Der Rundfunkbeitrag für Menschen mit Behinderung

Seit 01.01.2013 gelten folgende Regelungen:

1. Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht haben taubblinde Menschen:

Taubblindheit im Sinne des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages liegt vor, wenn auf dem besseren Ohr eine „an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit” und auf dem besseren Auge eine „hochgradige Sehbehinderung” gegeben ist.

Um die Befreiung zu beantragen, ist einer der folgenden Nachweise über die Taubblindheit erforderlich:

  • eine ärztliche Bescheinigung über die Taubblindheit oder
  • der Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen Bl (blind) und Gl (gehörlos) oder
  • der Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen Bl oder Gl zusammen mit einer ärztlichen Bescheinigung über die je andere Behinderung oder
  • eine Bescheinigung des Versorgungsamtes über den Grad der Hör- und Sehbehinderung.
  • Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII sowie nach § 27 d BVG.
2. Eine Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag können Menschen beantragen, denen das Merkzeichen „RF” im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde.

Sie zahlen einen reduzierten Beitrag von 5,99 Euro pro Monat.

Anspruch auf einen reduzierten Beitrag haben:

  • Blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60 Prozent allein wegen der Sehbehinderung, die nicht vorübergehend ist,
  • hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist,
  • behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend mindestens 80 Prozent beträgt und die wegen ihres Leidens nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können.
Hinweis

Erhalten Menschen mit Behinderung bestimmte staatliche Sozialleistungen, können sie statt einer Ermäßigung eine Befreiung beantragen. Wer zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung oder BAföG bezieht, kann mit dem Nachweis der betreffenden Behörde die Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen

Weitere Hinweise finden Sie auf der Homepage www.rundfunkbeitrag.de

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