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Das Hygiene-Konzept

 

  Hygienekonzept

 

Auf der Grundlage der Coronaschutzverordnung in der ab dem 15. Juni 2020 gültigen Fassung gilt für das Alte Backhaus folgendes Hygienekonzept:

1.     An der Haustür, im Eingangsbereich und in den Waschräumen weisen Infoschilder auf zu beachtende Hygienevorschriften hin.

 

2.     Das Alte Backhaus darf nur mit einer Mund-Nase-Bedeckung betreten werden.

Die Mund-Nase-Bedeckung ist im Flur-, Treppenhaus- und Toilettenbereich zu tragen.

In den Kursräumen kann diese Bedeckung abgenommen werden.

 

3.     Ein Abstand von mind. 1,5m ist beim Betreten sowie innerhalb der Räume einzuhalten.

 4.     Im Eingangsbereich befindet sich eine Desinfektionssäule, in der Eintretende die Hände gründlich desinfizieren können. Auf dem Flur in der 1. Etage ist ebenfalls eine HändeDesinfektionsstation vorhanden.

 5.     Auf der Treppe ist darauf zu achten, dass keine direkte Begegnung stattfindet. Abgänger von der oberen Etage haben Vorfahrt.

 6.     Die Tische in den Kursräumen sind so mit Stühlen bestellt, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann; überzählige Stühle wurden an den hinteren Wänden gestapelt und gesichert. Um die Nachverfolgbarkeit sicher zu stellen, sind die Plätze an den Tischen nummeriert; Schilder weisen darauf hin, dass die Tische und Stühle nicht umgestellt werden dürfen.

 7.     In den Kursen ist jede teilnehmende Person verpflichtet, Sitzplatznummer, Name und Adresse in eine Anwesenheitsliste einzutragen, um eine Rückverfolgung zu gewährleisten. Die Kursleiter prüfen, ob alle Teilnehmende erfasst sind. Die Daten werden in der Küche beim Service abgegeben (Ablagekorb), danach in der abgeschlossenen Verwaltung des Hauses gesammelt, für 4 Wochen aufbewahrt und anschließend vernichtet.

 8.     Seit dem 01.07. 2020 ist eine Bewirtung im Backhaus wieder möglich, sie ist aber noch eingeschränkt. Die Bewirtung übernimmt das Service-Team. Selbstbedienung ist nicht zulässig. Das Einschenken von Getränken darf nur vom Service-Team vorgenommen werden. Milch und Zucker werden in Portionseinheiten bereit gestellt.

 9.     Die Servicemitarbeitenden können innerhalb der Küche die Mund-Nase-Bedeckung ablegen, müssen diese aber im Treppenhaus anlegen. Sie überprüfen die Einhaltung der Hygienebestimmungen zu 1-4 und weisen ggf. Besucher auf die Regelungen hin.

Sie stellen fest, ob genug Desinfektionsmittel an den Stationen vorhanden ist, und sorgen mit den Kursleitungen zusammen dafür, dass nach einem Kurs der Raum gelüftet wird, und sorgen dafür, dass die Tische desinfiziert werden. Dazu sind Einmalhandtücher und Einmalhandschuhe in der Küche vorrätig.

 10.  Die Reinigung der Räume – insbesondere der Toilettenbereich – wird intensiviert. Unsere Reinigungskraft hat einen entsprechenden Auftrag erhalten.

 11.  Die häufigere Desinfektion am Tag umfasst insbesondere die Tische in den Kursräumen, die Tür- und Fensterklinken sowie die Geländer. Dazu gibt es ein Flächendesinfektionssprühgefäß in der Küche und in der 1. Etage. Mit Einmalhandtüchern, die nach der Reinigung in den Restmüll gegeben werden, wird die Reinigung der Gegenstände durchgeführt.

 12.  Bei Veranstaltungen außerhalb des Backhauses (z.B. Radtouren, Wanderungen, sportliche Trainings) gelten obige Hygiene-Regelungen wie Mindestabstand und Erhebung der Teilnehmer entsprechend.

 

In den einzelnen Räumen sind die Tische so gestellt, dass die erforderlichen Abstände eingehalten werden. Die jeweiligen Sitzplätze sind nummeriert. So lassen sich die Sitzpositionen der Kursteilnehmer anhand der Listen nachvollziehen, in die sich jeder Kursteilnehmer (incl. Sitzplatznummer) einzutragen hat.