erreicht der so bestimmte Visus den Wert 0,5 nicht, muss durch optische oder elektronische Systeme vergrößert werden, und zwar um den Faktor, der den aktuellen Visus auf den geforderten von 0,5 bringt. Ein aktueller Lesevisus von 0,25 beansprucht zum Zeitunglesen also mindestens die Vergrößerung von 2fach: 0,25 * 2 = 0,5. Da das Sehen aber ein außerordentlich komplexer Vorgang ist, der durch mehr als nur durch Visus und Gesichtsfeld beeinflusst wird, kann dies nur eine erste Abschätzung sein; meistens liegt die notwendige Vergrößerung (etwas) höher. Vergrößernde Sehhilfen müssen deshalb stets unter fachlicher Anleitung ausprobiert und schließlich angepasst werden.